Bei Arbeits- oder Studienaufenthalten (z.B. Dienstreise, Forschungsaufenthalt) im Ausland muss rechtzeitig vor Reiseantritt eine arbeitsmedizinische Erstvorsorge zur Reiseberatung stattfinden. Dies gilt insbesondere bei Aufenthalten in Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (z.B. in den Tropen und Subtropen oder in Polarregionen).
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig (ca. drei Monate vor Abreise) einen Termin zur reisemedizinischen Beratung inklusive notwendiger Schutzimpfungen in unserer Ambulanz.
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Eine Folgevorsorge nach Rückkehr (Rückkehreruntersuchung) kann frühestens sechs Wochen und nicht später als drei Monate nach Rückkehr stattfinden.
Für Rückkehreruntersuchungen oder bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer Reise wenden Sie sich bitte an das
Institut für Tropenmedizin
Vor Arbeits- oder Studienaufenthalten in Polarregionen ist eine medizinische Untersuchung ggf. gemäß dem medizinischen Fragebogen des Alfred-Wegener-Institutes (AWI) erforderlich (entweder über den Ärztlichen Dienst des AWIs, über Ihre/n Hausarzt/-ärztin oder über unsere Ambulanz).
Bei Arbeits- oder Studienaufenthalten im Ausland hat der Arbeitgeber für die Durchführung der Beratungen sowie Untersuchungen Sorge zu tragen. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber über den Aufenthalt zu Ihrem Termin bei uns mit.
Bei geplanten Tauchgängen ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) angeraten bzw. teilweise vorgeschrieben. Sollten Sie einen Aufenthalt in größerer Höhe planen, kann es sinnvoll sein, sich auf eine Höhentauglichkeit medizinisch untersuchen zu lassen. Gerne beraten wir Sie zu diesen Themen und führen entsprechende Untersuchungen in unserer Ambulanz durch.