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Leitung und Verwaltung von Universitätsklinikum und Medizinischer Fakultät Tübingen
Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Klinikumsvorstand. Geleitet wird er stets von einem Vertreter des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums. Dem neunköpfigen Gremium gehören weiterhin ein Vertreter des Finanzministeriums Baden-Württemberg, Rektor und Prorektor der Universität Tübingen, ein Vertreter der UKT-Beschäftigten sowie vier Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und freien Wirtschaft an.
Das Klinikum wird von einem fünfköpfigen Vorstand geleitet, bestehend aus dem Leitenden Ärztlichen Direktor (Vorstandsvorsitzender), der Kaufmännischen Direktorin (Stellvertretende Vorsitzende), dem Stellvertretenden Leitenden Ärztlichen Direktor, der Pflegedirektorin sowie dem Dekan der Medizinischen Fakultät.
Der Vorstand wird seinerseits von sechs Stabsstellen unterstützt.
Für zentrale Anliegen sind weiterhin Beauftragte des Vorstands bestellt.
Die Klinikumsverwaltung gliedert sich derzeit in neun Geschäftsbereiche.
Die Pflegedirektion steht den Pflegediensten aller Kliniken vor. Seit 1.4.2010 ist Frau Luntz Pflegedirektorin am UKT und in dieser Funktion Mitglied des Klinikumsvorstandes.
Die Pflegedirektorin ist verantwortlich für eine qualitätsgesicherte und sinnvolle pflegerische Betreuung aller Patienten am UKT. Um diese anspruchsvolle Aufgabe in den stationären, ambulanten und funktionstechnischen Bereichen umsetzen zu können, sind derzeit 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit im Pflegedienst beschäftigt.
Die Fakultät wird von einem siebenköpfigen Vorstand geleitet, bestehend aus dem Dekan der Medizinischen Fakultät (Vorstandsvorsitzender), dem Prodekan (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender), den Prodekanen für Lehre, Forschung und Biomedizin, dem Leitenden Ärztlichen Direktor und der Kaufmännischen Direktorin. Die Pflegedirektorin ist Mitglied mit beratender Funktion.
Das Dekanat setzt die Organisation von Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät um und gliedert sich in die Bereiche Akademische Angelegenheiten, Struktur- und Entwicklungsplanung, Studium und Lehre sowie Forschung.
