FAQ Habilitation

Voraussetzungen

Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem/Ihrer Fachvertreter/in, ob die Habilitationsvoraussetzungen (siehe Merkblatt und Habilitationsordnung) vorliegen und er/ sie Ihren Antrag mit einer Stellungnahme/ Befürwortungsschreiben unterstützt.

Bei den Zulassungsvoraussetzungen unterscheidet die Medizinische Fakultät Tübingen zwischen schwerpunktmäßig klinisch tätigen Antragstellenden und nicht-klinisch tätigen Antragstellenden. Für die Gruppe der nicht-klinisch tätigen Antragstellenden wird ein Habilitationsmodul mit dem Schwerpunkt Forschung (Drittmitteleinwerbung erforderlich) sowie ein weiteres Habilitationsmodul mit dem Schwerpunkt Lehre (Lehrforschungsprojekt erforderlich) unterschieden.

Für nicht klinisch tätige Antragstellende im Habilitationsmodul mit Schwerpunkt in der Forschung ist der Nachweis von mindestens einer erfolgreichen Drittmitteleinwerbung extramural, peer reviewed als PI oder Co-PI (Antragsteller oder Mitantragsteller mit signifikanter eigener Budgetzuweisung) eines Forschungsprojekts bei z.B DFG, BMBF, etc. für den Antrag auf Habilitation erforderlich. Hierfür wurde eine Übergangszeit bis Anfang 2025 festgelegt. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Im ersten Schritt ist es erforderlich, dass Sie sich an das TIME (Tübingen Institute for Medical Education) wenden:

medizindidaktik@med.uni-tuebingen.de

Antragstellende müssen nachweisen, dass Sie im Bereich Lehre forschen.

Zu Ihrem Habilitationsfach beraten Sie sich bitte mit Ihrem Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin.

Bei klinisch tätigen Antragstellenden mit Facharztausbildung entspricht das Habilitationsfach der Fachbezeichnung.

Klinisch tätige Antragstellende ohne Facharztausbildung können kein Fach aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wählen und Habilitieren in der Regel im Fach „Experimentelle Medizin“. Ebenso möglich ist die Fachbezeichnung mit der Ergänzung „Experimentelle …“  (z.B. “Experimentelle Arbeitsmedizin“). Es können auch andere Fächer vorgeschlagen werden, dabei orientiert sich die Fachwahl an der DFG-Fachsystematik. Eine Fachvertretung an der MFT muss in jedem Fall gegeben sein.

Sollten Sie Ihr Habilitationsgesuch vor Beendigung der Facharztausbildung einreichen, können Sie zunächst auf oben dargestellte Regelungen zurückgreifen. Sollten Sie während des Habilitationsverfahrens Ihre Facharztausbildung abschließen, kann nach Zustimmung der Habilitationskommission das Fachgebiet angepasst werden. Sollte das Habilitationsverfahren vor der Facharztprüfung abgeschlossen sein, können Sie formlos eine „Facherweiterung“ beantragen.

Für Naturwissenschaftler bzw. Naturwissenschaftlerinnen und nicht klinisch tätige Antragstellende in den sozialwissenschaftlichen Fächern (Versorgungsforschung, Public Health, Sozialmedizin) ist kein Fach aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer möglich. Hier bestehen folgende Möglichkeiten: Experimentelle Medizin bzw. z.B. „Experimentelle Arbeitsmedizin“, Digital Health, Versorgungsforschung, Public Health sowie alle Fächer, für die Studiengänge an der MFT eingerichtet sind.

