Patienten
und Besucher

Aufklärung und Einwilligung

Sie haben das Recht, über alles, was mit Ihnen geschieht, ganz genau informiert zu werden. Das Klinikpersonal klärt Sie über Ihre Erkrankung und die Behandlung bestmöglich auf. Wenn Ihnen trotzdem etwas nicht ganz klar ist, fragen Sie nach und lassen Sie sich alles noch einmal ganz genau erklären. Sie müssen mit der Behandlung einverstanden sein und dieses Einverständnis auch schriftlich bekunden. Nur in lebensbedrohlichen Notfällen, die ein rasches Eingreifen erfordern, kann auf diese Einwilligung verzichtet werden.

Hilfe und Beratung

Die folgenden Kontaktstellen helfen Ihnen im Konfliktfall oder bei schwierigen Fragen.

Datenschutz

Sämtliche Daten, die Sie uns bei der Aufnahme gegeben haben und natürlich auch alles, was Ihre Erkrankung und Behandlung betrifft, unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz und werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Klinikums unterliegen der Schweigepflicht. Über Ihre Erkrankung und alles, was Sie uns anvertrauen, müssen wir gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren. Wenn Sie es wünschen, können Sie allerdings Ihren Arzt oder Ihre Ärztin von der Schweigepflicht entbinden, um von Ihnen genannten Personen Auskunft zu erteilen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, wie Sie in einer Situation, in der Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, medizinisch behandelt werden möchten. Auf diese Weise können Sie auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit Einfluss auf die Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Tübinger Ratgeber zur Patientenverfügung

In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie bei Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung zu vertreten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.

Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auch auf auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

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Broschüren

Das Bundesministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien zu Patientenverfügung und Betreuungsrecht heraus. Sie können diese über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenlos anfordern.

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Zertifikate und Verbände