Allgemeine Fragen zur Logopädischen Ambulanz

Logopädische Therapie wird bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen durchgeführt. Dabei werden Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Beratung, Frühförderung, Therapie und Rehabilitation durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung logopädischer Arbeitsbereiche finden Sie hier:

Unser Leistungsspektrum

Logopädinnen und Logopäden arbeiten weisungsgebunden. D.h. dass eine ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung für den Beginn einer logopädischen Therapie notwendig ist. Die Heilmittelverordnungen können i.d.R. von allen Fachärzten und Fachärztinnen ausgestellt werden. 

Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter:

Fragen zur Kostenübernahme der logopädischen Therapie

Auf einer Heilmittelverordnung werden meistens zehn, manchmal auch 20 Einheiten à 45 Minuten verschrieben. Manchmal sind auch 60 oder 30 Minuten verordnet, dies entscheiden die jeweiligen Ärzte und Ärztinnen. Je nach Bereich werden mehrere Folgeverordnungen ausgestellt. Wie lange ein Therapieprozess dauert, ist von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig (Schwere der Einschränkung, akut oder chronisch bzw. voranschreitende Erkrankung, Ziele der individuellen Patientinnen und Patienten/Klienten und Klientinnen, etc.).

In der Regel finden logopädische Behandlungen als Einzelsitzungen statt. In Einzelfällen bietet es sich an, zwei Geschwister parallel zu behandeln, da sie auch gemeinsam üben können, wie z.B. im Bereich Orofazialer Dysfunktionen (Link zur Infoseite OFD). Aber auch im Rahmen von Übungs- und Selbsthilfegruppe profitieren Einzelne von den Erfahrungen der anderen und am gemeinsamen Lernen (z.B. Stottern, Stimme bei Transidentität und Nonbinarität). Wenn Sie hierzu konkret Fragen oder Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Auch wenn Sie die logopädische Behandlung selbst zahlen, benötigen Sie eine Verordnung. In diesem Fall lassen Sie sich bitte ein Privatrezept ausstellen.

In Einzelfällen können wir logopädische Therapie auch in einer Fremdsprache oder auch mehrsprachig anbieten. Wenn es Sie, Ihre Angehörige/ Ihren Angehörigen oder Ihr Kind betreffen sollte, sprechen Sie uns vor einem möglichen Therapiebeginn bitte dahingehend an.

Der Begriff Pädaudiologie/Phoniatrie bezeichnet eine fachärztliche eine Spezialisierung in der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde. Fachärzte und Fachärztinnen für Pädaudiologie/Phoniatrie sind zuständig für Kommunikationsstörungen, Störungen der Hörfunktion, der Sprach- und Sprechfunktion, der Schrift- und Lautsprache und der Stimm-, Schluck- und Kaufunktion. Dieser Fachbereich beschäftigt sich also auf medizinischer Ebene in der Diagnostik und Therapie (medikamentös, operativ, Verweisung an Heilmittel Logopädie u.a.) mit den gleichen Themen, die in Logopädie therapeutisch behandelt werden bzw. kann letztere auch verordnen.

In der logopädischen Ambulanz werden Patientinnen und Patienten und Klienten und Klientinnen in fast allen logopädischen Fachbereichen behandelt. Die Organisation ist ähnlich derjenigen einer logopädischen Praxis: Patienten und Patientinnen und Klientinnen und Klienten kommen mit einer ärztlichen Heilmittelverordnung in die Logopädieschule und erhalten dort je nach Verordnung ein- bis mehrmals in der Woche logopädische Therapie. Durchgeführt werden die Therapien i.d.R. von den Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung unter regelmäßiger Supervision der Lehrlogopäden und Lehrlogopädinnen. Letztere behandeln dort auch, z.B. in der Praktikums- und Urlaubszeit der Schüler und Schülerinnen, um die Regelmäßigkeit der Behandlung gewährleisten zu können. Bei allen Therapien, die in der logopädischen Ambulanz durchgeführt werden, kann im Rahmen der Ausbildung hospitiert werden.

Eine Therapiestunde gestaltet sich je nach den zu behandelnden Themen und dem Miteinander zwischen Klient oder Klientin und Therapeutin oder Therapeut individuell. Erwachsene bringen häufig eigene Impulse oder Nachfragen ein, auf die in der Stunde eingegangen wird, wohingegen mit Kindern der Schwerpunkt mehr auf spielerische Einbettung der Therapieinhalte steht. Auf den Seiten der einzelnen logopädischen Fachbereiche bekommen Sie einen Einblick darüber, welche Inhalte die Therapie jeweils haben.