Einen QR-Code zur personenbezogenen Dozierendenevaluation erhalten Sie auf Nachfrage per Mail an

evaluation@med.uni-tuebingen.de

Geben Sie bitte dort Namen, Titel und die zu verwendende E-Mail-Adresse an. Bedenken Sie hier: Wenn Sie eine Adresse außerhalb des UKT oder der Uni angeben, erfolgt auch der E-Mail-Verkehr an eben diese Adresse. Wir werten das dann als Zustimmung, Daten dorthin zu übermitteln

siehe unter Publikationen und Drittmittel

Die Veranstaltung „Good Scientific Practice for Supervisors” muss vor dem Einreichen des Antrags auf Habilitation erfolgen. Für den Kurs, der aus asynchronen und synchronen Teilen besteht, steht über Ilias Informationsmaterial online zur Verfügung. Für eine Teilnahme an dem abschließenden 1,5-stündigen Webinar wird vorausgesetzt, dass Sie sich mit den Inhalten, in Ilias befasst haben und Beiträge in thematischen Diskussionsforen geleistet haben. Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 6-8 Stunden. Das Webinar wird von den Ombudspersonen der Fakultät geleitet. Dieser Kurs ist auch für alle bereits habilitierten Personen offen.

Die Termine werden regelmäßig bekannt gegeben unter Gute Wissenschaftliche Praxis 

Anmeldung über

promotionen@med.uni-tuebingen.de

Die Habilitationsschrift kann als Monographie oder als kumulative Schrift (Einbindung von i.d.R. 5 Publikationen in Erst- Letzt oder Co-Autorschaft) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt und der Habilitationsordnung. Für kumulative Schriften: Bitte markieren Sie im Habilitationsportal die Publikationen, die Sie einbinden möchten. Für Monographien ist eine Plagiatsprüfung erforderlich, die im Habilitationsbüro erfolgt.

Bei Antragstellung geben Sie drei Themen für einen wissenschaftlich-didaktischen Vortrag an. Ein Thema ist zur Thematik der Habilitationsschrift zu stellen. Die beiden anderen Themenvorschläge sollten aktuelle Themen im Habilitationsfach behandeln, die in keinem direkten Bezug zum Thema der Habilitationsschrift stehen. Über das Thema entscheidet die Habilitationskommission.

Sie benötigen einen Fachvertreter bzw. eine Fachvertreterin an unserer Fakultät. In einem Beratungsgespräch sollten vorab das angestrebte Habilitationsfach, die Lehrleistungen sowie die zukünftige Zusammenarbeit in Forschung und Lehre besprochen werden. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQs zur Lehre.

Ablauf des Habilitationsverfahrens

Jeder Antrag wird in der Habilitationskommission vorgestellt. Hier wird die Gesamtleistung begutachtet und bei vorliegenden Voraussetzungen das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Es werden dann zwei externe Gutachter bzw. Gutachterinnen und Ihr Fachvertreter bzw. Ihre Fachvertreterin um ihre Expertise gebeten. Die Verfahrensdauert beträgt in der Regel 8-10 Monate und endet mit Ihrer mündlichen Habilitationsleistung – einem öffentlichen Vortrag im Rahmen einer Habilitationskommissionssitzung. Den genauen Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Habilitationsportal. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage (an habilitationen@med.uni-tuebingen.de ) unter Angabe Ihres Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin und des geplanten Habilitationsfachs. Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen kann Ihr Antrag förmlich geprüft werden. Falls Unsicherheit besteht, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie gerne eine digitale Voranfrage über das Habilitationsportal stellen. Hierbei werden Ihre Unterlagen gesichtet und Ihnen anschließend zur Ergänzung erneut zur Verfügung gestellt.

Die Stellungnahme wird von Ihrem Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin direkt an das Habilitationsbüro gesendet. Wir fügen dies Ihrem digitalen Antrag bei.

Die gedruckte Version Ihrer Habilitationsschrift können Sie auch erst nach Einleitung Ihres Verfahrens einreichen, zur Begutachtung ist die digitale Version ausreichend. Gerne können Sie für den Druck in der Hausdruckerei anfragen oder einen Copyshop aufsuchen, von unserer Seite gibt es hierfür keine Empfehlung.

Die Auflistung der Unterlagen entnehmen Sie bitte der letzten Seite des entsprechenden Antragsformulars. Diese senden Sie bitte handsigniert im Original postalisch an das Habilitationsbüro.

