Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Landesprüfungsamt Stuttgart

Das Landesprüfungsamt Stuttgart ist für alle nicht curricular zu absolvierenden Leistungen, sowie die ärztlichen Prüfungen zuständig. Außerdem können Sie beim Landesprüfungsamt Leistungen aus medizinverwandten Studiengängen für Ihr Medizinstudium anerkennen lassen.

Ausbildung in Erster Hilfe

Für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss eine Ausbildung in Erster Hilfe nachgewiesen werden, diese ist keine universitäre Leistung. Sie hat den Zweck durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches Können in Erster Hilfe zu vermitteln. Ein Merkblatt zur Ersten Hilfe finden Sie unter:Landesprüfungsamt Stuttgart: Ausbildung in Erster Hilfe

Krankenpflegedienst

Vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abgeleistet werden (3 Kalendermonate à 30 Kalendertage = 90 Kalendertage, 12 Wochen sind demnach nicht ausreichend!). Eine Aufteilung in maximal drei Teilabschnitte ist möglich, wobei ein Abschnitt mindestens 30 Tage betragen muss. Der Krankenpflegedienst ist keine universitäre Leistung und hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Er kann nur in einem staatlich anerkannten Krankenhaus abgeleistet werden, seit der ÄApprO-Novelle vom Juli 2012 auch in Reha-Einrichtungen mit vergleichbarem Pflegeaufwand. Alle erforderlichen Informationen sowie Zeugnisvordrucke zur Bescheinigung des Krankenpflegedienstes finden Sie in einem Merkblatt des Landesprüfungsamtes. Eine Anrechnung von vorher abgeleisteten Krankenpflegetätigkeiten im Sanitätsbereich, Zivildienst, Freiwilligen Sozialen Jahr, Bundeswehr oder im Ausland erfolgt auf Antrag beim LPA Stuttgart.Landesprüfungsamt Stuttgart: Krankenpflegedienst

Famulatur

Zur ärztlichen Ausbildung gehört im klinischen Studienabschnitt eine viermonatige Famulatur, diese ist Zulassungsvoraussetzung für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Die Famulatur ist keine universitäre Leistung, deren Zweck ist es, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Famulatur ist ganztägig unter ärztlicher Anleitung abzuleisten. Die Famulatur ist während der unterrichtsfreien Zeit (Semesterferien, Urlaubssemester) zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Während des Zeitraums der Ableistung der Famulatur muss eine Immatrikulation für den klinischen Studienabschnitt des Medizinstudiums vorliegen. Ein Infoblatt finden Sie unter:Landeprüfungsamt Stuttgart: Famulatur

Staatsexamina

Allgemeine Informationen

Die schriftlichen Staatsexamina, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden, sind bundeseinheitlich und finden für den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) im März bzw. im August statt, für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) im April bzw. Oktober. Sämtliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). In der Approbationsordnung finden sich in Anlage 10 und 15 Angaben zum Prüfungsstoff der jeweiligen Prüfung. Die mündlich-praktischen Prüfungen der M1 finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Ablegen der schriftlichen M1 Prüfung statt, der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) im Mai/Juni bzw. November/Dezember. Die Prüfungen können bei Nichtbestehen zwei Mal wiederholt werden. Weitere Informationen zu den Staatsexamina finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes Stuttgart:Landesprüfungsamt Stuttgart: Staatsexamina

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen - IMPP

Elektronische Prüfungsanmeldung

Die elektronische Prüfungsanmeldung (Medizin Online) für alle drei Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss auf der Homepage des Landesprüfungsamtes Stuttgart jeweils bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni (Deadline) vorgenommen werden.

Medizin Online
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann frühestens nach vier Semestern vorklinischen Studiums abgelegt werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (2 Tage mit je 4 Stunden) und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil umfasst die Stoffgebiete Physik und Physiologie, Chemie und Biochemie/ Molekularbiologie, Biologie und Anatomie sowie Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Soziologie. Im mündlich-praktischen Teil wird jeder Studierende in Anatomie, Physiologie und Biochemie/ Molekularbiologie geprüft. Die mündliche Prüfung erfolgt in einer Gruppe von max. 4 Studierenden vor 3 Prüfern und dauert mindestens 45 Minuten, höchstens 1 Stunde je Prüfling. Das Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in das klinische Studium. Ohne erfolgreichen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung dürfen curriculare Veranstaltungen des Klinischen Studienabschnitts nicht besucht werden.

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Frühestens 6 Semester nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert werden. Die M2 findet ausschließlich in schriftlicher Form statt (3 Tage à 5 Stunden). Voraussetzung sind die benoteten universitären Leistungsnachweise des klinischen Studienabschnitts sowie die viermonatige Famulatur.

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung nach dem PJ findet an zwei Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Die Prüfung ist in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und im Wahlfach des PJs abzulegen. Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist die umfassendste und wichtigste Prüfung im Medizinstudium.