GWP-Maßnahmen und Ombudsgeschäftsstelle

Maßnahmen der Fakultät zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten

Die Medizinische Fakultät Tübingen nimmt alle Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten sehr ernst und prüft diese sorgfältig. Es stehen vier vom Senat der Universität gewählte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler als Ombudspersonen zur Verfügung. Für den Bereich klinische Wissenschaften sind dies Frau Professorin Reinhild Klein und Herr Professor Anil Batra; für den Bereich Grundlagenwissenschaften Herr Professor Marius Ueffing und Frau Professorin Sandra Beer-Hammer. Zusätzlich bietet die Ombudsgeschäftsstelle der Fakultät niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten. Hier beraten Sie Frau Dr. Inka Montero und Frau Heidrun Jakob.

Für jeden Hinweis und jedes Verfahren gilt: Alle Beratungen finden vertraulich statt. Es gilt stets der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Zu laufenden Verfahren werden keine Auskünfte erteilt.

Zur Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis und Prävention bietet die Fakultät Veranstaltungen und Kurse für alle Zielgruppen der Fakultät an.

Die Fakultätskommission Wissenschaftsethik und Compliance befasst sich darüber hinaus mit grundsätzlichen Fragen zum Thema und berät den Fakultätsvorstand

Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Fakultät


Ordentliche OmbudspersonenStellvertretende Ombudspersonen
Anfragen aus dem Bereich klinische Forschung
Prof. Dr. Reinhild KleinProf. Dr. Anil Batra
Anfragen aus dem Bereich experimentelle Forschung 
Prof. Dr. Marius Ueffing
Prof. Dr. Sandra Beer-Hammer

Die Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät bieten grundlagenwissenschaftlich und klinisch wissenschaftlich Arbeitenden eine vertrauliche Beratung an bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie bei konkreten Konfliktfällen. Die Beratung ist an den Regeln der GWP (guten wissenschaftlichen Praxis) ausgerichtet und bietet eine lösungsorientierte Konfliktmoderation.

Typische Themen sind Betreuungskonflikte, Autorschaftsfragen, Publikations-bezogene GWP Fragen.

Die Ombudspersonen halten regelmäßig Seminare und Vorlesungen zur GWP einschließlich Aspekten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. 

Ombudsgeschäftsstelle

Die Ombudsgeschäftsstelle der Medizinischen Fakultät Tübingen bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (DoktorandIn, Postdoc, HabilitandIn) eine vertrauliche Beratung bei Fragen und Konflikten im Kontext der guten wissenschaftlichen Praxis an.

Auf Wunsch der informierenden Person kann der Kontakt zu einer der Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät hergestellt werden.

Die Ombudsgeschäftsstelle ist Teil des Netzwerks der Ombudsgeschäftsstellen in Deutschland.

Dr. Inka Montero

Telefonnummer: 07071 29 77929

E-Mail-Adresse: Inka.Montero@med.uni.tuebingen.de

Heidrun Jakob

Telefonnummer: 07071 29 77287

E-Mail-Adresse: Heidrun.Jakob@med.uni-tuebingen.de

Übersicht über die Beratungsfälle 2023

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Beratungsfälle, die die Ombudspersonen 2023 bearbeitet haben.
Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um Vorwürfe bzw. Hinweise handelt, die sich in einigen Fällen ggf. nicht bestätigt haben.

Bereiche (nach DFG)
2023
1. Autorenschaftsfragen, -konflikte
3
2. Plagiatshinweise, - fragen
2
3. Datenfälschung, -manipulation
1
4. Forschungsbehinderung
2
5. Umgang mit Daten/Datennutzung
2
6. Mangelnde Nachwuchsförderung
2
Sonstiges
4
alle
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