Faire Entlohnung für Ihre Arbeit

Unsere Tarifverträge im Überblick

Transparenz ist für uns kein Schlagwort, sondern ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur – und das beginnt bereits bei der Stellenausschreibung. Deshalb finden Sie in all unseren Jobangeboten eine klare Gehaltsangabe bzw. die Angabe über den Tarifvertrag und die Eingruppierung. Wir sind überzeugt: Offene Kommunikation über das Gehalt schafft Fairness, Vertrauen und Orientierung. Bewerbende wissen von Anfang an, ob die Stelle zu ihren Vorstellungen passt und können sich gezielter auf die passenden Stellen bewerben.

Entgelttabellen

Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikation sowie der auszuübenden Tätigkeit. Die jeweilige Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung.

Hier finden Sie die aktuell gültigen Entgelttabellen:

Entgelttabelle TV UK

Entgelttabelle TV-L

Entgelttabelle TV-Ä

Nettogehalt

Mit dem Brutto Netto Rechner kann kostenlos das Nettoeinkommen ermittelt werden. Wie viel bleibt Netto vom Gehalt / Lohn übrig, nach Abzug aller Abgaben und Steuern?

Brutto Netto Rechner

Weitere Informationen: Tarifverträge

Weitere Informationen zum Tarifvertrag

Unsere Tarifverträge regeln verbindlich die Arbeitsbedingungen – von Arbeitszeit über Urlaub bis hin zu Sonderzahlungen. Sie bieten Ihnen Sicherheit und Transparenz im Berufsalltag. Hier finden Sie unsere derzeit gültigen Tarifverträge:

Tarifvertrag TV UK Tarifvertrag TV-L Tarifvertrag TV-Ä

FAQ

Häufige Fragen zur Eingruppierung oder zum Tarif

Die Eingruppierung legt fest, in welcher Entgeltgruppe (z. B. E6, E9b, E13) Sie nach dem Tarifvertrag beschäftigt werden – und bestimmt damit den Rahmen Ihrer Vergütung.

Innerhalb jeder Entgeltgruppe (z. B. E6, E9b, E13) gibt es mehrere Stufen – meist sechs, je nach Tarifvertrag. Diese Stufen bilden Ihre einschlägige Berufserfahrung ab und beeinflussen die Höhe Ihres Gehalts. In der Regel steigen Sie mit wachsender Erfahrung in höhere Stufen auf – entweder automatisch nach einer bestimmten Zeit oder durch Anerkennung bereits erworbener Berufserfahrung.

Ja, relevante Berufserfahrung sowohl aus dem öffentlichen Dienst sowie der Privatwirtschaft wird – je nach Tätigkeit und Tarifvertrag – ganz oder teilweise auf die Stufe angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit einschlägig ist, d.h. eine berufliche Erfahrung genau in der übertragenen Tätigkeit vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, wird nach Vorlage der entsprechenden Nachweise im Einstellungsverfahren individuell von unserem Geschäftsbereich Personal geprüft. Dabei ist wichtig, dass alle relevanten Arbeitszeugnisse vorgelegt werden.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle derzeit 38,5 Stunden pro Woche (TV UKT), 39 Stunden pro Woche (TV-L) bzw. 42 Stunden für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ä, ab 01.01.2026 40 Stunden). In Teilzeitmodellen reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend. In einzelnen Bereichen gelten darüber hinaus flexible Arbeitszeitmodelle.

Sie erhalten grundsätzlich 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Zusätzlich können – je nach Einsatzbereich etwa im Pflegedienst – weitere freie Tage oder Zusatzurlaub (z. B. bei Schichtdiensten) dazukommen.

Ja – und das mit gutem Grund: Langjährige Mitarbeit und Treue zum Universitätsklinikum Tübingen sind für uns von besonderem Wert. Als Zeichen der Anerkennung erhalten Beschäftigte Leistungen für Betriebszugehörigkeit gemäß TV UK:

  • ab 5 Jahren: 1 Tag
  • ab 15 Jahren: 2 Tag
  • ab 25 Jahren: 3 Tag
  • ab 35 Jahren: 4 Tag

Der Gegenwert für den bzw. die Tag/e wird grundsätzlich ausgezahlt. Beschäftigte können beantragen, dass sie diese/n Tag/e in Form von Freizeit in Anspruch nehmen wollen. Ein Tag Arbeitsbefreiung wird mit einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit bewertet.