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Adresse: Calwerstraße 7
72076 Tübingen


Notfälle

In Notfällen: 07071 29-82211


Wochenbett

Wochenbett

Die ersten sechs bis acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes werden als Wochenbett bezeichnet. Diese besondere Zeit dient der Erholung und Regeneration der Mutter nach Schwangerschaft und Geburt. Gleichzeitig steht das gegenseitige Kennenlernen, der Aufbau der Eltern-Kind-Bindung und die zunehmende Sicherheit im Umgang mit den Bedürfnissen des Kindes im Mittelpunkt.

Nähe, Hautkontakt und gemeinsame Zeit unterstützen das gegenseitige Kennenlernen und den Aufbau der Eltern-Kind-Bindung. Auch wenn Mutter und Kind aus medizinischen Gründen zeitweise getrennt sein müssen, gibt es viele Möglichkeiten, Nähe und Bindung zu fördern. Beim Stillen werden Mütter darin begleitet, die frühen Stillzeichen ihres Kindes zu erkennen, nach Bedarf zu stillen und Sicherheit beim effektiven Stillen zu gewinnen.

Während des Wochenbetts ist die junge Mutter über das Mutterschutzgesetz von einer Beschäftigung freigestellt und hat Anrecht auf medizinische und beratende Hilfe durch eine Hebamme. In den ersten Lebenstagen wird außerdem für das Neugeborene eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen empfohlen, die in der Kinderklinik, aber auch ambulant durch den Kinderarzt oder die Hebamme durchführbar sind.

Die Universitätsfrauenklinik ist als Babyfreundliche Geburtsklinik nach den Kriterien der WHO/UNICEF-Initiative BABYFREUNDLICH zertifiziert. Bindungsförderung, unmittelbarer und ungestörter Hautkontakt nach der Geburt, 24-Stunden-Rooming-in sowie eine fachkundige und individuelle Unterstützung beim Stillen sind deshalb feste Bestandteile unserer Betreuung. Auch wenn nicht gestillt wird, erhalten Eltern eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Ernährung und Versorgung ihres Kindes.

Am Mutter Kind Zentrum der Frauenklinik bestehen verschiedene Angebote für Wöchnerinnen, vom "Tübinger Wochenpflegemodell", dem Familienzimmer oder dem Mütterzimmer in der Kinderklinik, sollte das Neugeborene nach der Geburt noch länger in der Kinderklinik verweilen müssen.

Lernen Sie das Mutter-Kind-Zentrum kennen

Thumbnail Mutter-Kind-Zentrum

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Familienorientierte Geburtshilfe - ganzheitliches Pflegekonzept

"Tübinger Wochenpflegemodell"

Ein Grundsatz unseres Hauses ist, dass Mutter und Kind nach der Entbindung möglichst nicht getrennt werden sollen. Dafür gibt es das Wochenbett, wobei sich Mutter und Kind näher kommen und aneinander gewöhnen können und die gegenseitige Liebe spüren können.

Darüber hinaus sollen Mutter und Kind während der Wochenbett-Zeit als Einheit gesehen werden, d.h. beide werden beim sogenannten „Rooming-In“ von einer Bezugsperson in allen Belangen betreut. Es ist unser Ziel, dass Sie sich in der geplanten Verweilzeit von der Geburt erholen und mit der größtmöglichen Sicherheit im Umgang mit sich und dem Kind nach dem Aufenthalt im Wochenbett gemeinsam nach Hause gehen.

Unsere Geburtshilfe ist nach den Kriterien der Initiative “babyfriendly Hospital” von WHO und UNICEF zertifiziert.

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Elterninformation - von Anfang an gut informiert

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Alltag und Besuchszeiten auf der Mutter-Kind-Station

Betreuung

Auf der Mutter‑Kind‑Station werden Sie pro Schicht von einer Pflegefachperson oder Hebamme betreut. Wir arbeiten im Dreischichtsystem, sodass Sie im Verlauf eines Tages mehreren Mitarbeitenden begegnen. Teilweise sind auch Studierende oder Auszubildende in Ihre Betreuung eingebunden. Zusätzlich begleiten Sie die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Gynäkologinnen und Gynäkologen unseres Zentrums.

Verpflegung

Je nach Station und Ihrem Befinden wird Ihnen das Essen entweder von unseren Servicekräften ans Bett gebracht oder Sie bedienen sich selbstständig am Buffet.

Rooming-in

Da wir Mütter und Kinder nicht voneinander trennen, finden nahezu alle Routineuntersuchungen direkt bei Ihnen im Zimmer statt. In jeder Schicht kommen wir zu einer sogenannten Wochenbettvisite zu Ihnen, bei der wir gemeinsam Ihren aktuellen Gesundheitszustand erfassen. Auch Ihr Kind wird einmal pro Schicht untersucht. Dabei unterstützen wir Sie in der selbstständigen Versorgung Ihres Neugeborenen und beantworten Ihre Fragen.

Visiten

Mindestens einmal pro Schicht erfolgt eine Stillvisite; bei Frauen, die Muttermilch abpumpen, wird entsprechend eine Pumpvisite durchgeführt. Im Frühdienst findet außerdem eine gemeinsame Visite mit den Gynäkologinnen und Gynäkologen statt. Für Ihr Kind erfolgt zusätzlich eine eigene kinderärztliche Visite. Bei besonderem Unterstützungsbedarf stehen neben der Bereichspflege auch Stillberaterinnen zur Verfügung.

Untersuchungen

Meist am Vortag der Entlassung erfolgt eine gynäkologische Abschlussuntersuchung mit Ultraschall der Gebärmutter. Ab der 36. Lebensstunde und nach Ihrer schriftlichen Zustimmung wird bei Ihrem Kind das Neugeborenenscreening durchgeführt. Im Spätdienst findet der Hörtest statt. Ab der 72. Lebensstunde kann die kinderärztliche Untersuchung U2 erfolgen.

Zeitplanung

Über medizinische Maßnahmen wie Blutabnahmen oder anstehende Untersuchungen werden Sie in der Regel im Frühdienst informiert. Bei Bedarf können Sie jederzeit nach den geplanten Zeiträumen fragen.

Häufige Fragen

Alle Dinge, die Sie in Ihren Klinikkoffer für die Entbindung packen sollten, haben wir Ihnen in unserer Checkliste zusammengestellt.

Zusätzlich sind noch folgende Informationen hilfreich:

  • Am bequemsten ist für viele Frauen ein eigenes Stillkissen und ein eigenes Kopfkissen

  • Packen Sie sich am besten stabile Badeschlappen (keine Zehentrenner) ein, auch gerne eine Nummer größer

  • Bitte kürzen oder entfernen Sie rechtzeitig vor der Geburt schon Ihre künstlichen oder langen Fingernägel um sich selbst oder Ihr Kind nicht damit zu verletzen

  • Piercings sollten vor der Geburt entfernt werden, weil sie unter den starken mechanischen Belastungen des Geburtsvorgangs leicht einreißen oder ausreißen können, Infektionen begünstigen und medizinische Untersuchungen oder Eingriffe behindern. Zudem können Brustwarzenpiercings den Stillbeginn erschweren und das Risiko für Entzündungen erhöhen.

Die Dauer des Klinikaufenthalts nach der Geburt ist individuell und hängt unter anderem vom Verlauf der Geburt sowie vom Wohlbefinden von Mutter und Kind ab.

Im Durchschnitt bleiben Mütter nach einer vaginalen Geburt etwa 2 bis 3 Tage, nach einem Kaiserschnitt meist 3 bis 5 Tage in der Klinik. Viele Familien verlassen die Klinik nach der U2-Untersuchung des Kindes. Diese darf frühestens 72 Stunden nach der Geburt durchgeführt werden.

Nach einer physiologischen Geburt und bei Wohlbefinden von Mutter und Kind, bzw. wenn keine engmaschigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind und die Durchführung der empfohlenen weiteren Untersuchungen bereits vor der Geburt durch eine Hebamme und eine Kinderarztpraxis organisiert wurden, kann eine ambulante Geburt geplant werden. Nach einer komplikationslosen Geburt verlassen Sie die Klinik in diesem Fall meist bereits 4 bis 6 Stunden nach der Geburt.

Auch eine frühere Entlassung vor einzelnen Untersuchungen ist grundsätzlich möglich, wenn die weitere Betreuung und die notwendigen Untersuchungen organisiert sind.

In manchen Fällen kann ein längerer Aufenthalt notwendig sein, wenn nach der Geburt zusätzliche medizinische Betreuung für Mutter oder Kind erforderlich wird.

Nach der Geburt wird Ihr Kind beim Standesamt Tübingen beurkundet. Die Stadt Tübingen informiert auf ihrer Homepage darüber.

