Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Staatliche Prüfungen

Die Zahnärztliche Ausbildung wird von der Aprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen geregelt und umfasst:

  • ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen (4 Semester), einem präklinischen (2 Semester) und einem klinischen (4 Semester) Teil zusammensetzt
  • eien Ausbildung in erster Hilfe
  • einen dreimonatigen Pflegedienst
  • eien Famulatur im Umfang von vier Wochen
  • die staatliche Zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitte unterteilt ist

Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt, einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1, zehn Semester und sechs Monate.

Zahnmedizin ist ein Staatsexamensstudiengang. Das bedeutet, dass dieser von einer staatlichen Prüfung begleitet bzw. abgeschlossen wird. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu allen anderen Studiengängen, außer: Jura, Tiermedizin, Medizin, Pharmazie.
Dazu wird zu drei Zeitpunkten während der gesamten Ausbildung je einen Abschnitt der „Zahnärztlichen Prüfung“ abgelegt: kurz: Z1, Z2 und Z3.

Die Zahnärztliche Prüfung (ZApprO-neu)

Studierende, die das Studium der Zahnmedizin ab dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, studieren nach ZApprO-neu. Im Folgenden daher nähere Information zu den entsprechenden Staatsprüfungen.

Inhalt und Dauer

Der vorklinische Studienabschnitt wird mit der rein mündlich abgehaltenen ersten zahnärztlichen Prüfung (Z1) abgeschlossen. In folgenden Fächern wird jede/r 30-45 min pro Fach in einer Gruppe bis zu vier Personen geprüft:

  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Biochemie und Molekularbiologie
  • Mikroskopische Anatomie
  • Makroskopische Anatomie
  • Physiologie
  • zahnmedizinische Propädeutik

Die in den Prüfungsgesprächen gestellten Fragen beziehen sich auf die Grundlagen des jeweiligen Faches und deren Bedeutung für die klinisch-zahnmedizinischen Zusammenhänge. Erst nach Bestehen dieser Prüfung kann das Studium im präklinischen Studienabschnitt fortgesetzt werden.

Inhalt

Am Ende des präklinischen Studienabschnitts steht der zweite Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung (Z2), bei der mündlich und praktisch Wissen und Können nachgewiesen werden muss. Es werden folgende Fächer geprüft:

  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Zahnerhaltung, bestehend aus 
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie 
    • Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Nach Bestehen dieser Prüfung kann das Studium im klinischen Studienabschnitt fortgesetzt werden.

Mündliche Prüfung

 Die oben genannten Fächer werden in Form eines Prüfungsgesprächs (30-45 min pro Fach und Prüfling) durchgeführt. Das jeweilige Prüfungsgespräch findet an dem Tag oder an einem der Tage statt, an dem das praktische Prüfungselement in dem jeweiligen Fach durchgeführt wird.

Praktische Prüfung

Das praktische Prüfungselement dauert 

  • Zahnärztliche Prothetik: 4 Tage
  • Kieferorthopädie: 1 Tag
  • Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: 0,5 Tage
  • Zahnerhaltung: 4 Tage

Ein Prüfungstag dauert in der Regel acht Stunden. 

Inhalt

Der klinische Studienabschnitt endet mit der dritten zahnärztlichen Prüfung (Z3). Diese erfolgt mündlich, praktisch und schriftlich. 

Mündliche Prüfung

Folgende Fächer werden mündlich (wieder jeweils 30-45 min) geprüft:

  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Oralchirurgie
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Zahnärztliche Radiologie
  • Zahnerhaltung, bestehend aus 
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie
    • Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Praktiksche Prüfung

Folgende Fächer werden praktisch an Patienten - oder in seltenen Fällen am Phantom - geprüft (die Dauer ist in Klammern angegeben):

  • Zahnärztliche Prothetik (10 Tage)
  • Kieferorthopädie (4 Tage)
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (2 Tage)
  • Oralchirurgie (2 Tage)
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (2 Tage)
  • Zahnerhaltung (5 Tage), bestehend aus 
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie
    • Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Ein Prüfungstag dauert in der Regel acht Stunden.