Habilitationsportal

Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage an

habilitationen@med.uni-tuebingen.de

unter Angabe Ihres Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin und des geplanten Habilitationsfachs.

Ihr Antrag sollte im unteren Bereich unter „Meine Anträge“ aufgelistet sein. Die Kachel mit dem „Plus“-Symbol legt jeweils neue, leere Anträge an. Sollten Sie Ihre bereits nicht gespeicherten Daten nicht finden, wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Erklärung Ihres Vorgehens an uns.

Bitte versuchen Sie sich über einen anderen Browser erneut einzuloggen. Das löst in der Regel das Problem.

Vermutlich haben Sie Ihr Passwort falsch eingegeben. Bitte kontaktieren Sie das Habilitationsbüro mit der Bitte um erneute Freischaltung des Accounts.

Schwierigkeiten treten insbesondere bei Formatierung der Exceltabellen auf. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nur die Zellen mit Inhalt in das PDF importieren.

Aus der Auswahlliste für die Dienstanschrift wählen Sie bitte die entsprechende Einrichtung an der MFT aus und im Abschnitt Verfahren tragen Sie dann bitte den entsprechenden Fachvertreter bzw. Fachvertreterin. der MFT ein. Eine externe Dienststelle können Sie im Feld „Weitere Anstellung“ eintragen

Publikationen

Bitte prüfen Sie Ihre Publikationsleistung hinsichtlich der beschriebenen Voraussetzungen (Merkblatt & Habilitationsordnung). In der Regel gilt: 15 Originalpublikationen, von denen Sie 10 in Erst- oder Letztautorschaft veröffentlicht haben. Es besteht die Möglichkeit, bis zu drei Publikationen durch andere Leistungen zu kompensieren. (siehe unten) Wichtig ist, dass es bei der Habilitationsleistung immer um die Bewertung des Gesamtwerks geht. Die Entscheidung über die Anerkennung der wissenschaftlichen Leistungen liegt bei der Kommission.

Diese Informationen erhalten Sie unter https://jcr.clarivate.com/jcr/home. Bitte verwenden Sie IMMER die Angaben zu dem Jahr, in dem Ihre Publikation erschienen ist. Diese Abgaben machen Sie im Habilitationsportal über den Link zu Pubmed und zusätzlich zusammenfassend in der Excel-Tabelle, die Sie auf unserer Homepage finden. Auch diese muss im Habilitationsportal eingereicht werden.

Falls Unsicherheit besteht, ob die Publikationsleistung ausreichend ist, kann eine VORANFRAGE im Habilitationsportal gestellt werden. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die anderen Voraussetzungen zur Habilitation voraussichtlich erfüllen und zeitnah beabsichtigen, Ihren Antrag einzureichen.

Ihre Arbeiten aus der Dissertation werden für die Publikationsleistung berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass eine Dissertation oder die aus ihr hervorgegangenen Veröffentlichungen nicht in der Habilitationsschrift verwendet werden dürfen.

Im Rahmen der geforderten Erst- oder Letztautorenschaften können in der Regel max. 2 geteilte Autorenschaften berücksichtigt werden. Wichtig ist immer Ihr Eigenanteil, der auch angegeben werden muss und der dann, gemäß den Regelungen der guten wissenschaftlichen Praxis, in der Autorenschaftsliste widergespiegelt wird. Man kann keine generelle Aussage treffen, ob eine geteilte Erst- oder eine geteilte Letztautorschaft bessere Aussichten auf Anerkennung hat. Es zählt immer Ihr individuelles Gesamtwerk, dass Sie auch zu allererst mit Ihrem Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin. besprechen sollten.

Nein

In der Regel nein. Sie können dies aber in Rücksprache mit Ihrem Fachvertreter bzw. Ihrer Fachvertreterin begründet beantragen. Dies sollte im Befürwortungsschreiben auch nochmals aufgeführt werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Habilitationsgesuchs die Anrechnung von Kompensationsleistungen für Publikationen beantragen möchten, besprechen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Fachvertreter / Ihrer Fachvertreterin, ob dieser / diese dem Antrag zustimmt. Bitte laden Sie dann eine Auflistung der beantragten Kompensationsleistungen im Habilitationsportal hoch. Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen und Hinweise zu den nachweisen. 