Es lassen sich allgemein verschiedene Phasen unterscheiden: Einstiegphase mit Diagnostik und gemeinsamer Formulierung von Therapiezielen; Arbeitsphase mit Steigerung der Schwierigkeitsgrade und Komplexität der Aufgaben plus häusliche Übungen und Zwischenevaluationen; Transferphase (größere zeitliche Abstände zwischen den Therapieterminen – Übertrag des Erlernten in Alltagssituationen), Abschlussphase mit erneuter Diagnostik, Kontrollterminen und eventueller Wiederaufnahme nach Therapiepause.

Die Staatlich anerkannte Schule für Logopädinnen und Logopäden am Universitätsklinikum Tübingen befindet sich in der Hölderlinstraße 19, 21 und 31 und liegt am Rand der Altstadt. Parkmöglichkeiten gibt es in begrenzter Anzahl direkt an den Gebäuden und an der Straße gegen Parkgebühr.

Es gibt im Umkreis von ca. 300 m mehrere Bushaltestellen mit Anbindung an den Tübinger Haupt- und Busbahnhof oder Richtung Lustnau, Pfrondorf, WHO, Wanne, Sand, Kliniken Berg, Schönbuch etc. Siehe Naldo.

Bitte bringen Sie eine aktuelle Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht länger als 28 Tage zurückliegen) und ggf. relevante ärztliche und therapeutische Berichte und Befunde (z.B. Röntgenaufnahmen) mit.

In den Therapien, in denen Sie oder Ihr Kind sich körperlich bewegen wird, ist es gut, ein Paar zusätzliche Socken und auch eine Flaschen Wasser mitzubringen. In der Stimmtherapie ist es außerdem sinnvoll, bequeme Kleidung zu tragen oder Wechselkleidung dabeizuhaben. Genaueres klären Sie aber am besten mit Ihren Therapeutinnen und Therapeuten.

Mit dem Begriff Supervision im Rahmen der Therapien an der Logopädieschule am UKT ist gemeint, dass der Therapeut oder die Therapeutin in Ausbildung von einem Lehrlogopäden oder einer Lehrlogopädin während des Therapieprozesses betreut wird. Diese Beratung und Begleitung soll die fachliche Qualität der logopädischen Behandlung sicherstellen und zur Reflexion des eigenen Handelns sowie der Entwicklung der therapeutischen Fertigkeiten anregen.

Dafür schauen die Lehrlogopädinnen und Lehrlogopäden regelmäßig über die Spiegelscheibe oder eine Videoaufnahme die Therapien an und besprechen sie gemeinsam mit den beteiligten Schülern und Schülerinnen nach.

Bei einer Therapiestunde zu hospitieren, bedeutet, dass die Schüler und Schülerinnen bei Ihrer logopädischen Behandlung zuschauen. Sie nehmen nicht aktiv an Ihrer Therapie teil, sondern beobachten von außen die Anleitung und Durchführung der Übungen. Und sie reflektieren, wie sie sich selbst anstelle des Therapeuten oder der Therapeutin verhalten würden. Damit erweitern sie ihr Wissen zur praktischen Umsetzung von Logopädie. Das ist ein wichtiger Teil der Ausbildung. Es mag für Sie vielleicht erst einmal ungewohnt sein, zu wissen, dass jemand zuschaut. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Patientinnen und Patienten und Klienten und Klientinnen sich sehr schnell daran gewöhnen und durch die Konzentration auf die eigene Therapie gar nicht mehr darüber nachdenken. Natürlich haben Sie jedoch das Recht, die Hospitation abzulehnen.

Grundsätzlich sind Hausbesuche durch unsere Therapeutinnen und Therapeuten möglich. Leider sind wir durch die Struktur des Ausbildungsplans zeitlich und damit auch durch die räumliche Distanz eingeschränkt. Kontaktieren Sie uns am besten persönlich, um in Erfahrung zu bringen, ob aktuell Kapazitäten für Hausbesuche frei sind.

Ja, seit Dezember 2022 sind telemedizinische Leistungen in der Logopädie nach § 125 Abs. 1 SGB V genehmigt.

Auch eine logopädische Diagnostik muss im Rahmen einer ärztlichen Heilmittelverordnung durchgeführt werden, da Logopädinnen und Logopäden weisungsgebunden sind. Sie können sich selbstverständlich vorab mit Ihren Fragen telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Fragen zur Kostenübernahme

Logopädische Therapien im Rahmen von Heilmittelverordnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Personen ab 18 Jahren müssen einen gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil zahlen: zehn Prozent pro Therapieeinheit + Rezeptgebühr (in der Regen zehn Euro).

Private Krankenversicherungen erstatten die logopädische Behandlung i.d.R. ebenfalls in Teilen oder vollständig, informieren Sie sich in diesem Fall bitte selbst bei Ihrer Versicherung.

