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Tierschutzgesetz: Auf unserer Download-Seite steht Ihnen das TierSchG und die TierSchVersV als Word-Datei zum Speichern auf Ihrem Computer zur Verfügung.
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Die Verordnung über die Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung wurde mit der neuenTierSchVersV(Artikel 2) aufgehoben und durch deren §§ 9 bzw. 29 im Artikel 1 ersetzt.
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Die Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere wurde durch Artikel 3 der TierSchVersV in hinblick auf die Neuerungen des Tierschutzgesetzes geändert. Dies muß besonders beim § 1 und der Anlage zu der Verordnung berücksichtigt werden: In der "Versuchstiermeldeverordnung" finden sich u.a. die Regelungen über die Meldung von in Versuchen verwendeten Tiere sowie - in der Anlage - das dafür vorgesehene Formblatt (auch als Excel-Dokument auf unserer Download-Seite verfügbar).
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Gemeinsame Organisationsverfügung des Rektors, des Vorstandes des Universitätsklinikums Tübingen und des Dekans der Medizinischen Fakultät für die Tierschutzbeauftragten der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums Tübingen: Umsetzung der in § 8b Abs. 6 TierSchG vorgeschriebenen innerbetrieblichen Regelung über Stellung und Befugnisse des TSchB.
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