Universität Tübingen
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Richtlinien für die Zuerkennung des Fachtitels “Fachwissenschaftler/-in für Versuchstierkunde GV-SOLAS” “Expert for Laboratory Animal Science GV-SOLAS”

Die Versuchstierkunde ist eine Basiswissenschaft der biologisch medizinischen Forschung. Sie hat zum Ziel:

  1. die Erarbeitung standardisierter Methoden zur tierschutzgerechten Haltung und Pflege von Versuchstieren,
     
  2. die Beratung der Experimentatoren bei der Versuchsplanung,
     
  3. die Optimierung experimenteller Grundlagen zum Tierversuch und
     
  4. die sachgerechte Durchführung von Tierversuchen nach medizinischen, biologischen und tierschützerischen Grundsätzen.

Der Fachtitel "Fachwissenschaftler/-in Versuchstierkunde GV-SOLAS/Expert for Laboratory Animal Science GV-SOLAS" soll es den auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftlern/-innen ermöglichen, als sachverständig anerkannt zu werden. Mit der Zuerkennung dieses Fachtitels will die Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) eine eindeutige Abgrenzung gegenüber Personen erreichen, die an der Führung der Bezeichnung Versuchstierkundler nicht gehindert, aber nach den Grundsätzen der GV-SOLAS nicht als versuchstierkundliche Wissenschaftler/-innen angesehen werden können. Der Fachtitel ist an die Mitgliedschaft in der GV-SOLAS gebunden. Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung der zuständigen Kommission (siehe Punkt 8.).

Die Zuerkennung dieses Fachtitels erfolgt auf schriftlichen Antrag und ist an folgende Bedingungen geknüpft (begründete Ausnahmen können im Einzelfall auf Vorschlag der Kommission vom Vorstand zugelassen werden):

  1. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss seit mindestens 2 Jahren ordentliches Mitglied der GV-SOLAS sein, ein abgeschlossenes (tier)medizinisches oder naturwissenschaftliches Studium sowie eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Versuchstierkunde nachweisen. Tätigkeiten auf den der Versuchstierkunde verwandten Gebieten wie z.B. Genetik, Mikrobiologie und Hygiene, klinische Veterinärmedizin, Tierernährung und Physiologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Pathologie können bis zu einem Jahr angerechnet werden.
     
  2. Die versuchstierkundliche Berufserfahrung kann bis auf die unter Punkt 6 definierten Ausnahmen nur in anerkannten versuchstierkundlichen Einrichtungen an Hochschulen oder anderen vergleichbaren Forschungs- und Bildungsstätten des In- oder Auslandes unter Leitung eines/r Weiterbildungsermächtigten erworben werden.

    Weiterbildungsermächtigt sind Fachwissenschaftler/-innen bzw. Fachtierärzte/-innen für Versuchstierkunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Bewerber/die Bewerberin für die Weiterbildung mindestens 4 Jahre an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung tätig gewesen sind, sowie Laboratory Animal Science Specialist (FELASA Category D) oder ECLAM-Diplomates (ECLAM: European College for Laboratory Animal Medicine).
     
  3. Die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung durch die GV-SOLAS ist an folgende Kriterien gebunden:

     
    • Die für die Weiterbildung verantwortliche Person muss die unter Punkt 2. genannte Qualifikation aufweisen.
       
    • An der Weiterbildungseinrichtung müssen mindestens drei der gebräuchlichsten Versuchstierarten langfristig gehalten werden. Die Tierarten müssen mindestens zwei zoologischen Ordnungen angehören.
       
    • Das Haltungskonzept für die Tiere muss dem aktuellen Stand der Versuchstierkunde, den neuesten Empfehlungen der GV-SOLAS sowie den gültigen rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
       
    • In der Tierhaltung muss mindestens eine Form von Barrierehaltung vorhanden sein.
       
    • Fachtitelbewerber/-innen, die in einer Weiterbildungseinrichtung tätig sind, für die eine Ausnahmeregelung bzgl. der Zahl der dort gehaltenen Tierarten gilt, müssen für mindestens 4 Monate an einer weiteren Weiterbildungseinrichtung Berufserfahrung mit Tierarten einer anderen Ordnung erwerben.

       
  4. Die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung wird von der GV-SOLAS in ca. 8-jährigem Abstand überprüft und kann widerrufen werden, wenn die unter 3. aufgeführten Kriterien nachweislich nicht mehr gegeben sind. Für die Anerkennung wesentliche Änderungen sind der GV-SOLAS vom Weiterbildungsermächtigten zeitnah anzuzeigen.
     
  5. Der Antrag auf Zuerkennung des Fachtitels ist an das Sekretariat der GV-SOLAS zu richten. Der Antrag auf Zuerkennung des Fachtitels ist vom Leiter der Weiterbildungseinrichtung bzw. vom Weiterbildungsermächtigten mit zu unterschreiben. Unter Verwendung des aktuellen Formblatts sind dem Antrag beizufügen:
     
    1. Darstellung des beruflichen Werdeganges mit Unterlagen
       
    2. Darstellung aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerberin

      Grundkenntnisse in allen unter 1-17 der im Anhang genannten Teilgebiete,
      vertiefte Kenntnisse in wenigstens zwei Teilgebieten der Aufstellung und
      umfassende Kenntnisse auf einem der unter 1-15 der Aufstellung genannten Teilgebiete hat.

      Die Erfüllung dieser Punkte ist ausführlich (auf etwa zwei Seiten) darzulegen.
       
    3. Mindestens drei selbständige wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem Fachgebiet der Versuchstierkunde, die mit den Grundsätzen der GV-SOLAS in Einklang stehen. Bei Gemeinschaftsveröffentlichungen mit anderen Autoren/-innen ist der auf den Bewerber/die Bewerberin fallende Anteil darzulegen.
       
    4. Eine Stellungnahme des/der gegenüber der GV-SOLAS verantwortlichen Weiterbildungsermächtigten.
       
  6. Die Kommission kann einen Antrag auf Zuerkennung der Bezeichnung Fachwissenschaftler/-in Versuchstierkunde auch dann akzeptieren, wenn sich der Antragsteller/die Antragstellerin nicht in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung weitergebildet hat, im Übrigen aber alle unter Punkt 5 bis 5.4 genannten Voraussetzungen der Richtlinie für die Zuerkennung des Fachtitels erfüllt (außerordentliche Weiterbildung).
     
    • Die Dauer der außerordentlichen Weiterbildung beträgt das Doppelte der im ordentlichen Verfahren geforderten Weiterbildungszeit. Davon ist eine mindestens dreimonatige Tätigkeit - auch in Teilabschnitten - in einer oder mehreren anerkannten Weiterbildungseinrichtungen nachzuweisen. Für die zweite Hälfte der Weiterbildungszeit hat sich der Antragsteller einen Weiterbildungsermächtigten zu suchen, der ihn berät. Der Weiterbildungsermächtigte muss eine der unter Punkt 2. genannten Qualifikationen aufweisen.
       
    • Innerhalb der Weiterbildungszeit muss der Bewerber/die Bewerberin überwiegend versuchstierkundlich tätig gewesen sein (eine ausschließlich tierexperimentelle Tätigkeit reicht nicht aus).
       
    • Antragsteller müssen außer den unter 5.1 bis 5.4 geforderten Punkten der Richtlinie nachweisen, dass sie sich während der letzten fünf Jahre der Weiterbildungszeit mit mindestens 200 Stunden auf versuchstierkundlichen Tagungen oder Kursen fortgebildet haben.
       
    • Im außerordentlichen Weiterbildungsverfahren ist ein Fachgespräch unverzichtbar.

       
  7. Dieser Antrag auf Erteilung des Fachtitels wird von mindestens vier Mitgliedern der Kommission geprüft, die dem Vorstand der GV-SOLAS Anerkennung oder Ablehnung empfiehlt. Im Zuge der Beurteilung des Antrages findet ein Fachgespräch zwischen Antragsteller/-in und mindestens drei Kommissionsmitgliedern statt. Im Bedarfsfall können zusätzlich externe Experten hinzugezogen werden. Dabei werden die vom Antragsteller zu Punkt 5.2 gemachten Darstellungen besonders berücksichtigt. Im ordentlichen Verfahren kann die Kommission in Ausnahmefällen auf das Fachgespräch verzichten. Über den Antrag muss innerhalb von 6 Monaten entschieden werden. Die Behandlung des Antrages ist durch ein schriftliches Protokoll festzuhalten. Aufgrund des Protokolls verleiht der Vorstand der GV-SOLAS den Fachtitel. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen. Gegen die Ablehnung kann beim Vorstand innerhalb von 3 Monaten schriftlich Einspruch erhoben werden. Der Vorstand der GV-SOLAS informiert die Kommission innerhalb einer angemessenen Frist (8-10 Wochen) über die erfolgte Verleihung des Fachtitels bzw. die Bekanntgabe der Ablehnung.

    Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr von 100,- EUR erhoben. Die Kosten für die Zuerkennung des Fachtitels durch die GV-SOLAS betragen zusätzlich 200,- EUR.
     
  8. Die Kommission, die aus sieben Mitgliedern bestehen soll, wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für 6 Jahre gewählt.

Relevante Teilgebiete der Versuchstierkunde bezüglich der gebräuchlichsten Versuchstierarten:

  1. Anatomie
     
  2. Physiologie
     
  3. Pathologie
     
  4. Verhaltensbiologie
     
  5. Zucht und Genetik
     
  6. Reproduktionsbiologie/-technik
     
  7. Diagnostik und Therapie der wichtigsten Versuchstierkrankheiten
     
  8. Krankheitsprophylaxe und Versuchstierhygiene
     
  9. Ernährung
     
  10. Vor- und Nachsorge zu experimentellen Vorhaben, Narkosemethoden und Operationstechniken
     
  11. Methoden zur Standardisierung und deren Überwachungssysteme für die physikalische, chemische, mikrobiologische und soziale Umwelt
     
  12. Haltung, Pflege und Versorgung
     
  13. Tierexperimentelle Techniken
     
  14. Tiermodelle
     
  15. Tier- und Artenschutz, einschlägige Gesetzeskunde, Ersatz- und Ergänzungsmethoden
     
  16. Personalausbildung und Management
     
  17. Biometrie, Versuchsplanung und Auswertung
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