Im Mittelpunkt des Dritten Klinischen Studienabschnitts steht die Ausbildung am Krankenbett. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten klinischen Abschnitts sollen die Studierenden so weit ausgebildet sein, dass Sie, unter Anleitung des Lehrpersonals, die eigenverantwortliche Betreuung von Patienten übernehmen können. Nach dem Praktischen Jahr wird der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt.
Hauptziel dieses Studienabschnitts ist die Vorbereitung der Studierenden auf die selbständige ärztliche Tätigkeit, welche die bisherige Ausbildung durch einen praxisbezogenen Unterricht am Krankenbett und klinischen Besprechungen vervollständigt. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes sollen die Studierenden zu entsprechenden Aufgaben befähigt werden und unter ärztlicher Aufsicht Eigenverantwortung für ihr medizinisches Handeln übernehmen.
Das PJ kann am Universitätsklinikum, an einem der zahlreichen Akademischen Lehrkrankenhäuser oder Lehrpraxen, sowie einer Akademischen Lehreinrichtung (Gesundheitsämter) absolviert werden.
Die Buchung der Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr erfolgt zentral über das bundesweite PJ-Portal.
Die Studienordnung und die Verteilungsordnung für das Praktische Jahr an der Universität Tübingen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmanchungen.