Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Verordnungen und Hinweise

Auf den untergeordneten Seiten finden Sie rechtliche Vorgaben, die das Studium der Zahnheilkunde in Tübingen näher regeln. Hier ist insbesondere die Studienordnung zu nennen, die die bundeseinheitliche Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen auf Universitätsebene ergänzt und die notwendigen Bezüge zum Landeshochschulrecht herstellt.

Daneben finden sich noch die Verfahrensordnung zur Vergabe von Kursplätzen und weitere wichtige Vorgaben und Hinweise mit rechtlichen oder die allgemeine Verwaltung betreffende Inhalten, die bei Bedarf oder gesetzlichen Novellierungen überarbeitet oder ergänzt werden.

ZApprO 

Für Studierende mit Studienstart ab WiSe 2021/22

Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wurde am 22. September 2021 neu gefasst (BGBl. I S. 4335) und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. 

Die ZApprO kann online unter www.gesetze-im-internet.de/zappro/ eingesehen werden.

Die Studienordnung gilt seit dem Wintersemester 2022/2023

Die Studienordnung regelt, wie genau das Zahnmedizinstudium an der Universität Tübingen gestaltet und aufgebaut ist. Zudem werden hier die Teilnahmevoraussetzungen für Lehrveranstaltungen, die Bedingungen für eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Rahmenbedingungen für universitäre Prüfungen und die Vorgaben zum Nachteilsausgleich festgehalten. Die Studienordnung zum Studiengang Zahnmedizin an der Universität Tübingen vom 04.10.2022 mit Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23 ist in den Amtlichen Bekanntmachungen 2022 Nr. 25 vom 12.10.2022, S. 643ff zu finden.

ZÄPrO-alt

Für Studierende mit Studienstart bis SoSe 2021

Am 06.08.2014 hat der Rektor der Universität Tübingen für den Senat die Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Zahnheilkunde beschlossen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg hat sein Einvernehmen mit Schreiben vom 21.07.2014 erteilt.

Sie wurde am 17.09.2014 in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen veröffentlicht.

Die Studienordnung gilt seit dem Wintersemester 2014/2015

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte, Aufbau und Durchführung des Studiums der Zahnheilkunde an der Eberhard Karls Universität Tübingen, insbesondere den Zugang zu den praktischen Lehrveranstaltungen sowie den Erwerb der bei der Meldung zu der naturwissenschaftlichen und der zahnärztlichen Vorprüfung sowie der zahnärztlichen Prüfung vorzulegenden Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen. Studienordnung Zahnmedizin

Informationen zu den nicht-zahnmedizinischen Fächern im Curriculum

Für die Lehrveranstaltungen und deren zu erbringende Leistungsnachweise in den naturwissenschaftlichen, theoretisch-me­di­zi­nischen und klinisch-medizinischen Fächern des Studiums sowohl im vorklinischen als auch im klinischen Studienabschnitt gelten die Bestimmungen der Studienordnung für den Studiengang Humanme­dizin an der Eberhard Karls Universität Tübingen .

Verfahrensordnung für die Vergabe von Kursplätzen

Die Medizinische Fakultät hat für die Kurse des Studienganges Zahnheilkunde an den vorhandenen Arbeitsplätzen ausgerichtete Höchstzulassungszahlen festgelegt. Für den Fall, dass die Zahl der für die Teilnahme an einem Kurs berechtigten Bewerberinnen und Bewerber die festgelegten Höchstzulassungs­zahlen übersteigt, wird die Vergabe der vorhandenen Plätze gemäß eines sog. Losverfahrens vorgenommen.

Losordnung Zahnmedizin