Diese Begriffe geraten manchmal durcheinander, doch meistens ist das Gleiche gemeint. Logopädische Therapie wird ärztlich verordnet, deshalb erhalten Sie als Patientin oder Patient streng genommen kein „Rezept“ oder eine „Überweisung“ für Logopädie, sondern eine „Verordnung“. Logopädie ist wie auch die Physiotherapie ein „Heilmittel“, weshalb die korrekte Bezeichnung für Papier, das Sie ausgestellt bekommen, „Heilmittelverordnung“ ist.

Die Heilmittelverordnung für Logopädie kann Ihr Haus- oder Kinderarzt/ Ihre Haus- oder Kinderärztin oder bestimmte Fachärzte und Fachärztinnen ausstellen.

Waren Sie, Ihr Angehöriger/ Ihre Angehörige oder Ihr Kind stationär im Krankenhaus und sollte unmittelbar nach der Entlassung eine logopädische Therapie notwendig sein, kann auch das ärztliche Krankenhauspersonal eine Heilmittelverordnung ausstellen. (Diese Verordnung ist allerdings nicht wie sonst 28 Tage gültig, sondern muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung (Ausstellungsdatum der Verordnung oder gesondert aufgeführtes Entlassungsdatum) begonnen werden.

Alle Fachärztinnen und Fachärzte mit dem medizinischen Schwerpunkt Ihrer logopädischen Themen oder auch derjenigen Ihrer/Ihres Angehörigen, Ihres Kindes können Heilmittelverordnungen verschreiben. Dazu gehören:

  • Hausärzte und Hausärztinnen
  • Kinderärzte und Kinderärztinnen
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und -Ärztinnen
  • Pädaudiologen und Pädaudiologinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen (Muster Z13)
  • Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen (Muster Z13)
  • Neurologen und Neurologinnen
  • Psychiater und Psychiaterinnen

Nein, die Verordnung ist gleichermaßen gültig. Ein Facharzt/ eine Fachärztin kann durch die fachärztliche Untersuchungsausstattung ggf. differenzierter diagnostisch vorgehen und damit genauere Leitpunkte für die logopädische Therapie vorgeben. Ihre Allgemeinärztin/ Ihr Allgemeinarzt wird Ihnen sicher Auskunft geben können, ob Sie zusätzlich eine fachärztliche Praxis aufsuchen sollen. Eine fachärztliche Untersuchung kann aber auch nach einer hausärztlich verschriebenen Verordnung und bereits begonnenen logopädischen Therapie zusätzlich stattfinden.

Fragen im Bereich Stimmtherapie

Störungen der Stimme können in jedem Lebensalter auftreten. Diese können auf organischen Fehlbildungen oder Veränderungen des Kehlkopfs oder funktionellen Störungen, also einem Fehlgebrauch des Stimmapparats beruhen. 

Im Rahmen der sprachlichen und emotionalen Entwicklung eines Kindes sind die sprachlichen Fertigkeiten oft noch nicht so differenziert ausgebildet, um Gedanken und Gefühle angemessen auszudrücken. So bringen sie diese oft körperlich zum Ausdruck: z.B. durch hohe Kraftaufwendung wie stampfen, springen, schlagen, boxen, schreien etc. oder Rückzug mit hoher Anspannung und Angst. Hierbei ist der Umgang mit den Gefühlen und Emotionen der Kinder, die durchaus Grund und Berechtigung haben, und die Frage, wie das Umfeld sie darin unterstützen können, wichtig. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Ja, im Bereich der Stimmtherapien begleiten wir trans* und nicht-binäre Personen auch in Stimmangleichung.

Als weiblich und männlich wahrgenommene Stimmen unterscheiden sich aufgrund der anatomischen Unterschiede grundsätzlich in der Tonlage, Resonanz und Klangfarbe. Der Kehlkopf von Männern ist im Durchschnitt größer, die den Klang erzeugenden Stimmlippen sind länger und der über den Stimmlippen liegende Resonanzraum bis hin zum Nasenraum und den Lippen ist größer als bei Frauen. Diese Größenunterschiede liegen daran, dass die organischen Strukturen von Männern aufgrund der vermehrten Testosteronproduktion während der Pubertät wesentlich mehr wachsen als bei Frauen.

Darüber hinaus lassen sich noch Unterschiede in der Stimme und Sprechweise von Frauen und Männern feststellen, die vermutlich auf der Sozialisation und gesellschaftlichen Prägung beruhen. Es wird beobachtet, dass Frauen mehr in der Prosodie variieren, also eine ausgeprägtere Sprechmelodie haben als Männer und dass sie mehr durch Tonhöhenveränderungen als durch Lautstärkeveränderung betonen im Gegensatz zu Männern. Generell sei der Stimmansatz bei Frauen weich und fließend und bei Männern abrupt und akzentuiert.

