VI. Tiere im Sport / Doping

Auf den Einsatz von Tieren im Sport enthält § 3 TierSchG unmittelbar anwendbare Regelungen bzw. Verbote.

Im Rahmen der Tierschutz-Tagung "Tiere im Sport - Menschliche Motive und Anliegen des Tierschutzes" der Evangelischen Akademie Bad Boll, gefördert aus Mitteln des BMVEL, wurde der Sport mit Tieren im Allgemeinen thematisiert. Einbezogen waren der Pferdesport, Brieftaubensport, Hundesport sowie der Angelsport. Es wurden für die verschiedenen Bereiche Stellungnahmen erarbeitet.

Pferdesport

Den Leitlinien "Tierschutz im Pferdesport" vom Oktober 1992 liegt das "Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungs-Konzept" für den tierschutzgerechten Umgang mit Pferden zu Grunde. Auch diese Leitlinien dienen sowohl zur Selbstkontrolle als auch den zuständigen Behörden als Entscheidungshilfe beim Vollzug. Die Leitlinien können beim BMVEL als Broschüre bezogen oder über das Internet (http:www.bml.de - Stichwort Tierschutz) abgerufen werden.

Zur Unterstützung des Schutzes von Pferden beim Einsatz in Sportveranstaltungen hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die ständige Anwesenheit eines Turniertierarztes auf allen Turnieren der Kategorie A (ca. 150 Turniere p.a.) und B (ca. 3.500 Turniere p.a.) in der Leistungsprüfungsordnung (LPO) 2000 vorgeschrieben. Mit dieser Regelung haben die Pferdesportverbände ab Januar 2000 ihre Maßnahmen für die Selbstkontrolle erweitert. Die FN unterstützt damit aktiv die Umsetzung tierschutzrechtlicher Anforderungen im Pferdesport. Zu den Aufgaben des Turniertierarztes gehört, unter anderem Absprachen mit dem Veranstalter über die Notversorgung verletzter Pferde, die Medikations- und Pferdekontrollen sowie die Verfassungsprüfungen zu treffen. Hierdurch wird die Zuständigkeit des Amtstierarztes für die Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen jedoch nicht abgelöst.

In der Stellungnahme zu "Pferde im Sport" wurde in Bad Boll festgestellt, dass sich im organisierten Pferdesport unter Tierschutzaspekten eine positive Entwicklung vollzieht, auch wenn es immer noch zu vereinzelten negativen Auswüchsen kommt. Vor tierschutzrelevanten Situationen schützt ein umfassendendes Wissen über Pferde vornehmlich bei Haltern und Nutzern.

Brieftaubensport

Die Arbeitsgruppe "Tauben im Sport" in Bad Boll empfahl die Ausarbeitung einer verbandseigenen Richtlinie über die artgerechte Haltung und Nutzung von Brieftauben und kritisierte die Witwerschaft als Methode zur Erzielung hoher Flugleistung. U. a. sollten die Reisevereinigungen verpflichtet werden, Daten über aus Wettbewerben nicht zurückgekehrte Brieftauben zu erheben. Die Mitglieder des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter e. V. sind verpflichtet, im Rahmen von Flugwettbewerben die Untersuchung ihrer Tauben auf Doping zuzulassen. Die Liste verbotener Substanzen gilt seit Oktober 1999 für die Westeuropäische Konföderation von Brieftaubenhaltern. Die Mitglieder des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter sind verpflichtet, zugeflogene und zugebrachte Brieftauben so zu pflegen und zu halten, dass sie aus eigener Kraft in ihren Heimatschlag zurückfliegen können, andernfalls sind diese Tauben an den Verband zu melden. Doping wird von den Verbänden des Brieftaufensports abgelehnt und entsprechend geahndet.

Hundesport

In der Arbeitsgruppe "Hunde im Sport" wurde der Sport mit dem Hund als sinnvolle und notwendige Beschäftigung des Tieres angesehen. Auch hier wurde die Ursache für Missstände und Fehler vornehmlich in mangelnden Kenntnissen bei Haltern, Ausbildern, Züchtern und Händlern gesehen. Die Präsenz eines Tierarztes insbesondere bei Schutzhundeprüfungen wurde empfohlen. Kritisiert wurde der verbreitete Einsatz nicht tiergerechter Ausbildungshilfen. Für eine tiergerechte Ausbildung müssen die individuellen Lerngrenzen gezielt einbezogen werden. Die Notwendigkeit von Dopingkontrollen wurde in allen Bereichen des Hundesports gesehen. Den Verbänden wurde u. a. empfohlen, bei jedem Wettkampf Dopingkontrollen vorzunehmen.

In Bezug auf den Hundeschlittensport wurde insbesondere die häufig inadäquate Unterbringung der Hunde an den Wettkampftagen gerügt. Da zunehmend Hunde mit dünnem Fell (Jagdhunde) zum Einsatz kommen, wird gefordert, für diese Hunde geeignete Ruheplätze zwischen den Wettkampfeinsätzen vorzusehen.

 

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