Allgemeines
Die ärztliche Ausbildung besteht aus mehreren Teilen, die alle erfolgreich absolviert werden müssen, um die Approbation zum Arzt/ zur Ärztin – d.h. die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit – zu erhalten. Den größten Teil umfasst dabei (1) das Studium der Medizin, das im Regelfall sechs Jahre dauert und eine zusammenhängende Ausbildung (Praktisches Jahr) beinhaltet. Unabhängig vom Studium müssen zudem (2) eine Ausbildung in Erster Hilfe, (3) ein dreimonatiger Krankenpflegedienst und (4) Famulaturen im Umfang von vier Monaten im Rahmen der Ärztlichen Ausbildung absolviert bzw. nachgewiesen werden. Neben mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die im Zuge des Studiums an der Universität Tübingen ablegt werden, gibt es noch (5) die staatliche Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitte unterteilt ist und jeweils am Ende des Vorklinischen und Klinischen Studienabschnitts, bzw. nach dem Praktischen Jahr abzulegen ist. Diese staatlichen Prüfungen werden für die Medizinstudierenden in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart verwaltet.
Da die Vorgaben der ÄApprO bundesweit gelten, wird sichergestellt, dass die Ärztliche Ausbildung an den unterschiedlichen Standorten in Deutschland vergleichbar ist.