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Schmerzzentrum
Die Geschäftsstelle vertritt formal die Partner des Zentrums nach außen. Sie ist verpflichtet, die am regionalen und überregionalen Schmerzzentrum beteiligten Partner zu informieren und den interdisziplinären Kontakt zu gewährleisten.

Das Sozialministerium hat für das Gesundheitswesen eine subsidiäre Verantwortung, die insbesondere bei medizinischen Fragestellungen mit übergreifender, landesweiter Relevanz zum Tragen kommt.
Im "Schmerzforum Baden-Württemberg" vom 16.06.1999 wurde eine Vielfalt von Problemen chronisch Schmerzkranker beschrieben. Die Ergebnisse des Schmerzforums wurden als "Schmerzkonzeption Baden-Württemberg" zusammengefasst.
Ziel war es, zusammen mit den Leistungs- und Kostenträgern eine Konzeption zur Verbesserung der Patientenversorgung zu entwickeln. Hierzu sollte die Ausbildung und Schulung der Behandelnden intensiviert, Organisationsformen verbessert und Behandlungsmethoden integrativ und interdisziplinär angelegt werden.
Darüber hinaus sollten Impulse für die Weiterentwicklung vorhandener Ressourcen gegeben werden. Im Verlauf hat das "Schmerzforum Baden-Württemberg" auf der Basis eines Anforderungskataloges im Jahr 2003 "Überregionale und Regionale Schmerzzentren" ausgewiesen. In diesem Rahmen wurde das Universitätsklinikum Tübingen zu einem der insgesamt vier in Baden-Württemberg vorhandenen "Überregionalen Schmerzzentren" ausgezeichnet.
Eine wichtige Voraussetzung für die optimale Behandlung von Schmerzpatienten ist die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen bei der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen beteiligten Fachdisziplinen.
Die Versorgungsstrukturen für das Konzept der interdisziplinären "Multimodalen Schmerztherapie" sind von den wichtigen nationalen und internationalen Schmerzgesellschaften vorgegeben und werden am Uniklinikum Tübingen bestmöglich umgesetzt.