UKTUni Tübingen

... auf der Homepage des Tierschutzbeauftragten der Eberhard Karls Universität und des Universitätsklinikums Tübingen

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst und Labortierkunde vorstellen und Sie über die Aufgaben und Funktionen des Tierschutzbeauftragten informieren.
 

Auch stehen Ihnen die wichtigsten tierschutzrelevanten Gesetze und Verordnungen sowie Erläuterungen zu diesen zur Verfügung. Wichtige Formulare und weitere informative Dokumente finden Sie auf unserer Download-Seite.

letzte Änderung:

21.05.2012 

Die wichtigsten tierschutz- und versuchstierrechtlichen Gesetzestexte in der Originalfassung

Antrags- und Meldeformulare, Erläuterungen zu diesen und Richtlinien zur Haltung von Versuchstieren in Formaten gängiger  Software

Übersicht über die von der Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst und Labortierkunde angebotenen Serviceleistungen  und Veranstaltungen

Sammlung weiterer Internetseiten mit tierschutzrechtlichen und versuchstierkundlichen Inhalten sowie Links zu nationalen und internationalen Datenbanken

Zusammenstellung der in der Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst und Labortierkunde zur Einsicht verfügbaren  Fachliteratur zu Tierschutz und Versuchstierkunde

Telefon-, Telefax- und e-mail-Verzeichnis der Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst und Labortierkunde

Top

Aufgaben und Funktionen der Tierschutzbeauftragten und Tierärzte

An der Universität Tübingen sind der Leiter der Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst und  Labortierkunde Herr Veterinärdirektor Dr. med. vet. Franz Iglauer und seine Stellvertreter Frau Dr. med. vet. Susanne Gerold und Herr Dr. med. vet. Ulf Scheurlen für die gesamte Universität - mit Ausnahme der Fakultät für  Biologie - als Tierschutzbeauftragte zuständig. In der Fakultät für Biologie ist die Biologin Frau Dr. Annette Denzinger in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtung für Tierschutz, Tierärztlichen Dienst  und Labortierkunde als Tierschutzbeauftragte zuständig. Die Tierschutzbeauftragten vertreten sich bei Bedarf gegenseitig. Die detaillierten Zuständigkeiten sind in einer gemeinsamen Organisationsverfügung beschrieben.

Für alle Fakultäten der Universität sind die oben genannten Tierärzte für veterinärmedizinische Belange zuständig (tierärztliche Leistungen). Die veterinärmedizinische Versorgung und alle anderen veterinärmedizinischen Serviceleistungen sind Teil des angewandten Tierschutzes, welcher an der Universität Tübingen neben den rechtlich geregelten Überwachungen und Beratungen durch unsere Einrichtung erfolgt.

Tierschutz im allgemeinen und auch in Forschungsbetrieben muss einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegen. Die wirkungsvollsten Werkzeuge hierbei sind:

  • Ausbildung im Hinblick auf die Bedürfnisse und Besonderheiten der Tiere
  • Untersuchungen von Haltungsbedürfnissen, zu Infektions- oder Spontanerkrankungen sowie zu anderen vermeidbaren Belastungsfaktoren
  • Studien zu Möglichkeiten des Ersatzes von Tierversuchen, der Reduktion der benötigten Tierzahl und die Einführung schonender Methoden

Wenn Tiere zum Nutzen von Menschen verwendet werden, sollte dies zumindest unter den für die Tiere besten und  schonendsten Bedingungen geschehen. Hierbei ist solides Wissen auf dem Gebiet der Labortierkunde notwendig. Die wissenschaftliche Gesellschaft für Versuchstierkunde "Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)" sieht genau hier und als Mittlerin zwischen Tierschutz und biomedizinischer Forschung ihre Aufgaben.

Der Tierschutzbeauftragte dient der innerbetrieblichen Überwachung und Beratung aller mit der wissenschaftlichen Verwendung und Haltung von Tieren befassten Personen. Bei dieser Aufgabe ist er weisungsfrei und die Forschungseinrichtung muss ihn so unterstützen, dass er seine Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen kann (§ 8b TSchG).

Die Aufgaben sind im einzelnen (§ 8b Abs. 3 TSchG):

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtungen und die mit Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches Stellung zu nehmen,
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.

Führt der Tierschutzbeauftragte selbst ein Versuchsvorhaben durch, so muss für dieses Versuchsvorhaben ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein.

Auch wenn für die Funktion des Tierschutzbeauftragten Spezialisten auf dem Gebiet der Versuchstierkunde eingestellt  oder ausgewählt werden, so bedeutet die Qualifikation Fachtierarzt oder Fachwissenschaftler für Versuchstierkunde  nicht, dass solche Fachleute gleichzeitig für die Durchführung von Tierversuchen zuständig seien.

Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand Tierversuche durchführen, für die er auch als Tierschutzbeauftragter zuständig ist (§ 8b Abs. 4 TSchG).

Top

Versuchstierkundliches Kolloquium Privatissimum

Seit 2000 werden im Versuchstierkundlichen Kolloquium jeden Monat  während der Vorlesungszeit aktuelle Themen aus dem Tierschutz und der Versuchstierkunde vorgetragen und erörtert (Rückblick...).

Auch im neuen Semester wartet das Versuchstier- kundliche Kolloquium mit neuen, interessanten Themen auf.

Eine Übersicht über die Themen und Termine im Wintersemester 09/10 finden Sie unter folgendem Link:

Auch im kommenden Semester wird wieder ein versuchstierkundlicher Kurs stattfinden. Die Termine und Themen werden in einem Vorgespräch bekannt gegeben. Jeder, der für den Kurs aufgenommen wurde, sollte an diesem Vorgespräch teilnehmen.

Datum:
Uhrzeit:
Ort:            

18.04.2012
13.00  s. t. Uhr
Calwerstr. 7/4

Um sich zum Privatissimum anzumelden, verwenden Sie bitte das auf unserer Download-Seite verfügbare Formular.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser
Sekretariat!

Termine und Themen

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals bei allen Referenten des vergangenen Semesters bedanken, die durch ihre interessanten, informativen und anregenden Beiträge zum Erfolg des Kolloquiums beitrugen.

Top

Forschungspreise

Ausschreibung des Tierschutzforschungspreises 2009

Ursula-Händel-Preis (Deutsche Forschungsgemeinschaft)

Felix-Wankel-Forschungspreis

Förderpreis "Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch"
des Landes Baden-Württemberg 2009

Top