Mehr dazu

Da die Stimmangleichung für trans* und nicht-binäre Personen eines der Themen ist, in denen Stimmtherapie oder Stimmtraining zum Einsatz kommt, wird es an unserer Schule sowohl theoretisch als auch praktisch unterrichtet. Uns ist es wichtig, dass die zukünftigen Logopäden und Logopädinnen auch in der Durchführung von Stimmangleichung ausgebildet sind und diese im Dienst der Gesundheitsversorgung anbieten können.

Im Rahmen einer Transition können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte auch Heilmittelverordnungen für eine Angleichung der Stimme ans Identitätsgeschlecht ausstellen. Die Behandlung wird wie alle anderen ärztlich verordneten logopädischen Therapien von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen; als Person über 18 Jahre und ohne Befreiung von der Zuzahlungspflicht wird wie bei allen anderen logopädischen Therapien auch ein Eigenanteil von zehn Prozent und zehn Euro Rezeptgebühr berechnet.

Für eine Stimmfeminisierung ist nicht zwingend ein operativer Eingriff notwendig. Mit dem Üben verschiedener Stimmparameter (Tonlage, Sprechmelodie, Betonung, Resonanz, Stimmeinsätze) kann die Stimm- und Sprechfunktion dem weiblichen Identitätsgeschlecht angeglichen werden. Es bedarf einer sehr guten Eigenwahrnehmung und bedeutet viel Training.

Einzelne Stimmparameter können auch operativ angeglichen werden (z.B. Erhöhung der Tonlage, Reduzierung der schwingenden Stimmlippenmasse), erkundigen Sie sich bei Interesse bitte bei entsprechenden phonochirurgischen Einrichtungen. In der Regel wird auch bei einer operativen Stimmfeminisierung vor und nach der Operation Logopädie verschrieben, um an den Bereichen Wahrnehmung, Stimmpflege, Sprechmelodie, Betonung und Stimmeinsätzen zu arbeiten.

Die Dauer einer logopädischen Stimmangleichung variiert von Person zu Person und hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: individuelle anatomische Voraussetzungen, Wahrnehmung für Stimmklänge und das Geschehen im Sprech- und Stimmapparat, Größe des Unterschieds zwischen Ausgangs- und Zielstimme etc.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Klienten und Klientinnen nach ca. 30 bis 60 Stunden sich ein großes Repertoire an Techniken und Übungen erarbeitet haben und dass auch ihre Eigenwahrnehmung geschärft ist, so dass sie eigenständig weiter üben können. Nach Bedarf finden noch Kontroll- bzw. Auffrischungsstunden statt, ansonsten entwickeln die Klientinnen und Klienten ihre Stimmen selbstständig weiter.

Wenn Sie ein Anliegen zum Thema Stimme, Aussprache, Redegestaltung etc., die außerhalb des logopädischen Heilmittelkatalogs liegen, können Sie sich auch im Rahmen von sogenannten IGEL-Leistungen an Logopäden und Logopädinnen wenden. Auch an der Schule für Logopädie bieten wir Beratung und Training an, kontaktieren Sie uns bei Bedarf gerne!

Stimmtherapie wird ärztlich verordnet, wenn die Diagnose Dysphonie, also Stimmstörung festgestellt wird. Typische Zeichen einer Stimmstörung sind eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Stimme (z.B. kann nicht laut werden, ermüdet schnell) und eine Veränderung des Stimmklangs (z. B. behaucht, heiser, tiefer/höher). Die Ursachen für diese Symptome können organischer (z.B. Entzündung, Tumor), funktioneller (Fehlgebrauch) oder psychischer Natur sein.

Grundsätzlich kann festgehalten werden: wenn Sie aufgrund Ihrer Stimme beruflichen und privaten Aktivitäten eingeschränkt, weniger oder gar nicht mehr teilnehmen, ist eine Stimmdiagnostik und -therapie zu empfehlen.

Stimmtherapie wird aufgrund einer diagnostizierten Stimmstörung/Dysphonie ärztlich verordnet und von den Krankenkassen getragen. Sie dient der Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der verbalen und tonalen Kommunikationsfähigkeit. Stimmtraining wird bei persönlichen Anliegen, die jedoch keine notwendige Gesundheitsleistung sind und von den Krankenkassen übernommen werden, angeboten. Hierbei geht es um ästhetische, künstlerische (Weiter-) Entwicklung des Stimmgebrauchs und des Sprechens, wie z.B. einer Vortragstätigkeit, ohne dass eine zu behandelnde Stimmstörung vorliegt.

Fragen im Bereich kindliche Sprachentwicklung

Kinder lernen in unterschiedlichem Tempo sprechen. Deshalb ist es für Eltern oft nicht leicht zu beurteilen, ob ihr Kind altersgerecht spricht.

