Die Ethik-Kommission arbeitet auf der Grundlage der ärztlichen Berufsregeln, insbesondere der revidierten Deklaration von Helsinki, der Generalversammlung des Weltärztebundes und des geltenden Rechts. Sie gewährt Hilfe durch Beratung und durch die Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte medizinischer Forschung am Menschen.
Zuständigkeitsbereich
Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität und am Universitätsklinikum Tübingen ist für medizinische Forschungsvorhaben am Menschen zuständig, die am Universitätsklinikum Tübingen oder an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen einschließlich der zugeordneten akademischen Lehrkrankenhäuser von einem Mitglied der Medizinischen Fakultät im Sinne von § 9 LHG durchgeführt werden.