Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten gesundheitlichen Beschwerden und Berufskrankheiten sowie dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Die Vorsorge beinhaltet ein vertrauliches ärztliches Beratungsgespräch mit Befragung zur Tätigkeit sowie in Abhängigkeit von der Gefährdung am Arbeitsplatz und falls erforderlich/gewünscht eine körperliche Untersuchung, die Erhebung von Laborwerten und weiteren Funktionstests. Alle Daten und bei der Vorsorge erhobenen Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Arten der Vorsorge
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge voneinander unterschieden. Der Unterschied liegt in der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung der einzelnen Tätigkeiten.
Bei der Pflichtvorsorge ist eine Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht nur (arbeitsvertragliche) Pflicht, sondern auch Voraussetzung für die Tätigkeit. Ohne eine gültige Vorsorgebescheinigung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Im Gegensatz zur Pflichtvorsorge ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge freiwillig und es entstehen bei der Nichtteilnahme keine Nachteile.
Eine Wunschvorsorge ergibt sich, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Arbeitnehmers/Studierenden.