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Adresse: Calwerstraße 14
72076 Tübingen


Personenprofil: 07071 29-82311


Faxnummer: 07071 29-4141


Stationsäquivalente Behandlung für Psychose-Erkrankte (Psychose-StäB)

Die Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen bietet eine stationsäquivalente Behandlung für Menschen mit Psychose-Erkrankungen (Psychose-StäB) an.

In der stationsäquivalenten Behandlung (StäB) werden die Patienten und Patientinnen von einem mobilen Behandlungsteam zu Hause behandelt. Die Therapie ist dabei bezüglich ihrer Inhalte, Intensität und Komplexität gleichwertig zu einer stationären Behandlung.

Kontakt

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E-Mail-Adresse: staebinfo@med.uni-tuebingen.de


Informationsflyer (PDF)

Die StäB richtet sich an alle im Landkreis Tübingen lebenden Menschen, die unter psychotischen Symptomen leiden und bei denen eine stationäre Klinikbehandlung empfohlen wird, wenn diese aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, sinnvoll oder gewünscht ist. Dies kann der Fall sein, wenn Kinder, Angehörige versorgt werden müssen oder weil negative Vorerfahrungen oder Ängste bezüglich einer Klinikbehandlung bestehen. 

In unserem Psychose-StäB-Team arbeiten aktuell eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, eine Psychologische Psychotherapeutin, ein Assistenzarzt, (Fach-)krankenpfleger und -pflegerinnen, eine Ergotherapeutin, eine Physiotherapeutin und ein Sozialpädagoge. Mindestens einmal täglich erfolgt ein persönlicher Kontakt mit einem Teammitglied. Zudem sind wir jederzeit telefonisch erreichbar.


Was ist der Vorteil der StäB?

Eine Behandlung im gewohnten Lebensumfeld bietet mehr Möglichkeiten, vorhandene Stärken und Ressourcen zu erkennen und zu nutzen. Oft können krankheitsbedingte Symptome und Einschränkungen, die sich negativ auf Sozialkontakte und Alltagsbewältigung auswirken, rascher bemerkt und erfolgreicher behandelt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Angehörige und wichtige Bezugspersonen in die Therapie miteinzubeziehen.

Wer wird aufgenommen?

Erwachsene Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Tübingen, bei denen eine stationäre Behandlungsindikation besteht und psychotische Symptome vorliegen. 

Die Anmeldung sollte über die niedergelassene Psychiater und Psychiatrinnen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Hausärzte und Hausärztinnen erfolgen.

Ausschlusskriterien für eine Behandlung

Bei akuter Fremdgefährdung und/oder Suizidalität oder unkontrolliertem Suchtmittelkonsum ist eine Behandlung leider nicht möglich.

Siehe auch

Zertifikate und Verbände