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Famulatur
Während des klinischen Studiums müssen Sie bis zum Beginn des Praktischen Jahres mehrwöchige, ganztägige klinische Tätigkeiten unvergütet in der unterrichtsfreien Zeit absolvieren. Sie werden im stationären und ambulanten Bereich der ärztlichen Patientenversorgung eingebunden, zum Erlernen von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einüben von ärztlichen Tätigkeiten. Die Famulatur ergänzt die klinischen Praktikas des klinischen Studienabschnitts.
- Dauer: insgesamt vier Monate
- Wann: während der Semesterferien und vor dem Praktischen Jahr
- Wo: im Krankenhaus und bei einem niedergelassenen Arzt oder bei einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens oder der Rehabilitation
Für die Famulatur müssen Sie insgesamt vier Kalendermonate nachweisen und in folgenden Einrichtungen absolvieren:
- 2 Monate im Krankenhaus
- 1 Monat bei einem niedergelassenen Arzt oder bei einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens oder der Rehabilitation
- 1 Monat nach Wahl.
Die Famulatur darf in maximal fünf Abschnitte aufgeteilt werden, wobei ein Abschnitt mindestens 14 Tage betragen muss.
Die Famulatur kann auch im Ausland absolviert werden. Hierfür gelten die gleichen Bedingungen, wie auch für die inländische Famulatur.

Bitte beachten Sie, dass das Famulaturzeugnis frühestens am letzten Tag der Famulatur ausgestellt werden darf!
