Forschungs-Newsletter der Medizinischen Fakultät Tübingen Geflohene Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft / Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet seit Dezember 2015 Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten. Hierdurch konnten bisher vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Promotions- und Postdoktorandenphase unterstützt werden, indem sie in bereits laufende DFG-Projekte eingebunden wurden.
Dieser Zielgruppe wird die DFG auch im Jahr 2021 die Integration in das deutsche Wissenschaftssystem ermöglichen. Sie ermuntert dazu, qualifizierte Personen aller wissenschaftlicher Karrierestufen mit Fluchthintergrund in den von der DFG geförderten Forschungsprojekten anzustellen.
Grundsätzlich ist es in allen Förderprogrammen der DFG möglich, geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit bereits bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten zusätzlichen Beantragung bei der DFG bedarf.
Außerdem ist es weiterhin in vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Klinische Forschungsgruppen, Kolleg-Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs) möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Es können Personen gefördert werden, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Kontext eines Asylverfahrens haben, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen in das Projekt ermöglichen, insbesondere Gästemittel und Personalmittel. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich wie bei den Gästemitteln nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet. Fokusförderung COVID 19
Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Globalen Süden - Gesundheitssysteme und Gesellschaft. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 5
Mit der vorliegenden Ausschreibung im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 fordert die DFG auf, Forschungsvorhaben zum Thema „Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Globalen Süden“ einzureichen. Damit wirft die DFG ein Schlaglicht auf diejenigen Länder und Regionen, die durch große soziale Disparitäten, eine verhältnismäßig geringe Wirtschaftskraft, ein hohes Maß an Informalität, fehlende soziale Sicherungssysteme und stark überlastete Gesundheitssysteme von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind.
Die Ausschreibung umfasst zwei thematische Schwerpunkte. Zum einen können Projekte beantragt werden, die sich mit der Erforschung der Gesundheitssysteme des Globalen Südens, ihrer Reaktion auf die Pandemie und auf die durch die Pandemie ausgelösten Veränderungen befassen. Zum anderen stehen Projekte im Fokus der Ausschreibung, die sich mit den durch die Pandemie angestoßenen vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen beschäftigen, beispielsweise in Migrationssystemen, Wirtschaftssystemen, politischen Systemen oder von sozialen Praktiken. Im Forschungsvorhaben muss überzeugend dargestellt werden, warum die zu erhebenden qualitativen und/oder quantitativen Daten nur in einem kurzen, kritischen Zeitfenster in dieser aktuellen, hoch dynamischen Situation gesammelt und gesichert werden können. Die Datensammlung darf zudem nicht rein deskriptiv sein, sondern muss Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang von Gesundheitssystemen mit Pandemien ermöglichen oder über eine theoretische Fundierung verfügen, die eine Analyse gesellschaftlicher Veränderungsprozesse erlaubt. Die Anschlussfähigkeit der erzielten Forschungsergebnisse für weiterführende Projekte sollte dargestellt werden.
Deadline: 17.02.2021 EU - Förderbekanntmachungen
Förderbekanntmachung für transnationale Forschungsprojekte zum Thema “Social sciences and Humanities Research to improve health care implementation and everyday life of people living with a rare disease”
Gefördert werden ausschließlich transnationale Projekte: An jedem Antrag dürfen sich maximal sechs (in Ausnahmefällen acht) Partner beteiligen, die aus mindestens drei verschiedenen, am Aufruf teilnehmenden Ländern kommen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist der ersten Stufe endet am 16. Februar 2021. Antragstellende aus Deutschland können Fördergelder vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den vom BMBF benannten Ansprechpersonen in Verbindung zu setzen. Für die Projektpartnersuche steht ein Matchmaking-Tool zur Verfügung.EU Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND) hat einen neuen Aufruf zur Einreichung von Anträgen zum Thema „Linking pre-diagnosis disturbances of physiological systems to Neurodegenerative Diseases" veröffentlicht.
Gefördert werden ausschließlich transnationale Projekte: An jedem Antrag dürfen sich maximal sechs (in Ausnahmefällen sieben) Partner beteiligen, die aus mindestens drei verschiedenen, am Aufruf teilnehmenden Ländern kommen. Antragstellende aus Deutschland können Fördergelder vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den vom BMBF benannten Ansprechpersonen in Verbindung zu setzen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist der ersten Stufe endet am 02. März 2021. Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum
Der Förderpreis soll dafür genutzt werden, die in der Forschung gewonnenen Erkenntnisse mit der Gesellschaft zu teilen. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger können einen Förderpreis von je bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Bewerbungsfrist wurde vom 02. Dezember 2020 auf den 26. Februar 2021 verschoben.Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative „JPIAMR“ zu One-Health-Interventionen, die die Entwicklung und Übertragung von antimikrobieller Resistenz verhindern oder reduzieren Ziele der Bekanntmachung sind 1) das Verständnis des Effekts von Interventionen auf die Entwicklung und Übertragung von Antibiotikaresistenz zu erhöhen und 2) neue Interventionen zu entwickeln, zu implementieren und miteinander zu vergleichen. Der Zuwendungszweck ist daher die Unterstützung der wissenschaftlichen Entwicklung und/oder Untersuchung von Interventionen, die erheblichen Einfluss auf die Verhinderung oder Verminderung von Entstehung und Übertragung von Antibiotikaresistenz haben und die Wechselwirkungen zwischen oder innerhalb der One-Health-Sektoren Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat, das bei der ANR (Frankreich) angesiedelt ist, bis spätestens 16. März 2021, 12.00 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Informationen zum Forschungs-Newsletter: Wir informieren Sie regelmäßig über neue Ausschreibungen von Forschungsförderprogrammen, Preisen, Stipendien etc. |