An Fragen des Tierschutzes nimmt in Deutschland die Öffentlichkeit großen Anteil. Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich unmittelbar an die zuständigen Stellen und fordern eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes in allen Bereichen. Neben der Forderung nach Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz steht die Kritik an den Ferntransporten von Schlachttieren, den unzureichenden Haltungsbedingungen insbesondere für Legehennen, Schweine und Pelztiere, der Durchführung von Tierversuchen sowohl in der Grundlagenforschung als auch bei der Überprüfung von Stoffen im Vordergrund.
Hinzu kam im Sommer 2000 die Forderung nach Vereinheitlichung der Landesvorschriften über so genannte Kampfhunde, wobei der Tierschutz besser beachtet werden sollte.
Die Bundesregierung nimmt die Kritik der vielen Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Sie ist bestrebt, in allen Bereichen dem Tierschutz stärker als bisher Rechnung zu tragen. Dabei verkennt sie nicht, dass die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nicht in allen Punkten erfüllt werden können, denn bei allen Entscheidungen muss zwischen dem Anliegen des Tierschutzes auf der einen Seite und begründeten Ansprüchen der Menschen auf der anderen Seite abgewogen werden. Als Richtschnur dient hierzu das Tierschutzgesetz, das die Verantwortung der Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ausdrücklich hervorhebt.
Gegenstand dieses Berichtes ist die Darstellung des Standes der Entwicklung des Tierschutzes in Deutschland. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 1999 und 2000, wobei auf frühere Entwicklungen soweit eingegangen wird, wie dies für das Verständnis erforderlich ist.
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2001]
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