Die aktuelle Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Der Habilitationsausschuss besteht aus drei Kommissionen, die von Frau Professorin Dr. med. Ulrike Ernemann, Herrn Professor Dr. med. Stefan Liebau und Herrn Professor Dr. med. Andreas Nieß geleitet werden, und in enger Zusammenarbeit die Habilitationsverfahren bearbeiten. Vorsitzende des Habilitationsausschusses ist die Prodekanin, Frau Professorin Dr. med. Claudia Lengerke.
Der Verfahrensverlauf und wichtige Hinweise für die Antragstellung werden in unserem Merkblatt beschrieben. Im Downloadbereich finden Sie die Formulare zur Einreichung Ihres Habilitationsgesuchs. Bitte beachten Sie die in der Habilitationsordnung und im Merkblatt definierten Regelvoraussetzungen vor Einreichung der Unterlagen. Zu laufenden Verfahren und Verfahrensständen werden keine Auskünfte gegeben.