Die Ethik-Kommission arbeitet auf der Grundlage der ärztlichen Berufsregeln, der revidierten Deklaration von Helsinki der Generalversammlung des Weltärztebundes und des geltenden Rechts. Sie berät auf Antrag berufsethische und berufsrechtliche Aspekte medizinischer Forschung am Menschen.
Zuständigkeitsbereich
Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität und am Universitätsklinikum Tübingen ist für medizinische Forschungsvorhaben am Menschen zuständig, die am Universitätsklinikum Tübingen oder an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen einschließlich der zugeordneten akademischen Lehrkrankenhäuser von einem Mitglied der Medizinischen Fakultät im Sinne von § 9 LHG durchgeführt werden.
Sie nimmt ferner die bundes- oder landesrechtlich einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission zugewiesenen Aufgaben wahr. Diese ergeben sich u.a. aus dem AMG, dem MPDG, dem Strahlenschutzgesetz (§§ 40 ff. AMG, §§ 32 ff. MPDG, §§ 32 ff. StrlSchG) sowie den einschlägigen EU-Verordnungen (VO (EU) 2017/745, VO (EU) Nr. 536/2014, VO (EU) 2017/746)