I.  Einleitung

Tierschutzfragen stehen häufig im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung. Viele Bürgerinnen und Bürger fordern mit Nachdruck eine Verbesserung der Rechtsvorschriften sowie deren konsequente Beachtung durch die Tierhalter, aber auch eine strengere Überwachung durch die hierfür zuständigen Behörden.

Im Vordergrund des öffentlichen Interesses standen im Berichtszeitraum insbesondere

Das Engagement vieler Bürger, die sich für eine tierschutzgerechte Behandlung der Tiere und für eine Verringerung der Tierversuche einsetzen, nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Bei der Abwägung zwischen den ethisch und naturwissenschaftlich begründeten Zielsetzungen des Tierschutzes auf der einen und den entsprechenden begründeten Ansprüchen des Menschen auf der anderen Seite dient als Richtschnur das Tierschutzgesetz, das die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ausdrücklich hervorhebt.

Der Schutzbereich des Tierschutzgesetzes und damit der Gegenstand dieses Berichtes erstreckt sich grundsätzlich auf alle Tiere.

Wildlebende Tiere stehen ebenso wie wildwachsende Pflanzen zusätzlich unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

Auf Bundesebene liegt die Zuständigkeit für den Artenschutz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Die Zuständigkeit des Europarates, der Europäischen Union sowie auch des Bundes beschränkt sich im Bereich des Tierschutzes im wesentlichen auf die Rechtsetzung.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört innerhalb der Europäischen Union zu den Ländern mit den strengsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß der hohe Tierschutzstandard möglichst EU-weit Berücksichtigung findet und auch der Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen weiter verbessert wird.


Zusammenfassung
Kapitel I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI,   XII,
XIII, XIV, XV 1 - 4, XV 5 - 6 und XVI
Anhänge 1, 2, 3, 4, 5, 6-1, 6-2, 6-3, 7
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

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