Fällt Ihrem Kind das Sprechen lernen schwerer als anderen Kindern? Spricht es noch undeutlich, ist sein Wortschatz kleiner oder macht es mehr grammatische Fehler als Gleichaltrige? Dann ist es möglich, dass bei Ihrem Kind eine Sprachentwicklungsstörung (SES) vorliegt. Von 100 Kindern weisen fünf bis acht Kinder eine SES bei ansonsten altersentsprechender Entwicklung auf. Jungen sind doppelt so häufig betroffen wie Mädchen.

Sprachentwicklungsstörungen können den Wortschatz, die Grammatik (Wort- und Satzbildung), die Aussprache (Lautbildung) und das Sprachverständnis betreffen.

  • wenn das Kind mit zwei bis drei Jahren nur einzelne Wörter spricht,
  • wenn es mit drei bis vier Jahren sehr schwer verständlich spricht,
  • wenn es Mühe hat, Sprache zu verstehen,
  • wenn es stark stottert,
  • wenn es in vielen Situationen verstummt,
  • wenn es lange Zeit in seiner Entwicklung stagniert oder
  • wenn die Eltern besorgt in Bezug auf die Sprachentwicklung ihres Kindes sind

Ist Ihr Kind zwei bis zweieinhalb Jahre alt und spricht weniger als 50 Wörter? Wächst der Wortschatz nur sehr langsam? Verbindet es nur selten zwei Wörter miteinander, z.B. Papa da, Nulli haben? Dann könnte es sein, dass Ihr Kind ein Spätsprecher ist, ein so genannten Late-Talker. Die logopädische Therapie bei Kindern mit sprachlichen Auffälligkeiten kann bereits ab einem Alter von zwei bis zweieinhalb Jahren beginnen. Bei jüngeren Kindern steht die Förderung der nötigen Voraussetzungen der Sprachentwicklung im Vordergrund. Neben der Arbeit mit dem Kind erhalten die Eltern gezielte Unterstützung, wie sie die Sprachentwicklung positiv beeinflussen können

Ist Ihr Kind vier Jahre alt und wird wegen seiner Aussprachefehler von anderen Kindern nicht verstanden? Dann könnte es sein, dass Ihr Kind eine Aussprachestörung hat. 

Das ist abhängig vom Alter des Kindes und den sprachlichen Auffälligkeiten. In der Regel findet die Therapie spielerisch statt.

In unserer Ambulanz kann die Therapie zwei Mal wöchentlich stattfinden.

Fragen im Bereich Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

Stottern ist eine Störung des Sprechablaufs, eine so genannte Redeflussstörung. Im Moment des Stotterns weiß der Stotternde genau, was er sagen möchte, kann es aber nicht flüssig herausbringen. Er verliert die Kontrolle über sein Sprechen. Stottern äußert sich durch Wiederholungen, Dehnungen und stillen Blockierungen. Außerdem entwickeln viele Stotternde als Reaktion auf die Kernsymptome verschiedene Begleitsymptome, welche sich ganz unterschiedlich zeigen.

Poltern äußert sich vor allem durch hohes und/oder ungewöhnliches Sprechtempo, auffällige Lautbildung, undeutliches Sprechen und Auffälligkeiten der Sprachinhalte. Es gibt aber noch weitere mögliche Symptome. Betroffene werden von ihrem Umfeld meist schwer verstanden, aber bemerken ihre veränderte Sprechweise selbst nicht.

Fast alle Kinder sprechen irgendwann unflüssig. Sie haben normale Sprechunflüssigkeiten, zu denen Wiederholungen von mehrsilbigen Wörtern oder von Satzteilen, Satzabbrüche und Pausen zählen. Blockaden, Dehnungen und Wiederholungen von Wortteilen oder einsilbigen Wörtern (siehe 1. Was ist Stottern) gehören nicht zur normalen Sprachentwicklung.

Eine normale Sprechunflüssigkeit ist zum Beispiel: „Ich will - ich will ein Eis.“ Stottern könnte sich dagegen so äußern: „I-i-ich will ein Eis.“

Wenn sich das Kind deutlich anstrengt, um Wörter herauszubekommen, sein Atem stockt, es Wörter oder Laute vermeidet oder Angst vor dem Sprechen hat, dann sind dies weitere Anzeichen für Stottern.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kind stottert oder ob es sich um normale Sprechunflüssigkeiten handelt, melden Sie sich gerne.

Eine Therapie kann schon mit Zwei- oder Dreijährigen gestartet werden. Hier liegt der Schwerpunkt meist auf der Elternanleitung und -beratung.

Ja! Es ist in jedem Alter möglich eine Therapie zu starten. Allgemein gilt, je früher eine Therapie in Anspruch genommen wird, desto besser. Aber auch später sind ein Therapieeinstieg oder eine Wiederaufnahme der Therapie sehr zu empfehlen.

