Zur Erstellung der Nicht-technischen Projektzusammenfassung (NTP) steht folgende Web-Anwendung auf der BfR-Webseite online zur Verfügung:
www.animaltestinfo.de/antragsteller
Eine Übermittlung als PDF-Datei ist nicht mehr vorgesehen. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet ab sofort, für alle neu eingereichten Tierversuchsanträge die Web-Anwendung zu benutzen.
Die bei der Erstellung der NTP erhaltene zehnstellige Identifizierungsnummer (NTP-ID) sollte auf der ersten Seite des Antragsformulars vermerkt und ein Ausdruck der NTP den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Für nach dem neuen Verfahren erstellte nichttechnische Projektzusammenfassungen ist zudem zukünftig auch bei einer nachfolgenden Beantragung von Änderungen (im Sinne von § 34 Abs. 3 TierSchVersV) eine überarbeitete Version der NTP in der Web-Anwendung zu hinterlegen und die dazugehörige Nummer zusammen mit dem Änderungsantrag beim Regierungspräsidium einzureichen.
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