Um Ihnen den Weg zu ersparen, können Sie in unserer eigenen standesamtlichen Meldestelle der Universitäts-Frauenklinik Tübingen alle benötigten Unterlagen abgeben. Die Meldestelle leitet alles an das Standesamt weiter. Alternativ können Sie die Unterlagen auch an der Pforte der Frauenklinik abholen, ausfüllen und dort wieder abgeben oder per Post an das Standesamt Tübingen senden. Alle Informationen zur Öffnungszeiten, Terminvergabe, Urkundenausstellung usw. finden Sie hier.



Ein 24‑Stunden‑Rooming‑In bedeutet, dass Mutter und Neugeborenes rund um die Uhr gemeinsam im selben Zimmer bleiben. Das Kind wird für Routineuntersuchungen, Pflegehandlungen oder Überwachungen nicht von der Mutter getrennt, sondern alle üblichen Maßnahmen finden direkt im Zimmer statt. Dieses Konzept fördert Bonding, unterstützt den Stillbeginn, stärkt die elterliche Sicherheit im Umgang mit dem Neugeborenen und ermöglicht eine kontinuierliche, alltagsnahe Betreuung durch Pflegefachpersonen, Hebammen und Ärztinnen bzw. Ärzte.

Besuchszeiten

Mütter und Neugeborene benötigen besondere Ruhe.

Bitte beachten Sie daher die Besuchsregelungen auf unseren geburtshilflichen Stationen:

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Informationen zur Versorgung Ihres Neugeborenen

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Häufige Fragen

Neugeborenengelbsucht oder Hyperbilirubinämie ist eine häufige Erscheinung in den ersten Lebenstagen. Dabei färben sich die Haut Ihres Kindes und manchmal auch das Augenweiß gelblich. Ursache ist ein Stoff namens Bilirubin, der beim normalen Abbau roter Blutkörperchen entsteht.

Nach der Geburt muss die Leber des Kindes Bilirubin selbst verarbeiten und über Stuhl und Urin ausscheiden. Da die Leber in den ersten Tagen noch unreif ist, steigt der Bilirubinwert bei vielen Neugeborenen zunächst von Tag zu Tag an. Der Höhepunkt der Hyperbilirubinämie ist meist um den 5. Lebenstag herum erreicht.

Häufiges Anlegen und effektives Stillen spielen hierbei eine besondere Rolle: Wenn Ihr Kind regelmäßig effektiv trinkt, wird die Verdauung angeregt und Bilirubin kann besser über Stuhl und Urin ausgeschieden werden. Besonders in den ersten Tagen ist es deshalb wichtig, dass Ihr Kind mindestens 8x in 24 Stunden angelegt wird und dabei effektiv saugt und schluckt.

Auf unseren Mutter-Kind-Stationen wird der Bilirubinwert täglich mit einem Gerät über die Haut gemessen. Falls der Wert auffällig ist oder genauer beurteilt werden muss, können weitere Untersuchungen notwendig sein.

Wenn die Hyperbilirubinämie sehr ausgeprägt ist, sehr früh auftritt oder Ihr Kind zusätzlich schläfrig, trinkschwach oder schwer aufweckbar wirkt, muss der Bilirubinwert engmaschiger kontrolliert werden. Bei zu hohen Werten kann eine unterstützende Lichttherapie auf der Neonatologie notwendig sein.

Während des Klinikaufenthaltes werden bei Ihrem Kind mehrere Routineuntersuchungen durchgeführt oder angeboten. Sie dienen dazu, die Anpassung nach der Geburt zu beobachten und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Für alle diese Untersuchungen benötigen wir Ihr  Einverständnis, manchmal auch schriftlich. Die Aufklärung erhalten Sie durch Team unseres Mutter-Kind-Zentrums.

Uns ist wichtig, dass Mutter und Kind für diese Untersuchungen nicht getrennt werden. Die Untersuchungen finden entweder im Zimmer der Mutter statt oder gemeinsam mit der Mutter bzw. den Eltern im kinderärztlichen Untersuchungszimmer. Sie sollen dabei sein, Fragen stellen und Ihr Kind während der Untersuchung begleiten.

Zusätzlich werden verschiedene Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Dazu gehören das Neugeborenen-Hörscreening, die Pulsoxymetrie zur Früherkennung bestimmter angeborener Herzfehler und das erweiterte Neugeborenenscreening auf ausgewählte Stoffwechsel- und Hormonstörungen. Außerdem wird der Bilirubinwert zur Einschätzung einer möglichen Neugeborenengelbsucht täglich über die Haut gemessen (siehe Abschnitt „Was ist Neugeborenengelbsucht?).