Sobald Sie glauben, dass Ihr Kind anfängt zu stottern und Sie sich Sorgen machen ist eine Vorstellung beim Kinderarzt oder der Kinderärztin sinnvoll. Diese oder dieser untersucht das Kind, erstellt einen Befund und kann eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie ausstellen. Parallel dazu kann bereits der Kontakt zu einer logopädischen Praxis oder unserer Ambulanz gesucht werden, um die logopädische Beurteilung der Unflüssigkeiten einzuholen. Eine Untersuchung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Ihr Kind sich beim Sprechen anstrengt oder es mit Frustration reagiert. Wenn Sie sich Sorgen machen oder verunsichert sind, ist dies ebenfalls ein Grund, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Untersuchung dient der Entscheidung, ob eine Behandlung oder Beratung notwendig ist oder nicht. Es besteht kein Grund zur Panik, wenn Ihr Kind stottert. Aber es ist nicht empfehlenswert, nur abzuwarten und zu hoffen, dass das Stottern von selbst wieder verschwindet.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie gerne für eine Beratung oder Unterstützung an.

Als Eltern eines stotternden Kindes können Sie schon frühzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen, sobald Sie sich um das Sprechen Ihres Kindes sorgen – unabhängig davon, wie lange das Stottern schon da ist. Darüber hinaus sollte eine Stottertherapie im Kindesalter spätestens nach ungefähr sechs bis maximal zwölf Monaten seit dem erstmaligen Auftreten des Stotterns beginnen. Doch auch davor kann eine Behandlung des Kindes sinnvoll sein, zum Beispiel wenn es auffällige Begleitsymptome zeigt, also wenn das Kind gegen sein Stottern ankämpft (sich z. B. beim Sprechen anstrengt oder Kopf oder Arm bewegt, um ein Wort herauszubekommen) oder das Stottern vermeidet (z. B. schwierige Wörter austauscht oder in manchen Situationen nicht mehr gerne spricht).

Ab der Pubertät gibt der persönliche Leidensdruck den Ausschlag für einen Therapiebeginn. Generell kann man bis ins hohe Alter lernen, den Redefluss nachhaltig und deutlich zu verbessern, so dass die Belastung geringer wird oder ganz aufgelöst werden kann.

Im Kindesalter liegt der Schwerpunkt der Therapie darauf, dem negativen Entwicklungsprozess, der häufig mit dem Stottern verbunden ist, entgegenzuwirken. Dafür lernen das Kind und auch die Eltern einen lockeren und entspannten Umgang mit dem Stottern. Je nach Therapieansatz werden gemeinsam Methoden erarbeitet, die das flüssige Sprechen unterstützen bzw. das unflüssige Sprechen verringern sollen.

Ein wichtiger Bestandteil der Therapie ist die intensive Auseinandersetzung mit dem Stottern und den damit zusammenhängenden Gedanken und Gefühlen. Ziel ist es, dass jeder oder jede Stotternde selbst Experte für sein oder ihr Stottern wird, sein eigenes Stottern akzeptieren kann und einen lockeren Umgang damit hat. 

Außerdem werden Methoden erlernt, die die Stottersymptomatik beeinflussen.  Dies bedeutet, dass die Stärke und das Ausmaß der Symptomatik bis zu einer gewissen, individuellen Grenze verringert oder durch eine veränderte Sprechweise überlagert werden soll. Auch die mit dem Stottern verbundenen negativen Gedanken und Gefühle sollen verändert werden. 

Während der gesamten Therapie ist es wichtig, dass die Hilfen auch in den Alltag übertragen werden.

Je nach Alter ihres Kindes startet die Therapie zuerst immer gemeinsam mit einem Elternteil und erst wenn sich das Kind alleine im Therapieraum wohl fühlt, warten Sie vor der Türe. Am Ende der Stunde berichten wir Ihnen, was die Inhalte der Stunde waren und ob es eventuell passende Übungen für zuhause gibt. Für einzelne Therapiesequenzen ist eine gemeinsame Durchführung der Übung schon während der Therapiestunde sinnvoll, damit Sie die Übung daheim noch leichter anwenden können.

Die Therapie findet ein- bis zweimal wöchentlich als Einzeltherapie statt und dauert jeweils 45 Minuten.

Eine Therapie dauert unterschiedlich lange, abhängig von dem Schweregrad der Symptome und von der Mitarbeit der Betroffenen und der Angehörigen. Eine Elternanleitung und -beratung kann in wenigen Therapiesitzungen stattfinden, eine direkte Therapie mit dem oder der Betroffenen dauert mehrere Monate oder Jahre.

Eine „Heilung“ im Sinne einer vollständigen Überwindung des Stotterns ist im Erwachsenenalter nicht zu erwarten. Im Vorschulalter hingegen liegt die Möglichkeit einer Spontanheilung bei ca. 60 bis 80 Prozent und ist bei Mädchen deutlich höher als bei Jungen. Nach dem sechsten Lebensjahr nimmt die Spontanheilungsrate stetig ab und ist nach der Pubertät eher die Ausnahme.

