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Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Das Zahnmedizinstudium

Allgemeines

Die zahnärztliche Ausbildung besteht aus fünf Teilen die alle erfolgreich absolviert werden müssen, um die Approbation zum Zahnarzt/ zur Zahnärztin – d.h. die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit – zu erhalten: den größten Teil umfasst dabei (1) das Studium der Zahnmedizin, das im Regelfall fünf Jahre dauert und mit einem zusätzlichen Examenssemester abgeschlossen wird. Unabhängig vom Studium muss zudem (2) eine Ausbildung in erster Hilfe, (3) ein einmonatiger Pflegedienst und (4) eine Famulatur im Umfang von vier Wochen im Rahmen der Zahnärztlichen Ausbildung absolviert bzw. nachgewiesen werden. Neben mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die im Zuge des Studiums an der Universität Tübingen ablegt werden, gibt es noch (5) die staatliche Zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitte unterteilt ist und jeweils am Ende des Vorklinischen, Präklinischen und Klinischen Studienabschnitts abzulegen ist. Diese staatlichen Prüfungen werden für die Zahnmedizin-Studierenden in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart verwaltet. 

Da die Vorgaben der ZApprO bundesweit gelten, wird sichergestellt, dass die Zahnärztliche Ausbildung an den unterschiedlichen Standorten in Deutschland vergleichbar ist. Im Umfang und der Dauer orientiert sich die ZApprO auch an Ausbildungs-Richtlinien der Europäischen Union.

Für eine Zulassung als Kassenzahnärztin/Kassenzahnarzt, um sich in eigener Praxis niederlassen zu können, ist nach dem Abschluss des Studiums eine Vorbereitungszeit von zwei Jahren erforderlich. Diese Assistenzzeit kann entweder bei einer in freier Praxis niedergelassenen Zahnärztin/Zahnarzt oder zumindest größtenteils in einer Universitätszahnklinik abgeleistet werden.

Aufbau des Studiums

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von mindestens 10 Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen (4 Semester), einem präklinischen (2 Semester) und einem klinischen Teil (4 Semester) zusammensetzt. Das elfte Semester ist ein Prüfungssemester.

Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die Zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate.

Inhalte der Studienabschnitte

https://www.youtube.com/watch?v=PVZepkjm09k&t=70s

Vorklinik

In der Vorklinik erfolgt eine Einführung in die Zahnmedizin und deren Technologien, es werden erste Fingerfertigkeiten mit Instrumenten erlernt und naturwissenschaftliche und medizinische Basics aufgebaut. In der vorlesungsfreien Zeit stehen zusätzlich ein Pflegepraktikum und ein Erste-Hilfe-Kurs an.

Der vorklinische Studienabschnitt wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) nach mindestens 4 Semestern beendet.

Übersicht nachweispflichtiger Lehrveranstaltungen im vorklinischen Studienabschnitt

 1. Studiensemester *

* Studiensemester wird auch als Fachsemester bezeichnet

  • Chemie
  • Physik 
  • Biologie
  • Terminologie
  • Makroskopische Anatomie
  • Propädeutik / Präventive Zahnheilkunde
  • Berufsfelderkundung
 2. Studiensemester
  • Biochemie I
  • Mikroskopische Anatomie (nur im SoSe)
  • Propädeutik / Präventive Zahnheilkunde
  • Berufsfelderkundung
3. Studiensemester
  • Physiologie (Teil I)
  • Makroskopische Anatomie (nur im WiSe)
  • Berufsfelderkundung
4. Studiensemester
  • Physiologie (Teil II)
  • Biochemie II
  • Propädeutik / Dentale Technologie
  • Klinische Werkstoffkunde (Teil I)
  • Berufsfelderkundung

Erster Abschnitt Zahnärztliche Prüfung (Z1)

Präklinik

In den zwei Semestern der Präklinik wird dann alles, was man über Zahnerhaltung, Zahnersatz, Röntgen, Kieferorthopädie und Chirurgie wissen muss, vermittelt und an einer Simulationseinheit, dem sogenannten Phantom, geübt. Dazu kommt medizinisches Fachwissen für die späteren PatientInnen.

Der präklinische Studienabschnitt wird mit dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) nach mindestens 2 Semestern beendet.

Übersicht scheinpflichtiger Veranstaltungen im klinischen Studienabschnitt
5. Studiensemester
  • Zahnärztliche Prothetik am Phantom
  • Kieferorthopädische Propädeutik
  • Diagnostik und Behandlungsplanung I
  • Radiologie
  • Wissenschaftliches Arbeiten
  • Wahlfach*
6. Studiensemester
  • Zahnerhaltungskunde am Phantom
  • Zahnärztlich-chirurgische Propädeutik
  • Diagnostik und Behandlungsplanung I
  • Radiologie
  • Pathologie
  • Pharmakologie / Toxikologie
  • Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  • Gesundheitswissenschaften
  • Wissenschaftliches Arbeiten
  • Wahlfach*

*Das Wahlfach kann wahlweise im Zeitraum vom 5. bis 10. Studiensemester absolviert werden

Zweiter Abschnitt Zahnärztliche Prüfung (Z2)

Klinik

Neben dem Erwerb von spezialisierten zahnmedizinischen und medizinischen Kenntnissen steht in der Klinik vier Semester die Versorgung von echten PatientInnen im Vordergrund; immer im Team mit den Kommilitoninnen und unter Aufsicht von Lehrenden. Dazu kommen Assistenz im OP der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie die Famulatur in den Semesterferien, bei der der Alltag in einer Zahnarztpraxis hautnah erlebt wird.

Der klinische Studienabschnitt wird mit dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) nach mindestens 4 Semestern beendet.

