ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite unter folgendem Link: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- BITV 9.1.1.1 a: Fehlende Alternativtexte für viele Bedienelemente
- BITV 9.1.1.1 b: Wenige fehlende und viele falsche Alternativtexte für Grafiken
- BITV 9.1.1.1 c: Keine leeren Alt-Attribute für Layout-Elemente eingesetzt
- BITV 9.1.2.3: Fehlende Audio-Deskription oder Volltext-Alternative für Videos
- BITV 9.1.2.5: Fehlende Audio-Deskription für Videos
- BITV 9.1.3.1 a: Falsch eingesetzte HTML-Strukturelemente für Überschriften
- BITV 9.1.3.1 b: Keine korrekten HTML-Strukturelemente für Listen
- BITV 9.1.3.1 d: Inhalt nicht korrekt gegliedert durch Strukturelemente
- BITV 9.1.3.1 d: Keine Struktur-Markup für Layout-Tabellen
- BITV 9.1.3.1 e: Beschriftung von Formularelementen nicht programmatisch ermittelbar
- BITV 9.1.3.5: Eingabefelder zu Nutzer-Daten vermitteln den Zweck
- BITV 9.1.4.1: Nicht gänzlich ohne Farben nutzbar
- BITV 9.1.4.3.: Kontraste von Texten nicht ausreichend im Verhältnis 1:4,5
- BITV 9.1.4.5: Teils kein Verzicht auf Schriftgrafiken
- BITV 9.1.4.11: Kontraste für Grafiken und grafische Bedienelemente ausreichend 1:3
- BITV 9.1.4.13: Eingeblendete Inhalte teils nicht bedienbar
- BITV 9.2.2.2: Bewegte Inhalte nicht abschaltbar
- BITV 9.2.4.7: Aktuelle Position des Fokus teils nicht deutlich
- BITV 9.2.5.3: Sichtbare Beschriftung nicht immer Teil des zugänglichen Namens
- BITV 9.3.1.1: Hauptsprache auf manchen Seiten nicht angegeben
- BITV 9.3.1.2: Anderssprachiges nicht gekennzeichnet
- BITV 9.3.2.3: Auf wenigen Seiten inkonsistente Navigation
- BITV 9.3.3.1: Unzureichende Fehlererkennung
- BITV 12.1.1: Fehlende Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
Zudem sind alle in der Webseite enthaltenen PDFs nicht barrierefrei nach PAC-Standard.
Es fehlt an einer Beschreibung in Leichter Sprache und ggf. einer Variante in Gebärdensprache.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die in der Webseite enthaltenden PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung Erörterung in Leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2022 erstellt auf Basis von einem durch unabhängige Experten durch geführten BITV-Audit.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldung und Kontaktangaben
Aktuell: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/barrierefreiheit
Rückmeldungen erbeten: digitale-barrierefreiheit@med.uni-tuebingen.de
Universitätsklinikum Tübingen
Geissweg 3
72076 Tübingen
Telefonisch 07071 29-0
Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die zuständige Stelle des Universitätsklinikums unter
digitale-barrierefreiheit@med.uni-tuebingen.de
wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die zuständige Stelle des Universitätsklinikums nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.