Anmerkungen
zu Anhang 5
1 | Der Begriff "Versuchstiere" bezieht sich in dieser Übersetzung auf alle in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallenden Tiere. |
2 | Nach Anhang A zum Übereinkommen bezeichnet "Box" eine beispielsweise durch Wände, Stäbe oder Maschendraht abgegrenzte Fläche, auf der ein oder mehrere Tiere gehalten werden; je nach Größe des umgrenzten Bereiches und Belegungsdichte ist die Bewegungsfreiheit der Tiere in der Regel weniger eingeschränkt als in einem Käfig. |