Bei bestimmten Kindern werden weitere Kontrollen durchgeführt, zum Beispiel Blutzuckermessungen oder ein Hüftscreening.

Das betreuende Team informiert Sie darüber, welche Untersuchungen bei Ihrem Kind anstehen, wann sie durchgeführt werden und welche Form der Einwilligung erforderlich ist. Die Ergebnisse werden im Gelben Heft oder in den entsprechenden Screening-Unterlagen dokumentiert.

Die Vorsorgeuntersuchungen, auch „U“ genannt, begleiten die Entwicklung Ihres Kindes von Geburt an. Sie helfen dabei, Erkrankungen, Entwicklungsauffälligkeiten oder Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Direkt nach der Geburt erfolgt die erste Untersuchung ausführliche Grunduntersuchung, „von Kopf bis Fuß“, die sog. U1. Sie erfolgt meist durch die Hebamme noch im Kreißsaal. Vor der zweiten Untersuchung, der U2, findet auf unseren Mutter-Kind-Stationen zusätzlich eine Neugeborenenuntersuchung, kurz NGU, statt. Dabei schaut das kinderärztliche Team erneut nach Ihrem Kind, beurteilt den Allgemeinzustand und achtet darauf, ob die Anpassung nach der Geburt weiterhin unauffällig verläuft.

Die U2 findet schließlich zwischen der 72. Lebensstunde und dem 10. Lebenstag statt. Die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt achtet unter anderem auf Herz, Lunge, Bauchorgane, Haut, Augen, Mund, Wirbelsäule, Hüften, Reflexe, Muskelspannung und neurologische Auffälligkeiten. Auch Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden gemessen. Zudem wird beurteilt, ob es Hinweise auf angeborene Erkrankungen, Fehlbildungen, Infektionen, eine behandlungsbedürftige Gelbsucht oder Trinkprobleme gibt.

Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch stationär in der Universitätsfrauenklinik Tübingen aufgenommen sind, kann die U2 bei uns durchgeführt werden. Falls Sie planen, schon früher entlassen zu werden, muss bereits vorab ein Termin in der niedergelassenen kinderärztlichen Praxis Ihrer Wahl durch Sie vereinbart worden sein.

Die U3 ist die nächste reguläre Früherkennungsuntersuchung nach dem Klinikaufenthalt. Sie findet in der Regel in der 4. bis 5. Lebenswoche statt und ist häufig die erste Untersuchung in der kinderärztlichen Praxis nach der Entlassung aus unserer Geburtsklinik. Vereinbaren Sie den Termin am besten möglichst bald nach der Geburt, damit die Untersuchung im vorgesehenen Zeitraum stattfinden kann. Bei der U3 wird Ihr Kind erneut körperlich untersucht. Außerdem werden Trinkverhalten, Verdauung, Schlaf, Wachstum und die allgemeine Entwicklung besprochen. Die U3 ist deshalb auch ein guter Zeitpunkt, um Fragen zum Stillen, zur Gewichtsentwicklung, zu Ausscheidungen, Gelbsucht, Schlafumgebung oder Vitamin-D-/Fluorid-Prophylaxe anzusprechen.

Nach der Geburt erhalten Sie das Kinderuntersuchungsheft, meist Gelbes Heft genannt. Darin werden die Ergebnisse der U-Untersuchungen dokumentiert, zum Beispiel Wachstum, Gewicht, körperliche Untersuchung, Entwicklung und ärztliche Empfehlungen. Bitte bringen Sie das Gelbe Heft zu allen kinderärztlichen Terminen mit. Zur U3 bringen Sie außerdem die Krankenversicherungskarte beziehungsweise Versicherungsunterlagen Ihres Kindes und, falls bereits vorhanden, den Impfpass mit.

Wenn Ihr Kind nach der Entlassung nach Hause und vor der U3 auffällig schläfrig ist, schlecht trinkt, weniger als 5 nasse Windeln hat, die Hautfarbe oder das Augenweiß stark gelblich verfärbt aussieht, Fieber bekommt oder Sie sich Sorgen um die Gewichtsentwicklung machen, sollten Sie nicht bis zur U3 warten, sondern früher Ihre Hebamme oder die kinderärztliche Praxis kontaktieren.