Übersicht nachweispflichtiger Lehrveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt
7. Studiensemester
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I
  • Diagnostik und Behandlungsplanung II
  • Kieferorthopädische Diagnostik und Therapie I
  • Operationskurs I
  • Integrierter Behandlungskurs I
  • Berufskunde und Praxisführung
  • Klinische Werkstoffkunde (Teil 2)
  • Wahlfach*
8. Studiensemester
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I
  • Diagnostik und Behandlungsplanung II
  • Operationskurs II
  • Integrierter Behandlungskurs II
  • Notfallmedizin
  • Innere Medizin einschl. Immunologie
  • Berufskunde und Praxisführung
  • Ethik und Geschichte der Medizin und Zahnmedizin
  • Medizin und Zahnmedizin des Alterns
  • Wahlfach*
9. Studiensemester
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten II
  • Diagnostik und Behandlungsplanung II
  • Kieferorthopädische Diagnostik und Therapie I
  • Kieferorthopädische Diagnostik und Therapie II
  • Integrierter Behandlungskurs III
  • Dermatologie und Allergologie
  • Berufskunde und Praxisführung
  • Schmerzmedizin
  • Wahlfach*
10. Studiensemester
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten II
  • Kieferorthopädische Diagnostik und Therapie II
  • Integrierter Behandlungskurs IV
  • Berufskunde und Praxisführung
  • Orale Medizin und systemische Aspekte
  • Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
  • Wahlfach*

*Das Wahlfach kann wahlweise im Zeitraum vom 5. bis 10. Studiensemester absolviert werden

 11. Studiensemester
Prüfungssemster
Dritter Abschnitt Zahnärztliche Prüfung (Z3)

Für den Studiengang Zahnmedizin ist gem. Studienordnung ein verbindlicher Studienplan vorgeschrieben. Eine Abweichung davon ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. In diesen begründeten Ausnahmefällen kann eine andere Regelung in Absprache mit dem Studiendekanat Zahnmedizin und der oder dem für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Fachvertreterin oder Fachvertreter getroffen werden.

  • Gesantstudienplan  
  • Qantitativer Studienplan  

Verordnungen und Hinweise

Auf den untergeordneten Seiten finden Sie rechtliche Vorgaben, die das Studium der Zahnheilkunde in Tübingen näher regeln. Hier ist insbesondere die Studienordnung zu nennen, die die bundeseinheitliche Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen auf Universitätsebene ergänzt und die notwendigen Bezüge zum Landeshochschulrecht herstellt.

Daneben finden sich noch die Verfahrensordnung zur Vergabe von Kursplätzen und weitere wichtige Vorgaben und Hinweise mit rechtlichen oder die allgemeine Verwaltung betreffende Inhalten, die bei Bedarf oder gesetzlichen Novellierungen überarbeitet oder ergänzt werden.

ZApprO 

Für Studierende mit Studienstart ab WiSe 2021/22

Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) wurde am 22. September 2021 neu gefasst (BGBl. I S. 4335) und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. 

Die ZApprO kann online unter www.gesetze-im-internet.de/zappro/ eingesehen werden.

Die Studienordnung gilt seit dem Wintersemester 2022/2023

Die Studienordnung regelt, wie genau das Zahnmedizinstudium an der Universität Tübingen gestaltet und aufgebaut ist. Zudem werden hier die Teilnahmevoraussetzungen für Lehrveranstaltungen, die Bedingungen für eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Rahmenbedingungen für universitäre Prüfungen und die Vorgaben zum Nachteilsausgleich festgehalten. Die Studienordnung zum Studiengang Zahnmedizin an der Universität Tübingen vom 04.10.2022 mit Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23 ist in den Amtlichen Bekanntmachungen 2022 Nr. 25 vom 12.10.2022, S. 643ff zu finden.

ZÄPrO-alt

Für Studierende mit Studienstart bis SoSe 2021

Am 06.08.2014 hat der Rektor der Universität Tübingen für den Senat die Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Zahnheilkunde beschlossen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg hat sein Einvernehmen mit Schreiben vom 21.07.2014 erteilt.

Sie wurde am 17.09.2014 in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen veröffentlicht.

Die Studienordnung gilt seit dem Wintersemester 2014/2015

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte, Aufbau und Durchführung des Studiums der Zahnheilkunde an der Eberhard Karls Universität Tübingen, insbesondere den Zugang zu den praktischen Lehrveranstaltungen sowie den Erwerb der bei der Meldung zu der naturwissenschaftlichen und der zahnärztlichen Vorprüfung sowie der zahnärztlichen Prüfung vorzulegenden Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen. Studienordnung Zahnmedizin

Informationen zu den nicht-zahnmedizinischen Fächern im Curriculum

Für die Lehrveranstaltungen und deren zu erbringende Leistungsnachweise in den naturwissenschaftlichen, theoretisch-me­di­zi­nischen und klinisch-medizinischen Fächern des Studiums sowohl im vorklinischen als auch im klinischen Studienabschnitt gelten die Bestimmungen der Studienordnung für den Studiengang Humanme­dizin an der Eberhard Karls Universität Tübingen .

Verfahrensordnung für die Vergabe von Kursplätzen

Die Medizinische Fakultät hat für die Kurse des Studienganges Zahnheilkunde an den vorhandenen Arbeitsplätzen ausgerichtete Höchstzulassungszahlen festgelegt. Für den Fall, dass die Zahl der für die Teilnahme an einem Kurs berechtigten Bewerberinnen und Bewerber die festgelegten Höchstzulassungs­zahlen übersteigt, wird die Vergabe der vorhandenen Plätze gemäß eines sog. Losverfahrens vorgenommen.

Losordnung Zahnmedizin

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