Die aktuelle Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Habilitationsausschuss besteht aus drei Kommissionen, die seit der Folgeamtszeit ab 1. Januar 2017 von Frau Professor Dr. U. Ernemann, Herrn Professor Dr. S. Liebau und Herrn Professor Dr. A. Nieß geleitet werden, und in enger Zusammenarbeit die Habilitationsverfahren bearbeiten. Vorsitzender des Habilitationsausschusses ist der Prodekan, Herr Professor Dr. D. Wallwiener.
Der Verfahrensverlauf und wichtige Hinweise für die Antragstellung werden in unserem Merkblatt beschrieben. Im Download finden Sie die Formulare zur Einreichung Ihres Habilitationsgesuchs. Bitte beachten Sie die in der Habilitationsordnung und im Merkblatt definierten Regelvoraussetzungen vor Einreichung der Unterlagen. Zu laufenden Verfahren und Verfahrensständen werden keine Auskünfte gegeben.
Zu den Vorträgen im Rahmen von Habilitationsverfahren, die Dienstags ab 16:30/17:00 Uhr in der Regel in der Kinderklinik stattfinden, sind alle Mitglieder der Fakultät und Gäste herzlich eingeladen. Die Termine und Einladungen zu den Vorträgen finden Sie auf dieser Seite.