Es können nur Leistungen angerechnet werden, welche nach der Promotion erfolgt sind.Für die einzelnen Kompensationsleistungen gelten in der Regel:

  • High-Impact Publikationen (IF>20: zählt für 3 Publikationen, IF>10 für 2 Publikationen): formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin zu beantragen
  • Publikationen in Journalen in den oberen 5 % des fachspezifischen Rankings (Kompensation für 1 Publikation): formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin zu beantragen
  • doppelte Promotion bei Antragstellenden der Medizin (Kompensation für 1 Publikation) formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin zu beantragen
  • 6-mon. Aufenthalt in Postdoc Zeit an einer externen, wissensch. Einrichtung (Kompensation für 1 Publikation) formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin zu beantragen
  • Leitung einer innovativen klinischen Studie i.S. einer IIT-Studie (Kompensation für 1 Publikation) formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin unter Angabe über Leitung oder Co-Leitung der Klinischen Studie / Art der klinischen Studie / Thema / Zeitrahmen
  • Nur für klinisch tätige Antragstellende: erfolgreiche Drittmitteleinwerbung extramural, peer reviewed als PI oder Co-PI (Kompensation für bis zu 2 Publikationen). Bitte verwenden Sie hierfür das Formular unter „Informationen“ auf der Homepage und reichen die Belege zur Drittmittelbewilligung im Habilitationsportal hoch
  • Etablierung eines neuen Lehrmoduls in Abstimmung mit dem TIME Institut (Kompensation für 1 Publikation): Bitte verwenden Sie hierfür das Formular des TIME-Instituts unter „Informationen“ auf der Homepage und senden dieses an:
    time@med.uni-tuebingen.de und laden es im Habilitationsportal hoch
  • Nachweis der Tätigkeit als Lehrkoordinatorin oder Lehrkoordinator nach entsprechender Darstellung des Aufgabenspektrums für die Dauer von mindestens einem Jahr (Nachweis durch eine Bestätigung der Abteilungsleitung) (Kompensation für 1 Publikation) formlos vom Antragsteller / der Antragstellerin mit Unterschrift des bzw. der Lehrkoordinator/in zu beantragen

Lehre

Es muss über mindestens 3 Semester in einem Umfang von mind. 2 SWS fortlaufend gelehrt werden. Zu dieser Lehre müssen Evaluationen der Studierenden vorliegen. Die Lehre sollte überwiegend im angestrebten Habilitationsfach erfolgt sein.

In Einzelfällen kann die Lehre auch über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Wenn Sie in einem Semester weniger Lehre als 2 SWS erbracht haben, können Sie das auf Antrag über mehr SWS in einem Folgesemester kompensieren. In keinem Semester sollte die Lehre unter 1 SWS betragen. Mutterschutz- und Elternzeiten werden natürlich berücksichtigt.

Es kann Lehre in allen Studiengängen der Medizinischen Fakultät angerechnet werden. Eine Liste der Studiengänge finde Sie hier

Studiengänge

 Bei Fragen zu Lehrmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination oder das Habilitationsbüro. Generell gilt: Nur Lehre im Rahmen von Studiengängen gilt auch als Hochschullehre. Unterricht in Ausbildungsberufen kann nicht angerechnet werden.

Mind. 1 der 2 SWS muss Lehre entsprechend der Lehrverpflichtungsverordnung sein (LVVO-konforme Lehre) sein. Generell umfasst dies Formate wie Vorlesungen, Seminare, Praktika und Abschlussarbeiten. Diese Lehre sollte i.d.R. curricular, also „Pflicht- oder Wahlpflichtlehre“ sein.

