Zusammenfassung und Ausblick
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag hiermit den 6. Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes vor. Inhaltliche Schwerpunkte des Berichtes sind die Darstellung der in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallenden nationalen und der unter ihrer Mitwirkung betriebenen inter- und supranationalen Rechtsetzungsvorhaben sowie die jetzt für die Jahre 1991 bis 1997 vorliegenden Angaben über die verwendeten Versuchstiere.
Am 1. Juni 1998 ist das novellierte Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Der Verabschiedung dieses Gesetzes waren lange, intensive und sehr kontroverse Diskussionen vorangegangen. Erst im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag konnte im März 1998 ein für alle Seiten tragfähiger Konsens gefunden werden. Die Novellierung führt in zahlreichen Bereichen zu spürbaren Verbesserungen des Tierschutzes. Das novellierte Gesetz enthält für jeden Tierhalter wichtige Grundsätze sowie konkrete Ge- und Verbote. Voraussetzung für deren Beachtung und Anwendung sind ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten des Menschen im Hinblick auf eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der in seiner Obhut stehenden Tiere. Daher wurde der Personenkreis, der im Umgang mit Tieren Sachkunde nachweisen muß, erheblich ausgeweitet; ebenso der Katalog der Tätigkeiten, für die eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Forderung nach angemessenen Kenntnissen und Fähigkeiten zieht sich daher auch wie ein roter Faden durch die Bestimmungen des novellierten Tierschutzgesetzes.
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus die Tierschutztransport-Verordnung und die Tierschutz-Schlachtverordnung erlassen. Die Kälberhaltungsverordnung wurde in Anpassung an neues EG-Recht novelliert.
Das Tiertransportrecht wurde EU-weit um wichtige Durchführungsbestimmungen ergänzt. Diese betreffen die Vorschriften über Aufenthaltsorte, an denen die vorgeschriebenen Ruhepausen stattfinden, den Transportplan sowie Spezialfahrzeuge.
Im Juli 1998 wurde die Richtlinie 98/58/EG zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere verabschiedet. Diese Rahmenvorschrift geht zurück auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Auf der Basis dieser Richtlinie wird es künftig möglich sein, die Empfehlungen des Europarates für das Halten landwirtschaftlicher Nutztiere in EG-Recht umzusetzen.
Beim Europarat wurde im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eine völkerrechtlich verbindliche Empfehlung für das Halten von Straußenvögeln verabschiedet. Die Beratungen über die Änderung der Empfehlung für das Halten von Pelztieren wurden abgeschlossen. Die Verabschiedung dieses Textes ist für Sommer 1999 vorgesehen.
Zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere wurde 1997 ein Änderungsprotokoll zu dem Übereinkommen zur Zeichnung aufgelegt, das den Verfahrensablauf für die Änderung der Anhänge erleichtert. Hintergrund ist insbesondere die Notwendigkeit, die Empfehlungen zur Versuchstierhaltung im Hinblick auf neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu aktualisieren.
Der Bericht enthält in detaillierter Form amtliche Zahlen über die Verwendung von Versuchstieren in Deutschland. Die Zahlen beziehen sich auf den Einsatz von Wirbeltieren in Versuchen wie sie im Tierschutzgesetz definiert sind. In der Zeit von 1991 bis 1997 konnte eine Reduktion der Versuchstierzahlen von 2,4 auf knapp 1,5 Millionen festgestellt werden.
Im Berichtszeitraum wurde der Öffentlichkeitsarbeit große Bedeutung zugemessen. Inhalt dieser Arbeit ist die Information aller betroffenen und interessierten Kreise der Bevölkerung durch Broschüren sowie die Beantwortung zahlreicher Bürgerbriefe. Dies ist eine Daueraufgabe, die auch in Zukunft fortgesetzt wird.
Die neue Bundesregierung knüpft an das bisher Erreichte an, wird aber dem Tierschutz einen höheren Stellenwert beimessen als ihre Vorgängerin. Ihr erklärtes Ziel ist es, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen sowie europäische Initiativen den Tierschutz auf nationaler sowie europäischer Ebene entscheidend voranzubringen.
