Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem/Ihrer Fachvertreter/in, ob die Habilitationsvoraussetzungen (siehe Merkblatt und Habilitationsordnung) vorliegen und er/ sie Ihren Antrag mit einer Stellungnahme/ Befürwortungsschreiben unterstützt.
Verschiedene Schwerpunkte bei der Habilitation
Bei den Zulassungsvoraussetzungen unterscheidet die Medizinische Fakultät Tübingen zwischen schwerpunktmäßig klinisch tätigen Antragstellenden und nicht-klinisch tätigen Antragstellenden. Für die Gruppe der nicht-klinisch tätigen Antragstellenden wird ein Habilitationsmodul mit dem Schwerpunkt Forschung (Drittmitteleinwerbung erforderlich) sowie ein weiteres Habilitationsmodul mit dem Schwerpunkt Lehre (Lehrforschungsprojekt erforderlich) unterschieden.
Für wen ist der Nachweis von Drittmitteleinwerbungen verpflichtend?
Für nicht klinisch tätige Antragstellende im Habilitationsmodul mit Schwerpunkt in der Forschung ist der Nachweis von mindestens einer erfolgreichen Drittmitteleinwerbung extramural, peer reviewed als PI oder Co-PI (Antragsteller oder Mitantragsteller mit signifikanter eigener Budgetzuweisung) eines Forschungsprojekts bei z.B DFG, BMBF, etc. für den Antrag auf Habilitation erforderlich. Hierfür wurde eine Übergangszeit bis Anfang 2025 festgelegt. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Welche Nachweise müssen für das Habilitationsmodul „Lehre“ erbracht werden?
Im ersten Schritt ist es erforderlich, dass Sie sich an das TIME (Tübingen Institute for Medical Education) wenden:
medizindidaktik@med.uni-tuebingen.de
Antragstellende müssen nachweisen, dass Sie im Bereich Lehre forschen.
Habilitationsfach
Zu Ihrem Habilitationsfach beraten Sie sich bitte mit Ihrem Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin.
Bei klinisch tätigen Antragstellenden mit Facharztausbildung entspricht das Habilitationsfach der Fachbezeichnung.
Klinisch tätige Antragstellende ohne Facharztausbildung können kein Fach aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wählen und Habilitieren in der Regel im Fach „Experimentelle Medizin“. Ebenso möglich ist die Fachbezeichnung mit der Ergänzung „Experimentelle …“ (z.B. “Experimentelle Arbeitsmedizin“). Es können auch andere Fächer vorgeschlagen werden, dabei orientiert sich die Fachwahl an der DFG-Fachsystematik. Eine Fachvertretung an der MFT muss in jedem Fall gegeben sein.
Sollten Sie Ihr Habilitationsgesuch vor Beendigung der Facharztausbildung einreichen, können Sie zunächst auf oben dargestellte Regelungen zurückgreifen. Sollten Sie während des Habilitationsverfahrens Ihre Facharztausbildung abschließen, kann nach Zustimmung der Habilitationskommission das Fachgebiet angepasst werden. Sollte das Habilitationsverfahren vor der Facharztprüfung abgeschlossen sein, können Sie formlos eine „Facherweiterung“ beantragen.
Für Naturwissenschaftler bzw. Naturwissenschaftlerinnen und nicht klinisch tätige Antragstellende in den sozialwissenschaftlichen Fächern (Versorgungsforschung, Public Health, Sozialmedizin) ist kein Fach aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer möglich. Hier bestehen folgende Möglichkeiten: Experimentelle Medizin bzw. z.B. „Experimentelle Arbeitsmedizin“, Digital Health, Versorgungsforschung, Public Health sowie alle Fächer, für die Studiengänge an der MFT eingerichtet sind.
Lehrevaluation
Einen QR-Code zur personenbezogenen Dozierendenevaluation erhalten Sie auf Nachfrage per Mail an
evaluation@med.uni-tuebingen.de
Geben Sie bitte dort Namen, Titel und die zu verwendende E-Mail-Adresse an. Bedenken Sie hier: Wenn Sie eine Adresse außerhalb des UKT oder der Uni angeben, erfolgt auch der E-Mail-Verkehr an eben diese Adresse. Wir werten das dann als Zustimmung, Daten dorthin zu übermitteln
MQ1-Kurse
Bitte melden Sie sich über folgende Seite frühzeitig für einen der Kurse an. Bei Fragten kontaktieren Sie das TIME (Tübingen Institute for Medical Education):
Wissenschaftliche Leistungen
siehe unter Publikationen und Drittmittel
Teilnahme GWP-Kurs
Die Veranstaltung „Good Scientific Practice for Supervisors” muss vor dem Einreichen des Antrags auf Habilitation erfolgen. Für den Kurs, der aus asynchronen und synchronen Teilen besteht, steht über Ilias Informationsmaterial online zur Verfügung. Für eine Teilnahme an dem abschließenden 1,5-stündigen Webinar wird vorausgesetzt, dass Sie sich mit den Inhalten, in Ilias befasst haben und Beiträge in thematischen Diskussionsforen geleistet haben. Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 6-8 Stunden. Das Webinar wird von den Ombudspersonen der Fakultät geleitet. Dieser Kurs ist auch für alle bereits habilitierten Personen offen.
Die Termine werden regelmäßig bekannt gegeben unter Gute Wissenschaftliche Praxis
Anmeldung über
Habilitationsschrift
Die Habilitationsschrift kann als Monographie oder als kumulative Schrift (Einbindung von i.d.R. 5 Publikationen in Erst- Letzt oder Co-Autorschaft) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt und der Habilitationsordnung. Für kumulative Schriften: Bitte markieren Sie im Habilitationsportal die Publikationen, die Sie einbinden möchten. Für Monographien ist eine Plagiatsprüfung erforderlich, die im Habilitationsbüro erfolgt.
Mündliche Habilitationsleistung
Bei Antragstellung geben Sie drei Themen für einen wissenschaftlich-didaktischen Vortrag an. Ein Thema ist zur Thematik der Habilitationsschrift zu stellen. Die beiden anderen Themenvorschläge sollten aktuelle Themen im Habilitationsfach behandeln, die in keinem direkten Bezug zum Thema der Habilitationsschrift stehen. Über das Thema entscheidet die Habilitationskommission.
Besonderheiten für extern tätige Antragstellende:
Sie benötigen einen Fachvertreter bzw. eine Fachvertreterin an unserer Fakultät. In einem Beratungsgespräch sollten vorab das angestrebte Habilitationsfach, die Lehrleistungen sowie die zukünftige Zusammenarbeit in Forschung und Lehre besprochen werden. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQs zur Lehre.