Fragen im Bereich neurologischer Störungen

Wir behandeln Aphasien, Dysarthrophonien/Dysarthrien und Sprechapraxien.

Aphasie:

Die Aphasie ist eine neurologisch bedingte Sprachstörung nach bereits erworbenem Spracherwerb. Häufig kommt es zu Wortfindungschwierigkeiten, welche die Sprachproduktion in unterschiedlichem Maße einschränkt. Es kann zu fehlerhaften Benennungen („Stuhl“ statt „Schrank“) oder Lautabfolgen („Schrunk“ statt „Schrank“) kommen. Auch die Grammatik kann in der Sprachproduktion betroffen sein. Weiter können Menschen mit Aphasie Schwierigkeiten beim Verstehen, Lesen und Schreiben haben. Die Art der Schwere der Aphasie kann je nach Lokalisation und Ausmaß der Hirnschädigung variieren.

Sprechapraxie:

Bei der Sprechapraxie handelt es sich um eine neurologisch bedingte Störung des Sprechens. Die Fähigkeit, bewusst und willkürlich die Bewegung der Sprechorgane zu koordinieren, um Wörter oder Laute zu produzieren, ist beeinträchtigt. Menschen mit einer Sprechapraxie fällt es schwer, die korrekte Lautabfolge zu planen und auszuführen und sind daher häufig unverständlich. Patientinnen und Patienten haben häufig Suchbewegungen und eine hohe Sprechanstrengung. Ursachen der Sprechapraxie sind häufig Schlaganfälle oder Schädel-Hirn-Traumen.               

Dysarthrophonie/Dysarthrie:

Bei der Dysarthrophonie handelt es sich ebenfalls um eine neurologisch bedingte Sprechstörung. Hier ist das Zusammenspiel der Funktionskreise oder einzelne Funktionskreise, welche am Sprechen beteiligt sind gestört. Zu diesen gehören: Atmung, Phonation, Prosodie und Artikulation. Dadurch klingen die Patientinnen und Patienten häufig z.B. verwaschen, heiser, leise und sie weisen u.a. eine monotone/verlangsamte Sprechweise auf. Zu den häufigsten Ursachen der Dysarthrie zählen neurodegenerative Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Myasthenia Gravis etc.

Wir bieten die Therapie nach individueller Absprache mehrfach in der Woche oder auch als Intensivtherapie an. Intensive Sprachtherapie wird auch durch häusliche Übungen und/oder Computertherapie unterstützt.

Wir können gegebenenfalls auch Hausbesuche anbieten. Dieses hängt von der Entfernung und dem Setting ab.

Unsere Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei. Eine Rampe ist allerdings optional einsetzbar um ins Haus zu gelangen.

Bei der Aphasie- oder Dysarthrophonietherapie sind in der Regel 45 Minuten veranschlagt. Bei einer Sprechapraxietherapie können kürzere und dafür häufigere Sitzungen sinnvoll sein. Dies besprechen wir am besten individuell.

Im Bereich der neurologischen Sprachstörung (Aphasie) arbeiten wir in der Schule nach einem störungsspezifischen Therapieansatz. Dieser wird in Absprache mit den Patientinnen und Patienten nach einer eingehenden Diagnostik und individuellen Zielklärung angepasst. Dabei werden neben den kommunikativorientieren Fähigkeiten alle Modalitäten der Sprache berücksichtigt.

Die Sprache hat vier Modalitäten: Verstehen, Lesen, Schreiben und Sprechen. Diese vier Modalitäten können bei einer Aphasie gleichermaßen oder unterschiedlich schwer betroffen sein.

Fragen im Bereich Schluckstörungen

Eine Dysphagie ist eine Schluckstörung. Bei diesem logopädischen Fachbereich handelt es sich um eine Störung des gesamten Schluckvorgangs. Da sich die Atem- und Schluckwege kreuzen, kann es bei einer Dysphagie zum „Verschlucken“ (Penetration/Aspiration) kommen. Es ist wichtig Symptome wie Aspiration zu behandeln, um das Risiko einer Lungenentzündung zu vermeiden.

Die Ursachen einer Dysphagie/Schluckstörung sind vielfältig. Neurologisch können ein Schlaganfall, Demenz oder andere neurodegenerative Erkrankungen Gründe für eine Dysphagie sein. Ebenfalls kann es durch Tumore, Entzündungen, ein Trauma oder altersbedingt zu einer Dysphagie kommen.