Fluorid schützt die Zähne vor Karies. Bei Säuglingen wird die Fluorid-Prophylaxe meist gemeinsam mit der Vitamin-D-Prophylaxe besprochen. Vitamin D wird im ersten Lebensjahr empfohlen, weil es für Knochenentwicklung und Rachitisprophylaxe wichtig ist. Ob Fluorid als Tablette, kombiniert mit Vitamin D, oder später über fluoridhaltige Zahnpasta gegeben wird, sollten Sie mit Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt besprechen.

Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich bei der U2 oder U3 beraten, welches Präparat Ihr Kind bekommen soll und wie lange es gegeben wird. Ändern Sie die Fluoridgabe nicht eigenständig mehrfach, sondern stimmen Sie das Vorgehen mit der betreuenden Praxis ab.


Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Atemwegsvirus, das vor allem in den Wintermonaten viele Infektionen verursacht. Bei älteren Kindern und Erwachsenen verläuft eine RSV-Infektion häufig wie eine Erkältung. Bei Neugeborenen und jungen Säuglingen kann RSV jedoch auch schwere Erkrankungen der unteren Atemwege auslösen, zum Beispiel eine Bronchiolitis oder Lungenentzündung.

Für Neugeborene und Säuglinge wird in Deutschland eine RSV-Prophylaxe für die erste RSV-Saison empfohlen. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische aktive Impfung, sondern um eine passive Immunisierung: Das Kind erhält fertige Antikörper gegen RSV. Dadurch muss der Schutz nicht erst vom eigenen Immunsystem aufgebaut werden, sondern besteht rasch nach der Gabe.

Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich danach, wann Ihr Kind geboren wird. Kinder, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)  die Prophylaxe möglichst früh erhalten, zum Beispiel noch vor der Entlassung aus der Geburtsklinik. Kinder, die außerhalb der RSV-Saison geboren werden, erhalten die Prophylaxe möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison. Die RSV-Saison liegt in Deutschland üblicherweise etwa zwischen Oktober und März. Wenn die Mutter während der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurde (3. Trimenon), besteht für das gestillte Kind auch ein Impfschutz.

Im Mutter-Kind-Zentrum Tübingen können stationär aufgenommene Neugeborene und junge Säuglinge auf Wunsch der Eltern zwischen Oktober und März vor der Entlassung gegen RSV geimpft werden. Sie werden hierauf bei der kinderärztlichen Beratung angesprochen.

Die RSV-Prophylaxe wird in der Regel gut vertragen. Möglich sind vorübergehende Reaktionen an der Einstichstelle, zum Beispiel Rötung oder Schwellung; gelegentlich kann Fieber auftreten. Besonders wichtig ist der Schutz für sehr junge Säuglinge, Frühgeborene oder Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen. Die Empfehlung richtet sich jedoch grundsätzlich an alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

RSV-Impfung für Neugeborene

Wir impfen ab Oktober 2024 Ihr Neugeborenes gegen RSV.

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Babys vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen!

Um Eltern so früh wie möglich für Verbrennungs- und Verbrühungsgefahren im Kindesalter zu sensibilisieren, hat Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.V. den U2-Flyer „So schützen Sie ihr Baby vor Verbrennungen und Verbrühungen“ entwickelt.

Flyer (PDF)

Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder

Im Erste-Hilfe-Kurs unserer Elternschule vermitteln wir Ihnen Sicherheit bei der Erstversorgung bei Unfällen, Gefahrensituationen und Notfällen.

Zum Kursangebot

Familienzimmer im Bereich der Mutter-Kind-Stationen

Familienorientierung wird im Mutter-Kind-Zentrum Tübingen schon seit vielen Jahren großgeschrieben. Daher bieten wir in unserem Haus neben dem klassischen Rooming In auch ein erweitertes Konzept an - das Familienzimmer. Im Familienzimmer werden neben der Mutter und dem Neugeborenen auch der Partner bzw. die Partnerin mit in der Klinik stationär aufgenommen. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, sich schon in einer ganz frühen Phase nach der Geburt als Familie kennenzulernen und zusammenzuwachsen und sich Aufgaben bei der Versorgung des Neugeborenen zu teilen. Viele Paare berichten sehr positiv von dieser Erfahrung. Unserer Erfahrung nach werden Familienzimmer im Bereich der Mutter-Kind-Station insbesondere bei dem ersten gemeinsamen Kind oder bei Mehrlingen sehr gerne in Anspruch genommen.

