Solidarität mit der Ukraine

Solidaritätsbekundung der Medizinischen Fakultät

Auch die Medizinische Fakultät Tübingen solidarisiert sich gemeinsam mit der Universität Tübingen und Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus aller Welt mit der Bevölkerung der Ukraine. Die Sorgen um das Land und die Freiheit in Europa und der Welt wachsen täglich. Wir bekennen uns zum Leitbild der Universität und der darin festgehaltenen Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde, der Meinungs- und Redefreiheit sowie der Freiheit von Wissenschaft und Forschung.
Wir möchten ein Zeichen setzen und uns an der Unterstützung ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Universitätsangestellte beteiligen. Die Universität hat Forschungsstipendien für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgeschrieben. Wir möchten darüber hinaus auch Laborangestellten und technischem Personal bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit bieten, hier eine befristete Arbeitsmöglichkeit zu erhalten.

Fort- und Weiterbildungsstipendien / befristete Verträge für geflüchtete Personen (Laborpersonal) aus der Ukraine

Für die Unterstützung von gefährdeten ukrainischen Personen, die im weitesten Sinne dem Bereich „Laborpersonal“ (z.B. Med. Technische Assistenz) zugeordnet werden können, hat die Medizinische Fakultät Tübingen einen Notfallfonds eingerichtet. Es können Fort- und Weiterbildungsstipendien für die Dauer von zunächst 6 bis max. 12 Monaten vergeben werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Laborangestellten und Technischem Personal bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (freie und besetzbare Stelle bzw. vorhandene Drittmittelfinanzierung) eine befristete Arbeitsstelle zu bieten

Laborpersonal aus der Ukraine; alle Fachrichtungen.

  • Nachvollziehbare Gefährdungslage (Eigendarstellung der BewerberInnen; bereits vorhandene Nachweise von dritter Stelle können ergänzend beigefügt werden)
  • Nachweis einer entsprechenden Ausbildung
  • Sprachkenntnisse (mind. Englisch)
  • aufnehmende Institution
  • Stipendium für zunächst 6 Monate, erweiterbar auf 12 Monate, 1.600 EUR bis 2000 EUR, je nach Qualifikation oder
  • Arbeitsvertrag für zunächst 6 Monate, erweiterbar auf 12 Monate, je nach Qualifikation
  • Reisekostenerstattung für die Anreise nach Tübingen bis zu 1.500,- EUR (nachgewiesene Kosten)
  • Kinderzulage monatlich:1. Kind: 400,- EUR, für jedes weitere Kind: 100,- EUR
  • Anschreiben mit der Eigendarstellung der individuellen Gefährdungssituation der auf Deutsch oder Englisch (max. 1 Seite)
  • Optional: Bereits vorhandene Nachweise der Gefährdung von dritter Stelle
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten, Ausbildung und bisherige Arbeitsverhältnissen, ggf. Arbeitszeugnisse

Jederzeit möglich, 

Beginn des Aufenthalts: jederzeit möglich

Unterstützungsangebote für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine

Für die Unterstützung der gefährdeten ukrainischen Forschenden hat die Universität Tübingen einen Notfallfonds mit Forschungsstipendien eingerichtet. Die Stipendien werden für die Dauer von bis zu 12 Monaten vergeben.
Darüber hinaus hat die Universität Tübingen eine zentrale Seite eingerichtet, mit allen Unterstützungsangeboten, Hilfs- und Spendenaktionen.

Die Seite erreichen Sie unter folgendem Link: https://uni-tuebingen.de/international/universitaet/solidaritaet-mit-der-ukraine/