Fallpauschalensystem DRG / PEPP
Nach den gesetzlichen Vorlagen werden allgemeine Krankenhausleistungen in der Regel über diagnoseorientierte Fallpauschalen (Diagnosis Relatet Groups - DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemessen sich die Behandlungskosten nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. In den Bereichen Psychiatrie und Psychosomatik erfolgt die Abrechnung überwiegend mit Bewertungsrelationen bewertete pauschalierende Entgelte (Pauschaliertes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik - PEPP).