Die Familienzimmer befinden sich selbstverständlich auch in unserem geburtshilflichen Bereich, so dass die fachmedizinische und pflegerische Versorgung von Ihnen und Ihrem Kind jederzeit gewährleistet ist. Die Vergabe erfolgt je nach Verfügbarkeit. Bitte  beachten Sie, dass für die Unterbringung Ihrer Begleitperson Gebühren entstehen.

Sicherer Babyschlaf

Am sichersten schläft Ihr Kind in Rückenlage, in einem sicheren Schlafbereich, in rauchfreier Umgebung und ohne weiche oder lose Materialien im Bett. Die Matratze sollte fest und eben sein.

In das Babybett gehören keine Kissen, Decken, Nestchen, Felle, lose Tücher oder Kuscheltiere. Statt einer Decke wird ein passender Babyschlafsack empfohlen. Alle Mütter, die bei uns versorgt werden, erhalten daher in unserer Klinik einen ersten Babyschlafsack für ihr Kind. Dieser Schlafsack ist für die weitere Nutzung zu Hause gedacht. Bitte nehmen Sie ihn daher bei der Entlassung mit. Sollte der Schlafsack während des Aufenthaltes verschmutzt werden, bitten wir Sie, ihn zu Hause zu waschen, da wir die Schlafsäcke in der Klinik nicht waschen oder austauschen können.

Besonders wichtig für eine sichere Schlafumgebung ist eine rauchfreie Umgebung, da Rauchen in der Schwangerschaft und nach der Geburt das Risiko für den plötzlichen Kindstod erhöht.

Babyschlafsack des Mutter-Kind-Zentrums

Mutterschaftsleistungen, Elterngeld & Co.

Mutterschaftsleistungen, Elterngeld & Co.

Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum rund um die Geburt, in dem angestellte Berufstätige besonders geschützt sind. Er beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET) und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot. Gleichzeitig besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Mutterschutz soll der körperlichen Entlastung vor und nach der Geburt dienen.

Weiterführende Informationen

Das Bundesfamilienministerium hat auf seinem Familienportal alle Informationen zum Mutterschutz zusammengestellt.

Zum Familienportal
Finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes

Während des Mutterschutzes sind Frauen in der Regel durch das Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss finanziell abgesichert.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (meist bis zu 13 Euro pro Tag) sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der die Differenz zum durchschnittlichen Nettoeinkommen ausgleicht. Dadurch entspricht das Einkommen während des Mutterschutzes in der Regel dem bisherigen Gehalt.

Privat oder familienversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für Soziale Sicherung, ebenfalls ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Häufige Fragen

Das Mutterschaftsgeld wird je nach Versicherungsstatus entweder von der gesetzlichen Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gezahlt. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten es in der Regel von ihrer Krankenkasse. Frauen, die privat oder familienversichert sind (z. B. über den Ehepartner), beantragen es beim BAS.

Beantragt wird es in der Regel zu Beginn der Mutterschutzfrist, also etwa sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Dafür braucht man unter anderem eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin sowie eine Arbeitgeberbescheinigung. Der Antrag kann online, per Post oder teilweise digital über entsprechende Portale gestellt werden.

Weiterführende Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums Zum Familienportal


Das Mutterschaftsgeld ist eine kurzfristige Lohnersatzleistung rund um die Geburt. Es wird während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt, also in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten länger). Es ersetzt zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss meist das vorherige Nettoeinkommen.

Das Elterngeld ist eine längerfristige Familienleistung und beginnt erst nach dem Mutterschutz. Es soll den Einkommensausfall ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Elterngeld kann in der Regel bis zu 12 Monate (bzw. 14 Monate bei Aufteilung zwischen beiden Eltern) bezogen werden.

Weiterführende Informationen zum Mutterschafts- und Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums Zum Familienportal

Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden, da die Geburtsurkunde als Nachweis benötigt wird. Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt, meist über ein Formular oder online.

Für den Antrag benötigt man in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes sowie Einkommensnachweise und ggf. Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse.

Weiterführende Informationen zu Beantragung des Elterngelds finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums Zum Familienportal

Hebammenhilfe und Unterstützung im Wochenbett

Grundsätzlich hat jede gesetzlich Versicherte in Deutschland während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett nach § 134a SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Privat Versicherte haben in der Regel ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, die Kostenübernahme richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Versicherungstarif.