Schriftliche Prüfung

Der schriftliche Teil umfasst die Fächer: 

  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Pathologie
  • Hygiene
  • Mikrobiologie und Virologie
  • Innere Medizin
  • Dermatologie und Allergologie
  • Querschnittsbereiche: 
    • Notfallmedizin
    • Schmerzmedizin
    • Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
    • Klinische Werkstoffkunde
    • Orale Medizin und systemische Aspekte
    • Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
    • Gesundheitswissenschaften (Schwerpunkte: Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie), 
    • Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
    • Wissenschaftliches Arbeiten (Schwerpunkte: medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin)

Das schriftliche Prüfungselement ist eine vom IMPP bundesweit einheitliche Zentralprüfung und die Prüfungsgegenstände werden im Gegenstandskatalog aufgeführt. Sie besteht aus 200 Fragen (Multiple Choice System) und dauert 5 Stunden an einem Tag. Geschrieben bzw. gekreuzt wird hier vor Ort (Tübingen und umgebene Landkreise). Die Bestehensgrenze ist 60% korrekt anerkannter Fragen.

Die Zahnärztliche Prüfung (ZÄPrO-alt)

Studierende, die das Studium der Zahnmedizin vor dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, studieren noch nach ZÄPrO-alt. Im Folgenden daher nähere Information zu den entsprechenden Staatsprüfungen.

Naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum)

Allgemeines

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung findet in der Regel in der Zeit vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung im ersten Prüfungshalbjahr ist bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni einzureichen.

Bei der Meldung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung sind gem. Approbationsordnung Nachweise über die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erbringen:

  • während eines Semesters Teilnahme an einer Vorlesung über Biologie, während zweier Semester Teilnahme an je einer Vorlesung über Physik und Chemie;
  • während eines Semesters regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem physikalischen und einem chemischen Praktikum.

Sprachanforderung "Latein"

Der Nachweis einer Leistungsnote in Latein oder über das Latinum kann ersetzt werden durch den Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Hochschule durchgeführten Kursus über medizinische Terminologie.

Studiennachweise

Der Besuch der Vorlesungen wird durch die Studienbücher oder die an der jeweiligen Universität vorgesehenen entsprechenden Unterlagen, die Teilnahme an den praktischen Übungen durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen.

Darüber hinaus hat die/der Studierende nachzuweisen, dass sie/er nach Erlangung des Reifezeugnisses mindestens zwei Semester an deutschen Universitäten ordnungsgemäß Zahnheilkunde studiert hat.

Anforderungen und Ablauf -  Naturwissenschaftliche Vorprüfung

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung umfasst mündliche Prüfungen in folgenden Fächern:

  • Physik
  • Chemie
  • Biologie (Zoologie)

Die Naturwissenschaftliche Prüfung ist als ganze Einheit anzusehen und soll in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen stattfinden.Sie ist öffentlich für Studierende und Lehrer der Zahnheilkunde und für Zahnärzte.

Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, werden mindestens acht Tage vor ihrem Beginn schriftlich unter Angabe der für die einzelnen Fächer festgesetzten Prüfungszeiten zur Prüfung eingeladen.

Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum)

Allgemeines

Die Zahnärztliche Vorprüfung findet in der Regel in der Zeit vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist im ersten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni einzureichen (siehe jeweilige Ankündigung).

Studiennachweise

Bei der Meldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie die Naturwissenschaftliche Vorprüfung vollständig bestanden und nach Erlangung des Reifezeugnisses mindestens fünf Semester Zahnheilkunde studiert haben.

