Allgemeines
Die zahnärztliche Ausbildung besteht aus fünf Teilen die alle erfolgreich absolviert werden müssen, um die Approbation zum Zahnarzt/ zur Zahnärztin – d.h. die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit – zu erhalten: den größten Teil umfasst dabei (1) das Studium der Zahnmedizin, das im Regelfall fünf Jahre dauert und mit einem zusätzlichen Examenssemester abgeschlossen wird. Unabhängig vom Studium muss zudem (2) eine Ausbildung in erster Hilfe, (3) ein einmonatiger Pflegedienst und (4) eine Famulatur im Umfang von vier Wochen im Rahmen der Zahnärztlichen Ausbildung absolviert bzw. nachgewiesen werden. Neben mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die im Zuge des Studiums an der Universität Tübingen ablegt werden, gibt es noch (5) die staatliche Zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitte unterteilt ist und jeweils am Ende des Vorklinischen, Präklinischen und Klinischen Studienabschnitts abzulegen ist. Diese staatlichen Prüfungen werden für die Zahnmedizin-Studierenden in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart verwaltet.
Da die Vorgaben der ZApprO bundesweit gelten, wird sichergestellt, dass die Zahnärztliche Ausbildung an den unterschiedlichen Standorten in Deutschland vergleichbar ist. Im Umfang und der Dauer orientiert sich die ZApprO auch an Ausbildungs-Richtlinien der Europäischen Union.
Für eine Zulassung als Kassenzahnärztin/Kassenzahnarzt, um sich in eigener Praxis niederlassen zu können, ist nach dem Abschluss des Studiums eine Vorbereitungszeit von zwei Jahren erforderlich. Diese Assistenzzeit kann entweder bei einer in freier Praxis niedergelassenen Zahnärztin/Zahnarzt oder zumindest größtenteils in einer Universitätszahnklinik abgeleistet werden.