XI. Tierverluste durch den Straßenverkehr
Neben vielen Heimtieren (Hunde und Katzen) fallen leider in zum Teil erheblicher Zahl auch Wildtiere (Rehe, Hasen, Igel usw.) dem Straßenverkehr zum Opfer. Für das Jahr 1997 weist die Verkehrsunfallstatistik insgesamt 4.303 Unfälle auf, die durch Tiere auf der Straße verursacht wurden, davon 2.755 durch Wild und 1.548 durch sonstige Tiere. Nach Auskunft des Deutschen Jagdschutz-Verbandes wurden im Zeitraum April 1996 bis März 1997 insgesamt 30.500 im Straßenverkehr getötete Wildtiere, darunter 14.800 Rehe, 10.800 Wildschweine, 3.200 Stück Damwild und 1.700 Stück Rotwild, registriert. Sonstige Tierarten sind in dieser Zahl nicht enthalten.
Diese bedauerlichen Unfälle werden meist durch unangepaßte Fahrweise und mangelnde Rücksichtnahme einzelner Kraftfahrer verursacht. Solche Verluste müssen aus tier- und naturschutzrechtlicher Sicht vermieden werden.
Deswegen, aber auch um die am Straßenverkehr teilnehmenden Menschen nicht zu gefährden, fordert die Bundesregierung die Kraftfahrer nachdrücklich auf, ihre Geschwindigkeit so einzurichten, daß weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen.
Das Tierschutzgesetz enthält keine Rechtsgrundlage, aus Tierschutzgründen regelnd in das Straßenverkehrsrecht einzugreifen. Die notwendigen Bestimmungen werden hier ausschließlich in der Straßenverkehrsordnung, für die das Bundesverkehrsministerium zuständig ist, getroffen. So gibt es eine Reihe von Verkehrszeichen, die auf bestimmte Gefährdungen durch Tiere (Wildtiere, landwirtschaftliche Nutztiere) bzw. Rücksichtnahme auf Tiere durch angepaßte Fahrweise hinweisen.
Darüber hinaus wurden bereits an vielen Verkehrswegen durch verschiedene technische oder bauliche Einrichtungen (wie zum Beispiel Wildzäune, Wildreflektoren, Fahrbahnunterführungen) Vorkehrungen zum Schutz der Tiere getroffen. In besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krötenwanderungen, werden besondere Schutzmaßnahmen ergriffen, bisweilen Straßen gesperrt und der Verkehr dann umgeleitet.
Letztlich muß jedoch immer wieder an die Kraftfahrer appelliert werden, ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Tier gerecht zu werden, damit diese im Straßenverkehr nicht verletzt oder getötet werden.
Zusammenfassung | |||||
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Anhänge 1, 2, 3, 4, 5, 6-1, 6-2, 6-3, 7 | |||||
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