Department Radiologie
Abt. Präklinische Bildgebung und Radiopharmazie
Bereich Radiopharmazie

In Tübingen produzierte Tracer

Die nachfolgend dargestellten Tracer wurden und werden in der Tübinger Radiopharmazie für experimentelle und klinische Anwendungen hergestellt.

Arzneimittelherstellung

Bei den Tracern für die klinische Anwendung handelt es sich um reguläre Arzneimittel, für deren Herstellung verschiedene Regularien gelten:
das Arzneimittelgesetz AMG,
die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel AMRadV,
die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung AMWHV,
   und nicht zuletzt, wenn auch nicht unmittelbar bezogen auf die Arzneimittelherstellung,
die Strahlenschutzverordnung StrSchV.

Good Manufacturing Practice

Die Herstellung von Arzneimitteln erfolgt nach den Prinzipien der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP). Im Jahr 1991 wurde eine 2001 revidierte EWG-(EG)-Richtlinie eingeführt, die die Grundlagen zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelproduktion festlegt.
Diese Grundlagen wurden konkretisiert in einem EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate, deren rechtliche Umsetzung in Deutschland die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung ist. Die Regeln betreffen alle Bereiche der Herstellung und Prüfung eines Arzneimittels, angefangen über die Produktionsräume über das Personal bis hin zur Dokumentation, und orientieren sich am aktuellen Stand der Technik, sind also in einer stetigen Entwicklung begriffen.
Eine GMP-konforme Produktionsstätte bedingt einen hohen technischen, personellen und finanziellen Aufwand, der durch ein Höchstmaß an Sicherheit für den Patienten gerechtfertigt wird.

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