Die Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die dentale bzw. orale Rehabilitation mit Zahnersatz sowie die Regulierung von Zahn- und Kieferanomalien sind die Aufgabengebiete der Zahnmedizin.
Das laut Berufsordnung notwendige Studium der Zahnheilkunde dauert mindestens 10 Semester und ist in einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt gegliedert. Beide Abschnitte erstrecken sich dabei über einen Zeitraum von jeweils fünf Semestern.
Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen
Zahnmedizin

Entsprechend dieser Zielvorgabe erwartet Sie eine theoretische und praktische Ausbildung mit Vorlesungen, Seminaren, Kursen und Praktika, die insbesondere in den ersten beiden Jahren zum Teil gemeinsam mit den Studierenden der Medizin stattfindet.
Der Artikel 1 der Zahnärztlichen Approbationsordnung aus dem Jahre 1955 sieht vor, dass die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt für seinen Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet wird und nach Erlangung der Approbation eigenverantwortlich den Beruf ausüben darf.
Dies setzt im Studium neben der Vermittlung theoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten unbedingt auch das Erlernen praktischer Fertigkeiten und deren häufige Anwendung voraus.
Aus diesem Grunde erfolgt bereits im 7. Fachsemester die selbstständige und eigenverantwortliche praktische Arbeit an Patienten unter Supervision von Assistenz- oder Oberärzten statt.
Diese praktische Arbeit findet in Lehrveranstaltungen der Zahnerhaltung und der Zahnärztlichen Prothetik, der zahnärztlichen Chirurgie sowie in reduziertem Umfang auch in der Kieferorthopädie durch das Anfertigen kieferorthopädischer Geräte statt.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die präventive Zahnmedizin und die Prophylaxe insbesondere bei der Diagnose und Therapie von Parodontalerkrankungen gelegt.

ACHTUNG!
Ab dem Sommersemester 2020 gibt es grundlegende Änderungen im Bewerbungsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Links und weitere Informationen
Semestertermine
Vorlesungszeitraum und Semestertermine sind der Seite der Universität Tübingen zu entnehmen.
Studienortwechsler und Quereinsteiger
Die Einteilung in die Veranstaltungen des Semesters kann nur erfolgen, wenn Sie sich nach der Immatrikulation zeitnah, spätestens zum ersten Vorlesungstag des Semesters bis 9 Uhr im Dekanat, Bereich Studium und Lehre, Geissweg 5/1 (Gebäude 303), Raum 12 melden.
Erstsemester
Herzlich Willkommen zum Sommersemester 2021
Sehr geehrte Studierende des 1. Fachsemesters Zahnmedizin,
herzlich willkommen an der Medizinischen Fakultät Tübingen.
Wir alle arbeiten zur Zeit unter Hochdruck an der Umsetzung der Corona-Vorgaben für Sie, damit Ihr Sommersemester 2021 an der Medizinischen Fakultät Tübingen auch erfolgreich starten kann.
Die Lehrveranstaltungen des 1 Fachsemesters werden zur Zeit mit Präsenzunterricht geplant. Dies wird durch strenge Hygienevorschriften durch die Ministerien vom Land Baden-Württemberg und der Universität Tübingen geregelt. Ein Präsenzunterricht kann nur stattfinden, sofern Sie als Studierende in kleinen, konstanten Gruppen das Semester durchlaufen.
Damit wir in Präsenz starten können, sind wir auf Sie angewiesen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie wurde die
Einführungsveranstaltung 1. FS
zwar durch die Fachschaft Zahnmedizin in Präsenz geplant, dies kann sich aber schnell ändern! Hinweise finden Sie auf der Homepage der Fachschaft Zahnmedizin.
Wir bitten Sie eingehend um Ihre Mitarbeit und die Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Vorgaben und der Vermeidung von unnötigen Kontakten vor Studienbeginn und während des Semesterablaufs.
Bescheinigung über die Masernimmunitätslage
Möglicherweise haben Sie über die Medien schon vom Masernschutzgesetz erfahren.
Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die von Beschäftigten und Tätigen im Gesundheitswesen. Somit gehören alle Studierenden der Medizinischen Fakultät Tübingen ebenfalls zu den Adressaten. Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.
Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.
Ohne den Nachweis der Impfungen bzw. des serologischen Immunschutzes oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation darf die Medizinische Fakultät ab dem 01.03.2020 keine neu immatrikulierten Studierenden an Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen teilnehmen lassen.
Da die Bescheinigung bereits vor Beginn der Lehrveranstaltungen notwendig ist, möchten wir Sie an dieser Stelle schon frühzeitig darüber informieren.
Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Masern-Immunitätslage erhalten Sie z.B. von Ihrem Hausarzt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unten. Bitte senden Sie uns keine Impfpässe zu!
Bitte senden Sie das Original der ärztlichen Bescheinigung bis zum Beginn des Sommersemesters 2021 an:
Medizinische Fakultät Tübingen
Bereich Studium und Lehre
Geissweg 5/1
72076 Tübingen
Sollte uns bis zum Beginn des Sommersemesters 2021 keine Bescheinigung der Masern-Immunitätslage vorliegen, kann keine Zuteilung zu Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Einrichtungen erfolgen, zudem muss eine namentliche Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
Sofern Sie bisher weder geimpft sind noch eine Immunität nachgewiesen wurde, wenden Sie sich diesbezüglich bitte möglichst zeitnah z.B. an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin oder den betriebsärztlichen Dienst.
Vorlage Bescheinigung der Masern-Immunitätslage
Weitere wichtige Links
Die Universität Tübingen hat eine Homepage mit allgemeinen Hinweisen für Studierende bezüglich der aktuellen Lage zur Covid-19-Pandemie erstellt, bitte informieren Sie sich auch über diese Seiten:
Coronavirus: Hinweise für Studierende
Informationen zum neuartigen Coronavirus
Informationen für internationale Studierende (Incoming) zum Coronavirus/COVID-19
Semesterbegrüßung für alle Fachsemester
Auch im SoSe 2021 findet die Begrüßung aller immatrikulierter Studierenden der Zahnmedizn digital statt!
Sie finden das Begrüßungsvideo rechtzeitig in der Lernplattform ILIAS auf der Startseite der Medizinischen Fakultät im Studiengang Zahnmedizin.