Informationen für zuweisende
Ärzte und Ärztinnen

Allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie mit Poliklinik

Anschrift

Allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie mit Poliklinik
Calwerstraße 14,
72076 Tübingen

Anfahrt

Leitung

Prof. Dr. Andreas J. Fallgatter

Klinikleitung, Ärztlicher Direktor

Sekretariat:
Andrea Heberle, Silvia Klein

Telefonnummer: 07071 29-84858

Faxnummer: 07071 29-5379

Personenprofil: Mehr zur Person

Prof. Dr. Anil Batra

Stellv. Ärztlicher Direktor

Personenprofil: Mehr zur Person

Kontaktdaten für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten

Die Einweisung Ihres Patienten

Facharzt  Psychiatrie / Nervenarzt

Als Facharzt für Psychiatrie / Nervenarzt können Sie die Einweisung Ihres Patienten veranlassen. Je nach Station und Krankheitsbild ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an unser Belegungsmanagement, wo Wartelisten für die einzelnen Stationen geführt werden.

Belegungsmanagement

Allgemeinarzt / andere Fachrichtung

Als Kollege einer anderen Fachrichtung / Hausarzt überweisen Sie Ihren Patienten bitte an die Poliklinik, wo die Aufnahmeindikation gestellt wird. 

Wichtig

Bitte stellen Sie in beiden Fällen einen Überweisungsschein aus.

Notfall über Pforte

07071 29-82684
07071 29-82311

Notfall über Ambulanz

07071 29-82302

Allgemeinpatient

07071 29-82311

Privatpatient

07071 29-82300

Psychiatrische Hochschulambulanz

07071 29-82302

Suchtambulanz

07071 29-82313

Psychiatrische Institutsambulanz

07071 29-86140


Mehr zur ambulanten Behandlung

Allgemeinpatient

07071 29-82311

Privatpatient

07071 29-82300

Tagesklinische Behandlung

Tagesklinik für Ältere (Patienten über 50 Jahre)

07071 29-86539

Wildermuthstraße (Patienten bis 50 Jahre)

07071 29-87128

Sucht-Tagesklinik (Patienten mit Suchterkrankungen)

07071 29-82313


Mehr zur stationären Behandlung

Belegungsmanagement

Allgemeinpsychiatrie

07071 2982311 (Pforte)

Sucht

07071 2982311 (Pforte)

Allgemeine Hochschulambulanz

  • ADHS im Erwachsenenalter
  • Angsterkrankungen
  • Autismus im Erwachsenenalter
  • Bipolare Störung
  • Borderline-Störung
  • Depression
  • Depression im Alter
  • Psychose-Früherkennung
  • Schmerzen bei psychiatrischen Erkrankungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Zwangserkrankungen

07071 29-82302

Hirnstimulationsverfahren

07071 29-86119 

Forensisch-Psychiatrische Ambulanz    

07071 29-86527

FRA X Syndrom

07071 29-86140

Memory Clinic/Gedächtnissprechstunde

07071 29-87126

Psychische Erkrankungenbei geistiger Behinderung/Migrationshintergrund/in der Peripartalzeit

07071 29-86140

Sexuelle Funktionsstörungen

07071 29-86140

Sprechstunde für Lebensgemeinschaften (LöVe)

loeve@med.uni-tuebingen.de

Suchterkrankungen (Alkohol, Cannabis, Drogen, Computerspiel/Internet)

07071 29-82313

Tabakabhängigkeit(Arbeitskreis Raucherentwöhnung)

07071 29-87346

Mehr zu unseren Ambulanzen

Kurzbrief nach der Entlassung Ihres Patienten

Am Tag der Entlassung geben wir Ihrem Patienten einen kurzen, in der Regel handgeschriebenen Brief mit, der Sie rasch über die Behandlungsdauer, Diagnosen und die Medikation bei Entlassung informiert. Sie finden weiterhin den Namen und die Telefonnummer des behandelnden Arztes, den Sie bei Rückfragen gerne telefonisch kontaktieren können.

Der Kurzbrief informiert Sie über wichtige Untersuchungsbefunde und das geplante oder empfohlene Procedere. Häufig setzen wir uns im Vorfeld der Entlassung mit Ihnen telefonisch in Kontakt, um die Entlassung und die weitere Behandlung gemeinsam mit Ihnen zu planen und einen möglichst reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu garantieren.

Arztbriefe

Ein Entlassbrief wird von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Entlassung fertig gestellt. Er enthält ausführliche Informationen über die Aufnahme, die Behandlung, Untersuchungsbefunde, Entlassmedikation und die weitere Behandlung.

Jeder Patient wird von uns nach den behandelnden niedergelassenen Ärzten gefragt. Nur wenn Ihr Patient audrücklich zustimmt, dürfen wir Ihnen einen ausführlichen Entlassbrief zusenden.

Der Patient kann auch die Erstellung eines Entlassbriefes verweigern. In diesem Fall erstellen wir eine "Epikrise", als Abschluss der stationären Behandlung. Sollte Ihr Patient nachträglich einer Weitergabe von Informationen zustimmen, übersenden wir Ihnen gerne eine Kopie der Epikrise. 

Zuvor benötigen wir aber eine schriftliche "Entbindung von der Schweigepflicht", vom Patienten unterschrieben.

Wenn ein Patient - z.B. nach Abschluss der stationären Behandlung - erstmals zu Ihnen in die Praxis kommt, senden wir Ihnen gerne nachträglich den Entlassbrief. 

Auch in diesem Fall benötigen wir die schriftliche "Entbindung von der Schweigepflicht".

Schnellzugriff für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Medizin!

Zertifikate und Verbände