Zahnärztliche Prüfung (Examen)
Allgemeines
Das Gesuch um Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung (Abschlussprüfung) ist bis zum 15. Februar oder 15. Juli (Beginn der Prüfungsperiode) vorzulegen.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet sein.
Studiennachweise
Der Meldung zur Prüfung sind die für die Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung erforderlichen Nachweise sowie das Zeugnis über die vollständig bestandene Zahnärztliche Vorprüfung beizufügen.
Darüber müssen die Studierenden nachweisen, dass sie nach vollständig bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung mindestens fünf Semester an deutschen Universitäten ordnungsgemäß Zahnheilkunde studiert haben.
Der Meldung sind ferner die Nachweise beizufügen, dass die Kandidatin/der Kandidat nach vollständig bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung mindestens
a) je eine Vorlesung über die Einführung in die Zahnheilkunde, über allgemeine Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge, medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkursus), Innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, umfassende Primärprophylaxe, Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie gehört hat,
b) je ein Semester an einem patho-histologischen Kursus, an einem Kursus der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden, an einem radiologischen Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes, an einem Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und an einem Kursus der kieferorthopädischen Technik und je zwei Semester an einem Operationskursus und dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat,
c) je ein Semester als AuskultantIn die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die chirurgische Poliklinik und als PraktikantIn die Hautklinik, je zwei Semester als PraktikantIn den Kursus und die Poliklinik der Zahnerhaltungskunde und den Kursus und die Poliklinik der Zahnersatzkunde und drei Semester als PraktikantIn die Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten regelmäßig und mit Erfolg besucht hat.
Der Nachweis über den Besuch der unter a) genannten Vorlesungen wird durch die Studienbücher oder die an der jeweiligen Hochschule vorgesehenen entsprechenden Unterlagen (Belegbögen) geführt.
Der Nachweis über die Teilnahme an den unter b) genannten Kursen und über den Besuch der unter c) genannten Polikliniken und Kliniken wird durch besondere von den Kursleitern bzw. den Leiterinnen/Leitern der Polikliniken und Kliniken auszustellende Zeugnisse geführt.
Anforderungen und Ablauf - Zahnärztliche Prüfung
Die Anmeldeformulare werden vom Semestersprecher im Prüfungssekretariat abgeholt und verteilt.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von sechs Monaten beendet sein.
Die Abschlussprüfung umfasst folgende Abschnitte:
- Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie,
- Pharmakologie,
- Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge,
- Innere Medizin,
- Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Hals, Nasen- und Ohrenkrankheiten,
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
- Chirurgie,
- Zahnerhaltungskunde,
- Zahnersatzkunde,
- Kieferorthopädie.