Aufklärung und Einwilligung
Sie haben das Recht, über alles, was mit Ihnen geschieht, ganz genau informiert zu werden. Die Ärzte und Mitarbeiter des Klinikums klären Sie über Ihre Erkrankung und die Behandlung bestmöglich auf. Wenn Ihnen trotzdem etwas nicht ganz klar ist, fragen Sie nach und lassen Sie sich alles noch einmal ganz genau erklären. Sie müssen mit der Behandlung einverstanden sein und dieses Einverständnis auch schriftlich bekunden. Nur in lebensbedrohlichen Notfällen, die ein rasches Eingreifen erfordern, kann auf diese Einwilligung verzichtet werden.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Klinikums unterliegen der Schweigepflicht. Über Ihre Erkrankung und alles, was Sie uns anvertrauen, müssen wir gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren. Wenn Sie es wünschen, können Sie allerdings Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden - er kann dann von Ihnen genannten Personen Auskunft erteilen.