Möglicherweise haben Sie über die Medien schon vom Masernschutzgesetz erfahren.
Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten und Tätigen im Gesundheitswesen. Somit gehören alle Studierenden der Medizinischen Fakultät Tübingen ebenfalls zu den Adressaten.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.
Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.
Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation darf die Medizinische Fakultät seit dem 01.03.2020 keine neu immatrikulierten Studierenden an Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen teilnehmen lassen.
Da die Bescheinigung bereits vor Beginn der Lehrveranstaltungen notwendig ist, möchten wir Sie an dieser Stelle schon frühzeitig darüber informieren.
Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Masern-Immunitätslage erhalten Sie z.B. von Ihrem Hausarzt.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unten.
Bitte senden Sie uns keine Kopien/Scans von Impfpässen, Laborberichte oder ähnliches zu.
Bitte achten Sie darauf, dass die Bescheinigung eine Unterschrift und einen Stempel Ihres Arztes/Ihrer Ärztin trägt!
Bitte senden Sie die ärztliche Bescheinigung bis Vorlesungsbeginn an:
Medizinische Fakultät Tübingen
Bereich Studium und Lehre
Geissweg 5/1
72076 Tübingen
Sollte uns bis Vorlesungsbeginn keine Bescheinigung der Masern-Immunitätslage vorliegen, kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen erfolgen.
Sofern Sie bisher weder geimpft sind noch eine Immunität nachgewiesen wurde, wenden Sie sich diesbezüglich bitte möglichst zeitnah z.B. an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin oder den betriebsärztlichen Dienst.
Vorlage Bescheinigung der Masern-Immunitätslage
Bei Bedarf können wir Ihnen die Vorlage der Bescheinigung auch auf Englisch zur Verfügung stellen.