Häufige Fragen

Der Anspruch besteht bis zu 12 Wochen nach der Geburt. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt können Hebammenbesuche bei Bedarf täglich stattfinden, in besonderen Situationen auch mehrfach am Tag. Ab dem 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche des Kindes stehen 16 weitere Hebammenkontakte zur Verfügung, die je nach Bedarf genutzt werden können. Zusätzlich sind bei Stillproblemen oder Ernährungsfragen des Kindes 8 weitere Leistungen möglich, z.B. bei der Einführung der Beikost. Diese gelten bis zum Ende der Stillzeit.

Eine spezielle Vorbereitung ist nicht notwendig. Wenn man eine Hebammenbegleitung im Wochenbett wünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt aufzunehmen.

Hilfreich kann sein, einige praktische Dinge zu Hause zu haben, etwa ausreichend Lebensmittel, Hygieneartikel und alles, was für die Versorgung des Neugeborenen benötigt wird. Außerdem kann es helfen, Unterstützung im Alltag durch Familienangehörige und Freunde zu organisieren, da das Wochenbett eine Zeit der Ruhe und Entlastung ist.

Alltag im Wochenbett zu Hause

Alltag im Wochenbett zu Hause

Im Wochenbett braucht der Körper besonders viel Ruhe, denn nach der Geburt laufen intensive Anpassungs‑ und Heilungsprozesse ab. Dazu zählen die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von Geburtsverletzungen oder einer Kaiserschnittwunde sowie die hormonelle Umstellung nach der Schwangerschaft.

Gleichzeitig steigt durch die Milchbildung der Energiebedarf, während der Schlaf durch die Versorgung des Neugeborenen oft eingeschränkt ist. Ausreichende Ruhephasen unterstützen die Regeneration des Gewebes, stabilisieren den Kreislauf und fördern eine ungestörte Wundheilung.

Die körperliche Belastbarkeit nimmt im Verlauf des Wochenbetts individuell zu. Leichte Aktivität ist sinnvoll, solange sie nicht zu anhaltender Erschöpfung führt. Treppensteigen ist im Wochenbett grundsätzlich erlaubt, sollte aber in den ersten Tagen langsam und nur in notwendigem Umfang erfolgen, da Kreislauf und Beckenboden noch geschwächt sein können.


Tauschen Sie sich aus

In der Zeit nach der Geburt ergeben sich der Erfahrung nach viele Fragen. Oft ist der Austausch mit anderen Müttern, die ähnliche Situationen erleben, sehr wertvoll und eine wichtige Unterstützung. Für den Austausch mit Müttern von gleichaltrigen Kindern bietet sich der Besuch einer Still- oder Müttergruppe an. Angebote rund um Tübingen finden Sie in unserem Stillratgeber.

Angebote in der Region

Neonatologische Versorgung

Wenn ein Kind beispielsweise zu früh geboren wird, sind viele Körperfunktionen noch nicht vollständig ausgereift. Atmung, Verdauung, Temperaturregulation und das Immunsystem brauchen häufig zusätzliche Unterstützung. Genau deshalb ist Ihr Kind auf unseren Stationen der Neonatologie gut aufgehoben.

Die Neonatologie ist im Mutter-Kind-Zentrum Tübingen in drei Stationen gegliedert:

Neo 1 (Station 58, Ebene 5)

Diese Überwachungsstation ist für größere Frühgeborene und stabilere kranke Neugeborene vorgesehen.

Zur Station Neo 1

Neo 2 (Station 54, Ebene 3)

Auf dieser Intensivüberwachungsstation werden Frühgeborene und kranke Neugeborene mit oder ohne Atemhilfe betreut. Zusätzlich werden hier Kinder mit Kiefer- und Gesichtsfehlbildungen sowie Atemstörungen behandelt.

Zur Station Neo 2

Neo 3 (Station 51, Ebene 2)

Hier werden sehr kleine Frühgeborene und schwer kranke Neugeborene versorgt, die oft eine intensive Überwachung oder Atemunterstützung/Beatmung benötigen. Es handelt sich um eine Intensivbehandlungsstation.

Zur Station Neo 3

Je nach Gesundheitszustand kann Ihr Kind zwischen den Stationen verlegt werden, wenn sich sein Zustand verändert oder stabilisiert.

Wenn das Neugeborene in der Klinik bleiben muss

Sollte Ihr Kind längere Zeit stationär in der Kinderklinik bleiben müssen und Sie von auswärts kommen, stehen nach der Entlassung von der Wochenstation verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Somit sind Sie weiterhin in der Lage, so oft Sie es wünschen, Ihr Kind zu besuchen, zu stillen und zu versorgen. Natürlich ist neben der Unterbringung auch für Ihre Verpflegung gesorgt. Bei Fragen und Problemen können Sie eine freiberufliche Hebamme konsultieren.

