Die Ethik-Kommission arbeitet auf der Grundlage der ärztlichen Berufsregeln, der revidierten Deklaration von Helsinki der Generalversammlung des Weltärztebundes und des geltenden Rechts. Sie berät auf Antrag berufsethische und berufsrechtliche Aspekte medizinischer Forschung am Menschen.
Zuständigkeitsbereich
Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität und am Universitätsklinikum Tübingen ist für medizinische Forschungsvorhaben am Menschen zuständig, die am Universitätsklinikum Tübingen oder an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen einschließlich der zugeordneten akademischen Lehrkrankenhäuser von einem Mitglied der Medizinischen Fakultät im Sinne von § 9 LHG durchgeführt werden.
Sie nimmt ferner die bundes- oder landesrechtlich einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission zugewiesenen Aufgaben wahr. Diese ergeben sich u.a. aus dem AMG, dem MPDG, dem Strahlenschutzgesetz (§§ 40 ff. AMG, §§ 32 ff. MPDG, §§ 32 ff. StrlSchG) sowie den einschlägigen EU-Verordnungen (VO (EU) 2017/745, VO (EU) Nr. 536/2014, VO (EU) 2017/746)
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung auf Beratung bei multizentrischen Studien nach § 15 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (BO):
a) multizentrische Studien – „Eine Studie – ein Votum“
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen: Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen.
Mit der aktuellen Änderung in § 15 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg, wird dieses Verfahren ab dem 01.09.2025 auch in Baden-Württemberg angewendet.
In § 15 wurde nach Absatz 1 folgender Absatz 2 (neu) eingefügt:
„(2) Ist bereits eine Beratung gemäß Absatz 1 erfolgt, zeigen Ärztinnen und Ärzte ihre Beteiligung an diesem Forschungsvorhaben bei der für sie nach Landesrecht zuständigen Ethik-Kommission unter Nachweis der erfolgten Beratung an.“
- Bei multizentrischen Studien mit Studienzentrale in Tübingen verwenden Sie bitte die standardisierten Antragsformulare des AKEK (Antrags-Dossier, https://www.akek.de/sonstige-studien/).
- Bei einer Mitbeteiligung von UKT-Zentren/Kliniken an einer multizentrischen Studie, muss ein Anzeigedossier (https://www.akek.de/sonstige-studien/ ) bei der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen eingereicht werden.
- Für die Änderungsanzeigen soll das Änderungs-Dossier (s. https://www.akek.de/sonstige-studien/) verwendet werden.
b) Änderung bei der Einreichung der digitalen Antragsunterlagen: Einführung von ethikPool
Am 01.09.2025 wird in Tübingen ethikPool freigeschaltet. Ab diesem Datum bitten wir Anträge an die Ethik-Kommission über ethikPool einzureichen. Informationen zur Antragstellung und ethikPool finden Sie Hier