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Anzeige und Beurkundung der Geburt

In Tübingen kommen pro Tag im Durchschnitt zwischen 8 und 12 Kinder zur Welt. Ein wesentlicher Punkt nach der Geburt ist die Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt. Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, können Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen direkt in der Universitäts-Frauenklinik (standesamtliche Meldestelle des Gebäudemanagements) zur Weiterleitung an das Standesamt abgeben.

Sofern Sie in Tübingen geheiratet haben oder bereits ein Kind von Ihnen in Tübingen angemeldet wurde und der Familienstand sich nicht geändert hat, können Sie sich Unterlagen an der Pforte der Frauenklinik abholen und Ihr Kind mit diesen ausgefüllten Originalunterlagen anmelden. Bitte geben Sie bei den Unterlagen das Datum der Eheschließung bzw. das Geburtsdatum des vorherigen Kindes an. Bitte bei uns im Original abgeben oder per Post an das Standesamt in Tübingen senden.

Sie finden hierzu wichtige Informationen auf den Webseiten des Tübinger Standesamtes.
Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt, neben der Mitteilung der Geburt, die erforderlichen Unterlagen - auf der Seite vom Standesamt Tübingen können Sie dies detailliert nachlesen.

Ist die Geburt beurkundet, erhalten Sie drei Geburtsbescheinigungen. Diese werden einmalig gebührenfrei ausgestellt:

  • für Mutterschaftshilfe
  • für die Beantragung von Kindergeld
  • für die Beantragung von Elterngeld

Jede weitere Urkunde kostet 12 Euro.

Nicht zuletzt informiert das Standesamt die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Kontakt

Standesamtliche Meldestelle in der Universitäts-Frauenklinik


frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: Ebene 1 (Eingangsebene), Raum 1.104


frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-82207


frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: Terminvergabe an der Pforte der Frauenklinik. Die Anmeldung des neugeborenen Kindes kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen.


Zertifikate und Verbände

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