Gleichstellung

Gleichstellung für Frauen und Männer in Beruf und Wissenschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für Leistungs- und Innovationsfähigkeit. Die Medizinische Fakultät Tübingen wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Wahrung und Verstärkung dieses Prinzips hin.

Gleichstellungskommission

Gleichstellung ist eine wesentliche Voraussetzung für wissenschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit. In ihrem Leitbild formuliert die Eberhard Karls Universität Tübingen die Gleichstellung als durchgängiges Leitprinzip, das bei der Umsetzung aller universitären Aufgaben zum Tragen kommen muss. Die Medizinische Fakultät der Universität wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Wahrung und Verstärkung dieses Prinzips hin.

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TÜFF - Tübinger Frauenförderung

Mit ihrem Tübinger Programm zur Frauenförderung TÜFF hat die Medizinische Fakultät Tübingen eine breite Palette von Angeboten für Frauen, die eine Habilitation anstreben oder sich für eine akademische Karriere interessieren.

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Forschung und Familie

Die Medizinische Fakultät unternimmt Initiativen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Gleichstellungspreis der Medizinischen Fakultät

Informationen zum Gleichstellungspreis

Seit 2011 schreibt die Medizinische Fakultät alle zwei Jahre den Gleichstellungspreis aus. Ausgezeichnet wird der besondere Einsatz von Vorgesetzten (m/w/d) für Gleichstellung und Familienfreundlichkeit, herausragende quantitative Gleichstellungserfolge und/oder Frauen, die durch ihr akademisches Beispiel eine Inspiration für andere sind.

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Gleichstellungsförderung extern

Ziel des Förderprogramms des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) ist es, ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung der Habilitandinnen erfolgt über ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach TV-L EG 13. Die Förderdauer beträgt insgesamt 5 Jahre. Sie erfolgt drei Jahre durch das MWK und den Europäischen Sozialfond (ESF) sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule. 

Für Dauer und Höhe der Förderung gelten bei Medizinerinnen besondere Regelungen, die in den Richtlinien der Ausschreibung 2020 unter Punkt 8 zu finden sind. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich.

Antrag auf Promotionsbetreuungsrecht im Rahmen des MvW-Programms

Bitte beachten Sie, dass bei einem MvW-Antrag der erste Schritt der Einreichung über die Medizinische Fakultät gehen muss. Damit die Fakultät feststellen kann, ob Sie sich für das Promotionsbetreuungsrecht (Beteiligung an Prüfungsverfahren, Betreuung und Bewertung von Studienabschlussarbeiten, sowie das Recht, an Promotionsvorhaben als Betreuerin und Prüferin beteiligt zu sein) qualifizieren, stellen Sie bitte den Antrag auf Prüfung der Voraussetzung für das Promotionsbetreuungsrecht. Diesen Antrag können Sie jederzeit während des Jahres, unabhängig vom Ausschreibungszeitraum des MvW-Programmes, stellen, jedoch immer nur im Zusammenhang mit einer Bewerbung auf das MvW-Programm.

Antrag auf Prüfung Promotionsbetreuungsrecht

Ausschreibung des letzten Jahres (2020)

Ausschreibungsunterlagen 2020

Ausschreibungstext

Richtlinien 

Fragebogen

Alle erforderlichen Informationen zum Antragsverfahren sowie zum fakultätsinternen Verfahren erhalten Sie in unserer
Checkliste

Die in der Checkliste erwähnte Eckdatentabelle erhalten Sie hier:

Eckdatentabelle

Über das Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät Tübingen können Sie sich auf der Website des Habilitationsbüros informieren.

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Die Stiftung richtet sich an hervorragende Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der medizinischen Grundlagenforschung. Die CNV‐Stiftung fördert Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten forschen, sowie Postdoktorandinnen, die an einer deutschen Universität promoviert wurden und ihre Forschung im Ausland fortführen. Wir möchten bevorzugt Postdoktorandinnen fördern, die nach der Promotion ihr Arbeitsgebiet gewechselt haben. Eine Förderung der Fortsetzung des Projekts der Doktorarbeit muss überzeugende Gründe haben.

 

Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die eine Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ermöglichen sollen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spul--‐ oder Waschmaschine und zusätzlicher Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen). Der Lebensunterhalt muss bereits durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sein. Auch wird vorausgesetzt, dass eine ganztägige Betreuung des Kindes/der Kinder durch eine Tagesstätte oder Tagesmutter gewährleistet ist.

 

Deadline: 30. November 2018 - Mehr erfahren

Das Programm der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeaufragten Baden-Württembergs bietet berufsbegleitende Unterstützung und Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen in Baden-Württemberg. Frauen, die eine Professur anstreben, sollen gezielt darin unterstützt werden, ihre Kompetenzen umzusetzen und ihre Karrierechancen erfolgreicher auszuschöpfen. Durch das Programm erhalten die Teilnehmerinnen die Gelegenheit, fördernde Beziehungen zu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufzubauen, strukturelle Hindernisse zu überwinden und hochschulspezifische Kenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen.

 An dem Programm können Privatdozentinnen, Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen, Postdoktorandinnen und Doktorandinnen an Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Orientierungsveranstaltungen zum Einstieg finden ein- bis zweimal im Jahr statt. Die MuT-Trainingsseminare können unabhängig von der Mentoring-Beziehung und der Orientierungsveranstaltung jederzeit besucht werden.

 Weitere Informationen und Anmeldung

 

Jährlich werden drei Wissenschaftlerinnen für die Dauer eines Jahres ab Ver­gabe gefördert. Die Unterstützung beträgt höchstens 20.000 Euro pro Stipendiatin und beinhaltet drei Dimensionen:

  • Eine monatliche finanzielle Unterstützung von 400 Euro für Haus­haltshilfen oder zusätzliche Kinderbetreuung, um den Forscherinnen mehr Zeit für die wissenschaftliche Arbeit zu geben.
  • Ein individuell zugeschnittenes Karriere-Förderprogramm mit Komponenten wie z.B. Coaching, Mentoring, Karriereseminare.
  • Eine finanzielle Leistung in Höhe von 10.000 Euro an die jeweilige Forschungseinrichtung der Stipendiatin, um dort die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Einsendeschluss ist immer der 30. November.

Weitere Informationen

 

ProgrammLink
Instrumentenkasten: Online-Informationssystem über Modellbeispiele für ChancengleichheitsmaßnahmenMehr erfahren
Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

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Chancengleichheitsmaßnahmen in den einzelnen Förderverfahren

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Emmy-Noether Programm der DFG
Förderung der Leitung einer Nachwuchsgruppe

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Das MWK Baden-Württemberg bietet folgende Programme im Bereich der Förderung von Frauen in den Wissenschaften, unter anderem:

  • Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm
  • Brigitte Schlieben-Lange-Programm für Wissenschaftlerinnen mit Kind

Link
Förderprogramme Chancengleichheit                                                            Mehr erfahren
InformationLink
Allgemeine Information zum Thema Frauen in Bildung und ForschungMehr erfahren
Frauen im Wissenschaftssystem (Professorinnenprogramm)Mehr erfahren