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Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung 2011 am Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Tübingen
Seit dem 1. November 2011 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (BGBL. Teil I, Nr. 21 vom 11. Mai 201, S. 748 - 774) verbindlich geltend. Bedeutende Neuerungen gibt es vor allem für Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Hinblick auf Legionellen-Untersuchungen.
Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen der Untersuchungspflicht auf Legionellen ohne Aufforderung des Gesundheitsamts nachkommen, wenn folgende Umstände erfüllt sind.
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Anlagen und Objekte, welche die Auflagen für eine Untersuchungspflicht erfüllen, müssen zudem vom Inhaber (oder Verwalter) eigenständig und ohne Aufforderung dem Gesundheitsamt gemeldet werden (§13 TrinkwV). Eine Untersuchung auf Legionellen (gemäß DIN EN ISO 11731-2) muss einmal jährlich durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Wird dabei eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (100 Koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser) festgestellt, beurteilt das Gesundheitsamt die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen.
Folgende Dienstleistungen bietet unser langjährig erfahrenes Trinkwasserlabor für seine Kunden im Rahmen der neuen Trinkwasserverordnung 2011 an:
- Begutachtung, ob erforderliche Probennahmestellen vorhanden sind und ggf. Beratung bei notwendiger Einrichtung
- Fachgerechte Probennahme an repräsentativen Stellen
- Mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen (DIN EN ISO 11731-2)
Das gesamte Angebot des Hygienelabors finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis:
Leistungskatalog Hygienelabor (pdf 110 KB)
Am 10.02.2012 veranstalten wir ein Symposium zur neuen Trinkwasserverordnung. Eine Anmeldung kann ab Mitte Dezember erfolgen.
Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung:

Fachinformation, Probennahmetechnik, Angebote, Preisauskunft und Bestellung
Frau Lumpp
Tel. 07071/29-8 01 22

Befunde
Frau Weiß
Tel. 07071/29-8 51 98

