Patienten
und Besucher

Behandlungskosten und Wahlleistungen

Fallpauschalensystem DRG / PEPP

Nach den gesetzlichen Vorlagen werden allgemeine Krankenhausleistungen in der Regel über diagnoseorientierte Fallpauschalen (Diagnosis Relatet Groups - DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemessen sich die Behandlungskosten nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. In den Bereichen Psychiatrie und Psychosomatik erfolgt die Abrechnung überwiegend mit Bewertungsrelationen bewertete pauschalierende Entgelte (Pauschaliertes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik - PEPP).

Eigenbeteiligung von gesetzlich Versicherten

Als Eigenbeteiligung zieht das Universitätsklinikum von gesetzlich Versicherten ab Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein. Die Zuzahlung beträgt zur Zeit 10,- Euro je Kalendertag. Dieser Betrag wird vom Universitätsklinikum an die entsprechende Mitgliedskrankenkasse abgeführt.

Wahlleistungen Chefarztvertrag und Komfortzimmer

Zusätzliche Leistungen und Wahlleistungen

Während die allgemeinen Krankenhausleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder die medizinische Versorgung über den diensthabenden Arzt oder die Ärztin eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung sicherstellen, gehen Wahlleistungen über die notwendige Versorgung hinaus. Dazu gehören Wunschleistungen der medizinischen Versorgung (Chefarztvertrag) oder auch die Unterbringung in einer Komfortstation oder in einem Komfortzimmer.

In Anspruch nehmen können Wahlleistungen sowohl Privatversicherte, Selbstzahler als auch gesetzlich Versicherte. Bitte klären Sie frühzeitig vor Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang Sie für die Zusatzleistungen versichert sind. Rechtsverbindliche Auskünfte über Klinikkosten und Tariffragen erteilt ausschließlich die Verwaltung des Universitätsklinikums.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Informieren Sie sich über die allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Rückfragen

Bei Rückfragen zu Behandlungskosten oder Ihrer Abrechung wenden Sie sich an die Patientenverwaltung.

Patientenverwaltung

Zertifikate und Verbände