Zum 01.01.2018 hat sich das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geändert.
Die Änderungen des Mutterschutzgesetzes betreffen auch schwangere und stillende Studentinnen. Ab sofort werden Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG mit einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt (vgl. §1 Abs. 2).
Daher ist eine Lehrveranstaltung einem Arbeitsplatz gleichzusetzen und erfordert eine Begutachtung hinsichtlich potenzieller Gefahren für Mutter und Kind (Gefährdungsbeurteilung) bevor eine schwangere oder stillende Studentin an dieser teilnehmen darf.
Für Ihre Information finden Sie hier ein Merkblatt und eine Checkliste zum Download, welche Ihnen die wichtigsten Regelungen und die Ihrerseits nötigen Schritte erklären.
Um den Mutterschutz für Sie und Ihr Kind gewährleisten zu können, bitten wir Sie, wenn Sie schwanger sind oder stillen, sich so früh wie möglich an die Zentrale Verwaltung der Universität zu wenden und dort Ihre Schwangerschaft/Stillzeit zu melden. Kontakt Zentrale Verwaltung
Das Formular, sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende, die sich im Praktischen Jahr befinden, informieren unverzüglich auch den PJ-Verantwortlichen ihrer Ausbildungsstätte über eine Schwangerschaft/Stillzeit, damit alle Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Im Anschluss vereinbaren Sie bitte zeitnah mit dem Bereich Studium und Lehre einen Beratungstermin. Nur so können wir Sie und Ihr Kind umfassend schützen und Sie bei Ihrem weiteren Studium unterstützen.