Die Habilitation dient dem Nachweis, ein Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Im ersten Schritt besprechen Sie sich bitte mit Ihrer Fachvertreterin bzw. Ihrem Fachvertreter zum aktuellen Stand Ihrer Habilitationsvoraussetzungen. Diese sind in der Habilitationsordnung unserer Fakultät festgelegt – dieses Regelwerk und weitere Dokumente und Informationen erhalten Sie im unteren Bereich dieser Homepage.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal der Fakultät. Zugang erhalten Sie, indem Sie unter Mitteilung Ihres geplanten Habilitationsfaches und der bzw. dem Fachvertretenden eine E-mail an
habilitationen@med.uni-tuebingen.de senden.
Bei Fragen prüfen Sie bitte die FAQs, die wir stets aktualisieren und ergänzen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Auskünfte zu laufenden Habilitationsverfahren gegeben können.