Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß Biostoff VO und ArbmedVV ist auch für Studierende Pflicht und wird mehrmals während Ihres Studiums durchgeführt. Die erste Vorsorgeuntersuchung findet im 1. Fachsemester statt. Die Folgetermine werden vom Betriebsarzt festgelegt und auf der ärztlichen Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge ausgewiesen.
Ambulanz des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung (IASV)
Wilhelmstrasse 27
72074 Tübingen
ambulanz.arbeitsmedizin@med.uni-tuebingen.de
Arbeitsunfälle und Nadelstichverletzungen
Bei Arbeitsunfällen mit Infektionsgefahr durch Hepatitis B-,C - und/oder HIV- Viren wie Nadelstichverletzungen und vergleichbare Ereignisse wenden Sie sich umgehend an:
D-Arzt in der Chirurgischen Poliklinik:
Chirurgische Poliklinik - Chirurgische Ambulanz
Hoppe-Seyler-Straße 3
72076 Tübingen
Gebäude 400 - Ebene 3
07071/29-86682
D-Arzt in der BG Unfallklinik
(ausschließlich für dort stattgefundenen Arbeitsunfälle mit Infektionsgefahr)
BG Unfallklinik - Notfallambulanz
Schnarrenbergstr. 95
72076 Tübingen
Nachkontrollen
Am Unfalltag oder am nächsten Tag melden Sie sich bitte beim Betriebsarzt um Termine für die Nachkontrollen festzulegen (Kontakt siehe oben).
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt des Betriebsarztes über Präventionsmaßnahmen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsgefahr durch Hepatitis B-,C- oder HIV- Viren.