Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Neu an der Medizinischen Fakultät Tübingen

Liebe Studierenden,

Sie haben sich dazu entschieden Ihr Studium an einer der schönsten Universitäten in Deutschland fortzuführen – hierzu möchten wir Sie ganz herzlich an der Medizinischen Fakultät Tübingen willkommen heißen!

Um Ihnen einen reibungslosen Start in Tübingen ermöglichen zu können, bitten wir Sie, sich gleich nach Immatrikulation im Studierendensekretariat der Universität auch bei uns im Bereich Studium und Lehre der Medizinischen Fakultät zu melden. 

Sollten Sie neu im vorklinischen Studienabschnitt (1. - 4. Fachsemester) sein, melden Sie sich bitte unter

vorklinik.humanmedizin@med.uni-tuebingen.de

Sollten Sie neu im klinischen Studienabschnitt (5. - 10. Fachsemester) sein, melden Sie sich bitte unter

studienabschnitt.klinik@med.uni-tuebingen.de

Unterlagen

Zu Erstellung Ihrer Studierendenakte in unserem fakultätsinternen Studierenden-Informations-und-Anmeldesystem (SIMED) benötigen wir von Ihnen vorab als Scan folgende Unterlagen, bitte senden Sie uns diese an die oben genannte E-Mail Adresse.

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität Tübingen
  • Transkript/Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Universität (sofern Sie in Deutschland Medizin studiert haben)
  • Anrechnungsbescheid(e) des Landesprüfungsamtes (sofern Sie zuvor nicht in Deutschland Medizin studiert haben)
  • Ihre studentische E-Mailadresse der Universität Tübingen
  • eine Telefonnummer unter der Sie gut zu erreichen sind
  • Ihre aktuelle Postadresse
  • einen Nachweis über Ihre Masern-Immunitätslage (siehe unten)
  • die von Ihnen unterschriebene Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung im Original (postalisch)

Sobald wir alle Unterlagen vorliegen haben, legen wir Ihre Studierendenakte an und senden Ihnen die Zugangsdaten zu unserem Studierenden-Informations-und-Anmeldesystem (SIMED) postalisch zu.

An der Medizinischen Fakultät ist ein verpflichtendes Lernportfolio, mit welchem die Studierenden ihren Kompetenzerwerb und -zuwachs reflektieren, Teil des Curriculums.
Die Reflektion ist Voraussetzung für selbstgesteuertes, eigenverantwortliches Lernen und bildet zudem die Grundlage für lebenslanges Lernen.
Unterstützung erhalten die Studierenden dabei von Ihren StudienpatInnen aus den Bereichen der Klinik und Forschung.
Bitte wenden Sie sich daher an lernportfolio@med.uni-tuebingen.de damit Sie in das Programm aufgenommen werden können.

Sollten Sie bereits (Teil-)Leistungen in einem anderen Studiengang bzw. in einem Medizinstudium erbracht haben, beachten Sie bitte auch unser Formular zur Beantragung einer Anerkennung.

  • Zulassungsbescheid der Universität Tübingen bzw. Ihre Tauschbescheinigung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität Tübingen
  • Transkript/Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Universität
  • Ihr Physikumszeugnis (M1) bzw. Anrechnungsbescheid(e) des Landesprüfungsamtes
  • Ihre studentische E-Mailadresse der Universität Tübingen
  • eine Telefonnummer unter der Sie gut zu erreichen sind
  • Ihre aktuelle Postadresse
  • einen Nachweis über Ihre Masern-Immunitätslage (siehe unten)
  • die von Ihnen unterschriebene Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung im Original (postalisch)

Sobald wir alle Unterlagen vorliegen haben, legen wir Ihre Studierendenakte an und senden Ihnen die Zugangsdaten zu unserem Studierenden-Informations-und-Anmeldesystem (SIMED) postalisch zu.

An der Medizinischen Fakultät ist ein verpflichtendes Lernportfolio, mit welchem die Studierenden ihren Kompetenzerwerb und -zuwachs reflektieren, Teil des Curriculums.
Die Reflektion ist Voraussetzung für selbstgesteuertes, eigenverantwortliches Lernen und bildet zudem die Grundlage für lebenslanges Lernen.
Unterstützung erhalten die Studierenden dabei von Ihren StudienpatInnen aus den Bereichen der Klinik und Forschung.
Bitte wenden Sie sich daher an lernportfolio@med.uni-tuebingen.de damit Sie in das Programm aufgenommen werden können.

Sollten Sie bereits (Teil-)Leistungen in einem anderen Studiengang bzw. in einem Medizinstudium erbracht haben, beachten Sie bitte auch unser Formular zur Beantragung einer Anerkennung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in Tübingen – wir freuen uns auf Sie!
Ihr Bereich Studium und Lehre

Nachweis über die Masern-Immunitätslage

Möglicherweise haben Sie über die Medien schon vom Masernschutzgesetz erfahren.

Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten und Tätigen im Gesundheitswesen. Somit gehören alle Studierenden der Medizinischen Fakultät Tübingen ebenfalls zu den Adressaten.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.

Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.

Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation darf die Medizinische Fakultät seit dem 01.03.2020 keine neu immatrikulierten Studierenden an Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen teilnehmen lassen. 

Da die Bescheinigung bereits vor Beginn der Lehrveranstaltungen notwendig ist, möchten wir Sie an dieser Stelle schon frühzeitig darüber informieren.
Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Masern-Immunitätslage erhalten Sie z.B. von Ihrem Hausarzt.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unten.
Bitte senden Sie uns keine Kopien/Scans von Impfpässen, Laborberichte oder ähnliches zu.
Bitte achten Sie darauf, dass die Bescheinigung eine Unterschrift und einen Stempel Ihres Arztes/Ihrer Ärztin trägt!

Bitte senden Sie die ärztliche Bescheinigung bis Vorlesungsbeginn an:

Medizinische Fakultät Tübingen
Bereich Studium und Lehre
Geissweg 5/1
 72076 Tübingen

Sollte uns bis Vorlesungsbeginn keine Bescheinigung der Masern-Immunitätslage vorliegen, kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen erfolgen.

Sofern Sie bisher weder geimpft sind noch eine Immunität nachgewiesen wurde, wenden Sie sich diesbezüglich bitte möglichst zeitnah z.B. an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin oder den betriebsärztlichen Dienst. 

Vorlage Bescheinigung der Masern-Immunitätslage

Bei Bedarf können wir Ihnen die Vorlage der Bescheinigung auch auf Englisch zur Verfügung stellen.

Verantwortlicher ist der Bereich Studium und Lehre der Medizinischen Fakultät, Universität Tübingen. Datenschutzbeauftragter ist der Datenschutzbeauftragte der Universität Tübingen (datenschutz@uni-tuebingen.de). Die Daten werden erhoben, um die Masern-Immunität zu erfassen; Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (geändert nach Masernschutzgesetzt; gültig ab 01. März 2020): §20 Abs. 8 und darin verwiesene Paragraphen sowie §20 Abs. 9 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Daten werden im Bereich Studium und Lehre der Medizinischen Fakultät verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen kann bis zum Nachweis vorhandener Immunität gegen Masern nicht erfolgen.
Die Daten werden mit der Studierendenakte aufbewahrt und mit dieser gelöscht. Sie haben das Recht, über die an der Universität Tübingen über Sie verarbeiteten Daten Auskunft zu erhalten und ggf. Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Ebenso können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen.
 Sie sind nach oben aufgeführten Rechtsvorschriften verpflichtet, Daten bzgl. des Masern-Impfstatus bereitzustellen. Bei fehlender Angabe der Daten kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen erfolgen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß Biostoff VO und ArbmedVV ist auch für Studierende Pflicht und wird mehrmals während Ihres Studiums durchgeführt.
Zuständig hierfür ist die Ambulanz des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung (IASV).

Alle Studienortwechsler sind aufgefordert, in einem Zeitraum von 1 Monat nach Immatrikulation einen Termin für die Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt der Ambulanz des IASV zu vereinbaren. Sollte dem Bereich Studium und Lehre dann kein entsprechender Nachweis der Arbeitsmedizinischen Vorsorge vorliegen, wird die Kurseinteilung für das aktuelle Semester beschränkt bzw. ist nur eine beschränkte Kurszuteilung für das Folgesemester möglich.

Weitere Informationen zur Betriebsärztlichen vorsorge finden Sie auf unserem Merkblatt und auf den Seiten der Arbeits- und Sozialmedizinischen Ambulanz.

Kontakt

Ambulanz des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung
Wilhelmstraße 27
72074 Tübingen

ambulanz.arbeitsmedizin@med.uni-tuebingen.de

Online Terminvergabe

Neu im klinischen Studienabschnitt? - Der AK Mentorenprogramm heißt Sie herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen in Tübingen auch noch von studentischer Seite! 

Wir vom AK Mentorenprogramm gestalten gemeinsam mit dem 5. Semester eine Stadtführung und ein Kennenlernen für euch Wechsler:innen. Dabei könnt ihr schon ein bisschen Tübingen erkunden, findet euch von Anfang an in der Klinik zurecht und lernt eure neuen Kommiliton:innen und andere Wechsler:innen kennen.
Das Angebot ist vor allem für die unter euch gedacht, die frisch nach dem Physikum wechseln, aber auch Wechsler:innen in höhere Semester nehmen wir selbstverständlich gerne mit auf!

Weitere Infos und die genauere Planung werden über eine Whatsapp-Gruppe laufen, in die ihr über den folgenden Link beitreten könnt (https://chat.whatsapp.com/CXw8rb3y51a3jkiOiadMlo)

Wir freuen uns auf euch und wünschen euch einen tollen Start hier in Tübingen! :)

Euer AK Mentorenprogramm der Fachschaft Medizin

Syda Productions/stock.adobe.com
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Zentrale Studienberatung