Eine Unterbringung von Eltern kann direkt über das Stationssekretariat der Neonatologie organisiert und je nach Kapazität geplant werden. Das Stationssekretariat der Neonatologie ist in der Regel montags bis freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr erreichbar, teilweise auch an den Wochenenden.

Bei Verfügbarkeit können Sie in einem Mütterzimmer (MüZi) oder im Ronald McDonald Haus Tübingen untergebracht werden. Die Unterbringung wird durch die Krankenkassen finanziert, falls Ihr Kind intensivmedizinisch betreut wird. Die Verpflegung erfolgt je nach Station Ihres Kindes. Die Vergabe richtet sich nach medizinischem und familiärem Bedarf (z.B. stillende Mütter) sowie freien Plätzen. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen im Flyer "Mütterzimmer und Ronald McDonald-Haus" zusammengestellt.

Häufige Fragen

Trotz der exzellenten medizinischen Versorgung Ihres Neugeborenen auf der Neonatologie bleiben Sie als Eltern unersetzlich. Ihre Anwesenheit, Ihr Hautkontakt, Ihr sanfter Halt, Ihre Stimme, Ihr Geruch und Ihr ruhiges Atmen geben Ihrem Kind Sicherheit und zeigen ihm: Sie sind da.

Kolostrum und Muttermilch sind für Frühgeborene besonders wertvoll. Nach einer Frühgeburt bildet der Körper sogar eine spezielle Milch, die optimal auf die Bedürfnisse eines zu früh geborenen Kindes abgestimmt ist. Diese sogenannte Pretermmilch enthält viele Schutzstoffe, ist gut verdaulich und unterstützt das Immunsystem. Wenn Sie möglichst früh nach der Geburt mit der Handgewinnung beginnen, kann das die Milchbildung fördern – wir begleiten Sie dabei. Jede Nähe, jede Berührung und jeder Tropfen Muttermilch stärkt Ihr Kind auf seinem Weg.

Sobald Sie sich körperlich dazu in der Lage fühlen und kreislaufstabil sind, können Sie Ihr Kind auf der Neonatologie besuchen – auch nach einem Kaiserschnitt. Wenn Sie sich noch nicht sicher mobilisieren können, ist ein Besuch dennoch oft möglich: Sie können einen Rollstuhl nutzen, der von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin oder durch Pflegefachpersonen bzw. Hebammen geschoben wird.

Der erste Besuch wird in der Regel gemeinsam mit der versorgenden Pflegefachperson oder Hebamme abgestimmt, damit geprüft werden kann, ob der Zeitpunkt für Sie und Ihr Kind passend ist. Grundsätzlich können Sie Ihr Kind jederzeit besuchen, ausgenommen während der Übergabezeiten der Station: 06:00–06:30 Uhr, 13:00–14:00 Uhr und 20:45–21:15 Uhr.

Abgepumpte Muttermilch kann auf den Mutter-Kind-Stationen bei den Pflegefachkräften bzw. Hebammen abgegeben werden und wird anschließend zur Neonatologie gebracht. Alternativ können Eltern die Muttermilch auch selbst mit zu Ihrem Kind nehmen.

Befindet sich Ihr Kind auf dem Klinikgelände der Universitätsklinik Berg (z.B. im Zusammenhang mit einer kinderchirurgischen Versorgung), wird die Muttermilch zusätzlich durch einen Fahrdienst transportiert.

Weitere Informationen

Mutter still ihr Kind

Stillen

Vom Bonding und ersten Anlegen, der Aufbewahrung von Muttermilch und dem Stillmenü bis zu Tipps und Angeboten der Klinik in der Stillzeit, Kontaktadressen von Stillgruppen, Mutter-Kind-Gruppen, Hebammenhilfe.

Mehr erfahren
Mutter mit Neugeborenem

Elternschule

Mit unseren Informationsveranstaltungen, Workshops und Kursangeboten begleiten wir Sie in der ersten Zeit mir Ihrem Kind.

Mehr erfahren
Mutter hält Neugeorenes auf dem Arm

Neugeborenenbetreuung

Informationen für die erste Zeit zuhause, Weiterbetreuung nach Entlassung aus der Klinik und Vorbeugeuntersuchungen bei Neugeborenen.

Mehr erfahren

Zertifikate und Verbände