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Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Zahnmedizin

Die Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die dentale bzw. orale Rehabilitation mit Zahnersatz sowie die Regulierung von Zahn- und Kieferanomalien sind die Aufgabengebiete der Zahnmedizin.

Der Studiengang Zahnmedizin ist in drei aufeinander aufbauende Studienabschnitte gegliedert: Vorklinik, Präklinik und Klinik. Jeder Studienabschnitt schließt mit einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ab (Z1, Z2, Z3). Das 11. Semester ist ein Prüfungssemester. Nach Abschluss aller Prüfungsabschnitte kann die Ärztliche Approbation beantragt werden.

Bei uns erwartet Sie eine theoretische und praktische Ausbildung mit Vorlesungen, Seminaren, Kursen und Praktika, die insbesondere in den ersten beiden Jahren zum Teil gemeinsam mit den Studierenden der Medizin stattfindet.

Was spricht für ein Studium der Zahnmedizin an der Universität Tübingen?
  • Wir haben die bundesweit modernsten Praktikums- und Phantomräume (Skill-Labs) in der zahnmedizinischen Vor- und Präklinik. So kann die Feinmotorik der Hand und Finger zur Simulation von Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen inkl. Typodonten bestens geübt werden
  • Unsere Patientinnen und Patienten haben großes Vertrauen in die studentische Behandlungskompetenz, weswegen wir überdurchschnittliche Patientenkontaktzeiten in allen Fachbereichen haben
  • Unsere Schwerpunkte in den Behandlungsfeldern: Endodontie, komplexer festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz, Kinderzahnheilkunde, Lippen-, ­ Kiefer-, ­Gaumenspalten, Onkologie sowie zahnärztliche Schlafmedizin
  • Wir gehen mit der Zeit – durch eine frühe Integration digitaler Technologien insbesondere CAD/CAM-Verfahren wie Intraoralscans, 3D-Druck und digitale Workflows

Aktuelles zum Zahnmedizinstudium in Tübingen

Z1 Prüfung Herbst 2023

Anmeldeschluss 10.06.2023

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Hinweise zur Z1 Prüfung

Bitte beachten Sie die Hinweise des LPA Stuttgart.

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Z1 Info-Veranstaltung

Freitag, 05.05.2023, 10:00 Uhr, Hörsaal Alte HNO.

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Links und weitere Informationen

Informationen

Bescheinigung über die Masernimmunitätslage

Möglicherweise haben Sie über die Medien schon vom Masernschutzgesetz erfahren.

Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten und Tätigen im Gesundheitswesen. Somit gehören alle Studierenden der Medizinischen Fakultät Tübingen ebenfalls zu den Adressaten. Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.

Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.

Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation darf die Medizinische Fakultät ab dem 01.03.2020 keine neu immatrikulierten Studierenden an Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen teilnehmen lassen. 

Da die Bescheinigung bereits vor Beginn der Lehrveranstaltungen notwendig ist, möchten wir Sie an dieser Stelle schon frühzeitig darüber informieren.
Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Masern-Immunitätslage erhalten Sie z.B. von Ihrem Hausarzt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unten. Bitte senden Sie uns keine Impfpässe zu!

Bitte senden Sie das Original der ärztlichen Bescheinigung bis zum Beginn des Semesters, in dem Sie Ihr Zahnmedizinstudium an der Universität Tübingen aufnehmen, an:

Medizinische Fakultät Tübingen
Bereich Studium und Lehre

Dr. Erika Vögele
Geissweg 5/1
72076 Tübingen

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Dr. Vögele (erika.voegele@med.uni-tuebingen.de).

Sollte uns bis zum Beginn des des Semesters, in dem Sie Ihr Zahnmedizinstudium aufnehmen keine Bescheinigung der Masern-Immunitätslage vorliegen, kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen erfolgen, zudem muss eine namentliche Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. 

Sofern Sie bisher weder geimpft sind noch eine Immunität nachgewiesen wurde, wenden Sie sich diesbezüglich bitte möglichst zeitnah z.B. an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin oder den betriebsärztlichen Dienst. 

 Vorlage Bescheinigung der Masern-Immunitätslage

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