Universität Tübingen

Nachstehende Gesetze und Verordnungen stehen für Sie im Originaltext zur Verfügung. Das Tierschutzrecht  wurde im Jahr 2013  erheblich geändert und in der  tierexperimentellen Forschung hat es besonders administrativ dadurch  größere Änderungen gegeben. Um genauere Informationen über den Ablauf von Anzeige- und Genehmigungsverfahren von Tierversuchen bzw. zur "Versuchstiermeldeverordnung" zu erhalten, wählen Sie bitte den Querverweis "Erläuterungen".

Tierschutzgesetz: Auf unserer  Download-Seite steht Ihnen das TierSchG und die TierSchVersV als Word-Datei zum Speichern auf Ihrem Computer zur Verfügung.

Die Verordnung über die Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung wurde  mit der neuenTierSchVersV(Artikel 2) aufgehoben und durch deren  §§ 9  bzw.  29 im Artikel  1 ersetzt.

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Die Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere wurde durch  Artikel 3 der TierSchVersV in hinblick auf die Neuerungen des Tierschutzgesetzes geändert.  Dies muß  besonders beim § 1  und der Anlage zu der Verordnung berücksichtigt werden:
In der "Versuchstiermeldeverordnung" finden sich u.a. die Regelungen über die Meldung von in Versuchen verwendeten Tiere sowie - in der Anlage - das dafür vorgesehene Formblatt (auch  als Excel-Dokument auf unserer Download-Seite verfügbar).

Gemeinsame Organisationsverfügung des Rektors, des Vorstandes des Universitätsklinikums Tübingen und des Dekans der Medizinischen Fakultät für die Tierschutzbeauftragten der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums Tübingen: Umsetzung der in § 8b Abs. 6 TierSchG vorgeschriebenen innerbetrieblichen Regelung über Stellung und Befugnisse des TSchB.

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Europäisches Übereinkommen vom 20.10.2010 Richtlinien 2010/63/

Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendete Wirbeltiere ersetzt die bis dahin gültige Richtlinie aus dem Jahr 1986 : Durch das neue Tierschutzgesetz und die neue TierSchVersV wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Von Interesse sind besonders die im Anhang zu diesem Übereinkommen aufgeführten "Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Tieren" und  deren zusammenfassenden Tabellen. Diese beruhen im Wesentlichen auf den  Empfehlungen  der Kommission der  Europäischen  Gemeinschaft  vom  18. Juni 2007.

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