Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Dritter Studienabschnitt - Praktisches Jahr (PJ)

Im Mittelpunkt des Dritten Klinischen Studienabschnitts steht die Ausbildung am Krankenbett. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten klinischen Abschnitts sollen die Studierenden so weit ausgebildet sein, dass Sie, unter Anleitung des Lehrpersonals, die eigenverantwortliche Betreuung von Patienten übernehmen können. Nach dem Praktischen Jahr wird der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt. 

Hauptziel dieses Studienabschnitts ist die Vorbereitung der Studierenden auf die selbständige ärztliche Tätigkeit, welche die bisherige Ausbildung durch einen praxisbezogenen Unterricht am Krankenbett und klinischen Besprechungen vervollständigt. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes sollen die Studierenden zu entsprechenden Aufgaben befähigt werden und unter ärztlicher Aufsicht Eigenverantwortung für ihr medizinisches Handeln übernehmen.

Das PJ kann am Universitätsklinikum, an einem der zahlreichen Akademischen Lehrkrankenhäuser oder Lehrpraxen, sowie einer Akademischen Lehreinrichtung (Gesundheitsämter) absolviert werden.

Die Buchung der Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr erfolgt zentral über das bundesweite PJ-Portal.

PJ-Portal

Die Studienordnung und die Verteilungsordnung für das Praktische Jahr an der Universität Tübingen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmanchungen.

Allgemeine Informationen

Zulassungsvoraussetzung für das Praktische Jahr (PJ) ist der bestandene Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Das Praktisches Jahr umfasst eine ganztägige zusammenhängende klinisch-praktische Ausbildung von insgesamt 48 Wochen in den:

  • Pflichtfächern: Chirurgie und Innere Medizin (je 16 Wochen)
  • sowie wahlweise in einem anderen klinisch-praktischen Fach oder Allgemeinmedizin (16 Wochen)

Liste der akademischen Lehrkrankenhäuser

Liste der Studienbeauftragten des Praktischen Jahres am UKT

Für Fragen rund um das Praktische Jahr haben die Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg die gemeinsame Online-Plattform PJ-Input erstellt. Hier erhalten Sie viele Informationen zu Planung, Ablauf und Abschluss des PJ.

PJ-Input

Termine

Das Praktische Jahr für interne und externe Studierende an der Medizinischen Fakultät Tübingen beginnt jeweils in der zweiten Häfte des Monats Mai / November.

PDF PJ-Termine

Betriebsärztliche Untersuchung vor PJ-Beginn

Für das gesamte Praktische Jahr ist eine aktuelle Bescheinigung über die betriebsärztliche Vorsorge erforderlich.

Betriebsärztliche Vorsorge

Anmeldung zum PJ

Tübinger Studierende

Studierende der Medizinischen Fakultät Tübingen melden sich online über das PJ-Portal zum Praktischen Jahr an.
Die Registrierung beim PJ-Portal beginnt ca. 6-7 Monate vor PJ-Beginn.

Fristen PJ-Beginn Mai 2025:

WasWann
Registrierungab 22.10.2024
Fristende Härtefallanträge08.11.2024
Versand der Startzeiten lokale Buchungsphase03.12.2024
Lokale Buchungsphase10.12.2024 - 01.01.2025
Versand der Startzeiten nationale Buchungsphase03.01.2025
Lokale Nachrückphaseab 13.01.2025
Nationale Buchungsphaseab 10.02.2025
Ende der Buchungsphase -> keine Umbuchungen mehr möglich5 Wochen vor dem jeweiligen Tertial-Beginn


Änderungen möglich! Bitte prüfen Sie die Termine im PJ-Portal.


Studienortwechsler

Studienortwechsler melden sich ebenfalls über das PJ-Portal an.

Anmeldung für externe Bewerber zur Inlands-Mobilität

In Ärztlichen Approbationsordnung ist festgelegt, dass Studierende im Praktischen Jahr die Ausbildung im Inland nicht nur an der eigenen Universitätsklinik (Heimatuniversität) oder an deren angegliederten Lehrkrankenhäusern, sondern auch an den anderen deutschen Universitätskliniken sowie deren Lehrkrankenhäusern absolvieren dürfen.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte wenden Sie sich nicht direkt an Kliniken bzw. Abteilungen.
  • Die Online-Anmeldung erfolgt nur innerhalb des Anmeldezeitraums ausschließlich über das PJ-Portal.
  • Splitten eines Mobilitäts-Tertials ist nicht möglich.
  • Im Mobilitäts-PJ bleiben Sie an Ihrer Heimatuniversität immatrikuliert.

PJ im Ausland

PJ-Tertiale können auch an einer ausländischen Universität oder einem dieser Universität zugeordnetem Lehrkrankenhaus abgeleistet werden, sofern eine gleichwertige Ausbildung gewährleistet ist.

Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt während Ihres PJ planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf pj-medizin@med.uni-tuebingen.de

Im Rahmen des Arbeitskreises "PJ im Ausland" haben die Medizinischen Fakultäten Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesprüfungsamt eine Länderliste erarbeitet und verabschiedet. Diese bietet Ihnen einen Überblick über mögliche Krankenhäuser im Ausland und die jeweiligen Sprachanforderungen. Die Länderliste wird kontinuierlich evaluiert und aktualisiert, bitte entnehmen Sie die jeweils aktuelle Liste der Homepage des Landesprüfungsamtes. Weitere Krankenhäuser können bei entsprechender Eignung und Prüfung durch den Bereich Studium und Lehre genehmigt werden (außer in der Schweiz, hier sind keine individuellen Genehmigungen möglich). Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie im Bereich Studium und Lehre.

Nach Ableistung eines PJ-Tertials im Ausland benötigen Sie zur Vorlage beim Landesprüfungsamt eine Äquivalenzbescheinigung, die die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Ausland bescheinigt. Diese wird im Bereich Studium und Lehre beantragt und ausgestellt (Ausnahme Schweiz: Hier wird die Bescheinigung vor Ort ausgestellt). Hierzu benötigen Sie die an das Merkblatt angehängten Formulare (Anhang 1 Certificate und Anhang 2 Confirmation). Laden Sie sich diese rechtzeitig herunter und klären Sie mit Ihrer Ansprechperson im Ausland, dass diese ausgestellt werden müssen. 

Die Anerkennung dieses Auslandstertials erfolgt beim LPA Stuttgart. Ausführliche Informationen (Voraussetzungen, Bedingungen, Möglichkeiten) zur Ableistung von Teilen des Praktischen Jahres im Ausland finden Sie im Merkblatt "Praktisches Jahr im Medizinstudium" vom LPA Stuttgart.