Eines der bedeutendsten Vorhaben wird auf nationaler Ebene dabei sein, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies entspricht nicht nur den getroffenen Koalitionsvereinbarungen, sondern auch den Vorstellungen weiter Kreise der Bevölkerung.
Außerdem soll von den Ermächtigungen des novellierten Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht werden. Vorrangig gilt es, die Verordnung über das freiwillige Prüfverfahren von Stalleinrichtungen und Betäubungsanlagen (§ 13a) sowie die Verordnung über Verbringungsverbote für tierschutzwidrig behandelte Tiere in den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes (§ 12 Abs. 2) vorzubereiten und zu erlassen.
Vollzug und Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Da deren Verwaltungserfahrungen das novellierte Tierschutzgesetz maßgeblich mitgeprägt haben, geht die Bundesregierung davon aus, daß die neuen Bestimmungen rasch und effektiv umgesetzt werden.
Im Bereich der Tierversuche verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Anzahl und Belastung der benötigten Versuchstiere weiter zu reduzieren. Hierzu gehört die Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden ebenso wie der engagierte Einsatz für deren Akzeptanz und Anwendung. Da der weitaus überwiegende Teil der für die Vermarktung von Produkten erforderlichen Tierversuche auf internationale Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen zurückgeht, ist hier vor allem auf dieser Ebene Überzeugungsarbeit zu leisten.
In engem Zusammenhang mit dieser Zielsetzung steht die möglichst transparente Dokumentation über den Verwendungszweck und den Umfang der aktuell für wissenschaftliche Zwecke benötigten Wirbeltiere. Daher wird in Kürze der Entwurf für eine novellierte Verordnung zur Erfassung der notwendigen Daten vorgelegt werden. Hierbei werden die auf supranationaler Ebene getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt und anwenderorientiert umgesetzt.
Um Fortschritte und Verbesserungen bei der Haltung von Versuchstieren zu erreichen, wird sich die Bundesregierung insbesondere auf Ebene des Europarats im Zusammenhang mit der Aktualisierung der entsprechenden Empfehlungen engagieren.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, die Haltungsbedingungen für unsere landwirtschaftlichen Nutztiere spürbar zu verbessern und dabei die Bedürfnisse der Tiere mehr als bisher zu berücksichtigen.
Da durch die weitgehende Harmonisierung der Tierhaltungsvorschriften und unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation in der EU verbesserte Haltungsvorschriften nur noch auf europäischer Ebene geregelt werden können, wird die Bundesregierung sich für die Verbesserung der EG-rechtlichen Grundlagen für das Halten von Tieren einsetzen. In einem ersten Schritt will sie während der deutschen Präsidentschaft alles in ihrer Macht Stehende tun, um EU-weit eine Verbesserung des Tierschutzes bei der Legehennenhaltung zu erreichen. Darüber hinaus wird sie sich dafür einsetzen, daß auf der Grundlage der Richtlinie 98/58/EG und der entsprechenden Europaratsempfehlung EU-weite Vorschriften zum Halten von Mastgeflügel sowie von Pelztieren geschaffen werden.
Auch das Transportrecht bedarf im Sinne des Tierschutzes weiterer Verbesserungen. Dies ist wegen der vollständigen Harmonisierung dieses Rechtsbereiches nur EG-rechtlich möglich. Hier sind Vorschriften über die Anforderungen an Schiffe für den Tiertransport dringend nötig. Die Bundesregierung wird die Kommission drängen, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Bei den Beratungen über den Bericht der Kommission über die bisherigen Erfahrungen mit der bestehenden Richtlinie, der Ende 1999 ansteht, wird die Bundesregierung mit Nachdruck eine weitere Verkürzung der Transportzeiten fordern.
Zusammenfassung | |||||
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Anhänge 1, 2, 3, 4, 5, 6-1, 6-2, 6-3, 7 | |||||
Inhaltsverzeichnis | Abkürzungsverzeichnis |
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