Genetisch modifizierte Tiermodelle, insbesondere transgene und knock-out Mäuse, sind in den letzten Jahren ein zentrales Werkzeug der biomedizinischen Forschung geworden. Für die optimale Analyse von Mausmodellen ist die korrekte Interpretation von makroskopischen, histologischen, immunphänotypischen und ultrastrukturellen Veränderungen durch morphologisch ausgebildete Experten von großer Bedeutung. Um der rasanten Zunahme von Tiermodellen auch an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen Rechnung zu tragen, wurde eine vom IZKF mitunterstützte core facility für Mauspathologie an der Abteilung für Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie etabliert. Sie ist Teil des Gesamtkonzepts der Mausklinik Tübingen. Das Angebotsspektrum umfasst die komplette makroskopische und histopathologische Aufarbeitung und Beurteilung von Mausmodellen unter Einsatz aller relevanter Techniken (Immunhistochemie, Elektronenmikroskopie etc.).
Mauspathologie
Wir über Uns
Leitung der Core Facility
Professor Dr. Leticia Quintanilla-Martinez de Fend
Oberärztin am Institut für Pathologie verfügt über sehr umfangreiche Erfahrung in der Interpretation von Mausmodellen. Von 2000-2008 war sie Leiterin der Mauspathologie am Institut für Pathologie des Helmholtz-Zentrums München und des Pathologie-Screens der German Mouse Clinic (GMC) und etablierte verschiedene Sonderverfahren zur Analyse von Mausmodellen. Frau Professor Quintanilla-Fend ist im Rahmen von EU-Netzwerken an der Etablierung von Standards in der Pathologie von Mausmodellen beteiligt.
Einrichtung: Institut für Pathologie
Adresse:
Liebermeisterstraße 8
72076 Tübingen
Telefonnummer: 07071 29-82979
E-Mail-Adresse: Leticia.Quintanilla-Fend@med.uni-tuebingen.de
Ansprechpartnerinnen
Dr. Irene Gonzalez-Menendez
Frau Dr. Gonzalez-Menendez arbeitet mit Mausmodellen seit 2005. Sie besitzt hervorragende Kenntnisse der Histologie, Imaging, Mausgenetics, Biochemie und Mausverhalten.
Telefonnummer: 07071 29-8 44 12
E-Mail-Adresse: irene.gonzalez-menendez@med.uni-tuebingen.de
Frau Helga Pertsch
Medical technical assistent
Sie besitzt hervorragende Kenntnisse der Maussektion und der Mausanatomie und beherrscht alle Standardtechniken der Pathologie, einschließlich der Paraffin-Immunhistochemie an der Maus.
Telefonnummer: 07071 29-84937
E-Mail-Adresse: helga.pertsch@med.uni-tuebingen.de
Weitere Informationen
Wer kann die Mauspathologie in Anspruch nehmen?
Die Mauspathologie steht in erster Linie Mitarbeitern der medizinischen Fakultät zur Verfügung. Wissenschaftler anderer Fakultäten der Universität Tübingen und anderer wissenschaftlichen Einrichtungen können nach Maßgabe der verfügbaren Kapazität die Einrichtung ebenfalls nützen. Hierfür werden andere Kostensätze berechnet, um dem Anteil der Fakultät Rechnung zu tragen.
Leistungen und Preise
Das Institut für Pathologie stellt der core facility Räumlichkeiten sowie alle für den Betrieb notwendigen Geräte zur Mitbenutzung zur Verfügung. Dazu gehören Präparationsplatz, Einbettautomaten, Mikrotome und Färbeautomaten einschließlich eines Ventana Discovery Immunfärbeautomaten. Ebenso können die Einrichtungen des elektronenmikroskopischen Labors sowie die Mikrodissektionseinrichtung (PALM) genützt werden.
Die Sachkosten werden den Nutzern der core facility in Rechnung gestellt. Für größere Projekte können Sondervereinbarungen (z.B. Pauschalpreise für das Gesamtprojekt) getroffen werden. In Rechnung gestellt werden nur die tatsächlich an der core facility erbrachten Leistungen. Die Preise sind nach Nutzergruppen (Medizinische Fakultät Tübingen, andere Fakultäten, andere wissenschaftliche Einrichtungen, Industrie) gestaffelt. Informationen über die Preisgestaltung erhalten Sie bei Frau PD Dr. Quintanilla-Fend.
Wissenschaftliche Verwertung
Der/die betreuenden Pathologen leisten im Allgemeinen einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum Projekt, einschließlich des Schreibens der relevanten Passagen (Methoden und Ergebnisse) mit Anspruch auf Koautorschaft. Eine Verwertung der Befunde OHNE Zustimmung der Leitung der core facility oder des betreuenden Pathologen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Projekte, für die lediglich eine bereits etablierte technische Routineleistung ohne Entwicklungsarbeit oder Befundinterpretation in Anspruch genommen wurde.