Ferner sind Nachweise beizufügen, dass die Studierenden folgende Vorlesungen gehört haben:

  • während eines Semesters je eine Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte,
  •  während zweier Semester je eine Vorlesung über Physiologie, physiologische Chemie und Werkstoffkunde,
  • während dreier Semester eine Vorlesung über Anatomie

 und an folgenden praktischen Übungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen haben:

  • während eines Semesters
    • an den anatomischen Präparierübungen,
    • an einem physiologischen und einem physiologisch-chemischen Praktikum,
    • an einem mikroskopisch-anatomischen Kursus,
    • an einem Kursus der technischen Propädeutik,
    • an einem Phantomkurs der Zahnersatzkunde (Phantomkurs I) und
  • während der vorlesungsfreien Monate
    • an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde (Phantomkurs II)

Anforderungen und Ablauf - Zahnärztliche Vorprüfung

Die Zahnärztliche Vorprüfung umfasst mündliche und/oder praktische Prüfungen in den Fächern:

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Physiologische Chemie
  • Zahnersatzkunde

Die Prüfung ist als einheitliches Ganzes anzusehen und soll an zehn aufeinanderfolgenden Werktagen stattfinden, und zwar so, dass auf die Prüfung in Anatomie, Physiologie und physiologische Chemie je ein Tag und auf die Prüfung in Zahnersatzkunde sieben Tage entfallen.

Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, werden mindestens acht Tage vor Beginn der Prüfung schriftlich unter Angabe der für die einzelnen Fächer festgesetzten Prüfungszeiten zur Prüfung eingeladen.

Zahnärztliche Prüfung (Examen)

Allgemeines

Das Gesuch um Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung (Abschlussprüfung) ist bis zum 15. Februar oder 15. Juli (Beginn der Prüfungsperiode) vorzulegen.

Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet sein.

Studiennachweise

Der Meldung zur Prüfung sind die für die Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung erforderlichen Nachweise sowie das Zeugnis über die vollständig bestandene Zahnärztliche Vorprüfung beizufügen.

Darüber müssen die Studierenden nachweisen, dass sie nach vollständig bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung mindestens fünf Semester an deutschen Universitäten ordnungsgemäß Zahnheilkunde studiert haben.

Der Meldung sind ferner die Nachweise beizufügen, dass die Kandidatin/der Kandidat nach vollständig bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung mindestens

a) je eine Vorlesung über die Einführung in die Zahnheilkunde, über allgemeine Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge, medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkursus), Innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, umfassende Primärprophylaxe, Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie gehört hat,

b) je ein Semester an einem patho-histologischen Kursus, an einem Kursus der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden, an einem radiologischen Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes, an einem Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und an einem Kursus der kieferorthopädischen Technik und je zwei Semester an einem Operationskursus und dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat,

c) je ein Semester als AuskultantIn die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die chirurgische Poliklinik und als PraktikantIn die Hautklinik, je zwei Semester als PraktikantIn den Kursus und die Poliklinik der Zahnerhaltungskunde und den Kursus und die Poliklinik der Zahnersatzkunde und drei Semester als PraktikantIn die Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten regelmäßig und mit Erfolg besucht hat.

Der Nachweis über den Besuch der unter a) genannten Vorlesungen wird durch die Studienbücher oder die an der jeweiligen Hochschule vorgesehenen entsprechenden Unterlagen (Belegbögen) geführt.

Der Nachweis über die Teilnahme an den unter b) genannten Kursen und über den Besuch der unter c) genannten Polikliniken und Kliniken wird durch besondere von den Kursleitern bzw. den Leiterinnen/Leitern der Polikliniken und Kliniken auszustellende Zeugnisse geführt.

Anforderungen und Ablauf - Zahnärztliche Prüfung

Die Anmeldeformulare werden vom Semestersprecher im Prüfungssekretariat abgeholt und verteilt.

Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von sechs Monaten beendet sein.

Die Abschlussprüfung umfasst folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie,
  • Pharmakologie,
  • Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge,
  • Innere Medizin,
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten,
  • Hals, Nasen- und Ohrenkrankheiten,
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
  • Chirurgie,
  • Zahnerhaltungskunde,
  • Zahnersatzkunde,
  • Kieferorthopädie.

Approbation als Zahnarzt

Nach § 59 der Approbationsordnung für Zahnärzte ist der Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt an die Behörde des Landes zu richten, in dem Sie die zahnärztliche Prüfung bestanden haben. Wenn dies an einer Hochschule in Baden-Württemberg war, ist für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Ansprechpersonen

Ansprechpersonen:

ZÄPrO-alt

Prüfungsausschuss Naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung 

Prüfungsausschuss Staatsexamen