Um einen risikofreien Ernährungsstatus zu erreichen, wird zunächst eine eingehende Diagnostik und Anamnese durchgeführt. Wir empfehlen als apparative Diagnostik eine FEES (Fiberendoskopische Evaluation des Schluckens) und/oder eine Videofluoroskopie (Röntgenaufnahme des Schluckens) durchführen zu lassen. Gerne vermitteln wir Ihnen hier passende Adressen umliegender Einrichtungen, welche diese Untersuchungen durchführen. 

In der Therapie wird dann versucht durch gezielten Muskelaufbau und Sensibilitätstraining der am Schlucken beteiligten Strukturen die Schluckfunktion wieder zu verbessern. Durch das Erlernen von Kompensationsstrategien und einem individuellen Trainingsprogramm kann dann hoffentlich das Schlucken zügig verbessert werden.

Die FEES (Fiberendoskopische Evaluation des Schluckens) ist eine apparative Untersuchung. Ein flexibles Endoskop wird durch die Nase bis oberhalb des Kehlkopfs geführt, um das Schlucken zu untersuchen. Dieses Vorgehen wird von den Patienten und Patientinnen manchmal als unangenehm, aber durchaus tolerierbar beschrieben.

Bei eine Videofluoroskopie wird der gesamte Schluckvorgang über eine Röntgenaufnahme sichtbar gemacht und kann auf diese Weise sehr genau untersucht werden.

Selbstverständlich behandeln wir auch Patienten und Patientinnen, welche eine Trachealkanüle benötigen.

Fragen im Bereich Myofunktionelle Störungen/Orofaziale Dysfunktionen

Eine Verordnung für eine myofunktionelle bzw. orofaziale Therapie stellt entweder Ihre (Kinder-)Ärztin bzw. Ihr (Kinder-)Arzt, Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt oder auch Ihre Kieferorthopädin bzw. Ihr Kieferorthopäde aus, je nachdem, wo Sie oder Ihr Kind in Primärbehandlung sind und in welchen Bereich eventuelle Folgen einer Myofunktionellen Störung/Orofazialen Dysfunktion greifen.

Das therapeutische Vorgehen wird ganz individuell auf die Situation und Bedürfnisse der Patientin bzw. des Patienten abgestimmt. Eine Behandlung kann also beispielsweise das Erlernen eines neuen Schluckmusters beinhalten, das Kräftigen von Gesichts- und Mundmuskulatur oder auch eine Steigerung der Selbstwahrnehmung z.B. im Zusammenhang mit dem Abgewöhnen evtl. zahnschädlicher Gewohnheiten.

Die Dauer einer Therapie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise das Alter der Patientin bzw. des Patienten, der Komplexität der Symptome oder der Kooperationsfähigkeiten, und kann somit stark variieren.

Das Tragen einer Zahnspange ist nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium für eine Therapie. In der Regel kann eine logopädische Therapie mit einem kieferorthopädischen Gerät problemlos stattfinden, sie kann mithin sogar begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung für alle Seiten sehr gewinnbringend sein. In Ausnahmen z. B. bei Zahnspangen, die den Großteil des Mundraumes ausfüllen und die Zungenbeweglichkeit deutlich einschränken, kann das Verschieben einer logopädischen Behandlung sinnvoll sein.

Grundsätzlich ist eine Zahnlücke für eine myofunktionelle bzw. orofaziale Therapie kein Problem. Es kann jedoch gegebenenfalls sinnvoll sein, die Therapie etwas hinauszuzögern und auf das Nachwachsen der bleibenden Zähne zu warten, wenn z. B. am Bewegungsmuster der Zunge gearbeitet wird und die Zahnlücke recht groß ist.

In einigen Fällen kann versucht werden zumindest das Risiko ihrer Entwicklung zu reduzieren. Darunter fallen zum Beispiel das Fördern von Stillen in den ersten Lebensmonaten, das Vermeiden von Daumennuckeln und übermäßigem Gebrauch eines Schnullers oder auch das Unterstützen einer altersgerechten Ernährung. Dennoch sind längst nicht alle Zusammenhänge erforscht und alle mitwirkenden Faktoren untersucht, der prophylaktische Handlungsspielraum bleibt überschaubar. Es gibt außerdem einige Faktoren, die nicht beeinflussbar sind, wie z. B. die Genetik. Wenn Sie als Eltern an Ihrem Kind etwas beobachten, was Ihnen merkwürdig vorkommt oder auffällig erscheint, wenden Sie sich gerne an Ihre (Kinder-) Ärztin bzw. Ihren (Kinder-) Arzt.

Ja, die Unterstützung der Eltern spielt sogar eine sehr wichtige Rolle im Therapieprozess und kann den Therapieerfolg maßgeblich beeinflussen. Sie als Eltern können z. B. eine unterstützende und selbstbwusstseinsfördernde Umgebung schaffen und die Therapieinhalte auch zu Hause ermutigend begleiten.

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