Zusätzlich bietet die Fakultät die Möglichkeit, weitere Lehrtätigkeiten in Rahmen der Habilitation anrechnen zu lassen. Dies umfasst zum Beispiel Mentorentätigkeit im Rahmen des Lernportfolios, die Betreuung eines Tü-REX-Projektes oder Tätigkeiten im Rahmen von Prüfungen oder Lehrorganisation (Studien-, Prüfung- oder PJ-Beauftragte, Modulverantwortliche). Es ist nicht ausreichend, wenn Sie nur das Lernportfolio oder Tü-REX vorweisen können.

Die Medizinische Fakultät bietet allen Lehrenden die Möglichkeit, sich in den Veranstaltungen eine persönliche, personenbezogene Rückmeldung („Dozierendenevaluation“) von den Studierenden zu erfragen. Dazu können Sie einen QR-Code nutzen, den Ihnen das Evaluationsteam zur Verfügung stellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diesen QR-Code anzufordern und rechtzeitig einzusetzen. Diese Form der Evaluation ist primär für Ihre persönliche Rückmeldung gedacht, kann aber in akademischen Verfahren durch Sie verwendet werden. Weitere Informationen zur Lehrevaluation finden Sie hier

Sollten Sie eine Lehrveranstaltung alleine oder größtenteils verantworten, können Sie ebenso die Evaluationsergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation dem Antrag beilegen. Bei älteren Evaluationen, bei denen keine personenbezogenen Ergebnisse vorliegen, können Sie auch die Lehrveranstaltungsevaluation und ggf. die Gesamtbewertung aller Dozierenden einreichen. Bitte anonymisieren Sie hier Dritte.

Diese Möglichkeiten stehen auch externen Lehrenden offen, kontaktieren Sie hierzu bitte das Evaluationsteam 

evaluation@med.uni-tuebingen.de

Es gelten die gleichen Vorgaben wir für alle Antragstellenden, zudem sollten Sie darstellen können, dass nach Erhalt der Habilitation die Titellehre weiterhin für unsere Fakultät erfüllt werden kann.

Externe Lehrende müssen ihre Lehre mit dem oder der Studienbeauftragten des jeweiligen Fachs oder den Studiengangsdekanen bzw. -dekaninnen absprechen. Ausnahmen bilden hier strukturierte Lehrveranstaltungen für Studierende im PJ im eigenen Lehrkrankenhaus, wie zum Beispiel regelhaft angebotene Seminare für mehrere PJ-Studierende. Hierbei gilt zu beachten:

Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis zu hinterlegen. In der Regel gibt es dafür bereits angelegte Veranstaltungscodes (Beispielhaft hier: Vorlesungsverzeichnis)

 

Ebenfalls als Lehre im PJ gilt eine strukturierte 1:1-Betreuung. Bitte dokumentieren Sie auch hier Ihre erbrachten Stunden.

Es kann Lehre in allen Studiengängen der Medizinischen Fakultät angerechnet werden. Eine Liste der Studiengänge finde Sie hier 
Bei Fragen zu Lehrmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination oder das Habilitationsbüro. Generell gilt: Nur Lehre im Rahmen von Studiengängen gilt auch als Hochschullehre. Unterricht in Ausbildungsberufen kann nicht angerechnet werden. An anderen Standorten erbrachte Lehre wird in der Regel nicht anerkannt

Die Anrechnung erfolgt wie die der internen Lehre. Bitte dokumentieren Sie immer Ihre eigenen, durch Sie erbrachten Unterrichtsstunden.

Lassen Sie – bei genügend studentischen Teilnehmenden – Ihre Lehrveranstaltung evaluieren und / oder nutzen Sie auch hier Ihre persönliche Dozierendenevaluation. Das Evaluationsteam unterstützt Sie gerne.

Wenn Sie zu uns umhabilitieren, müssen Sie auch bei uns die Titellehre von 2 SWS erfüllen. Zusätzlich können Sie den Lehrauftrag an der vorherigen Universität behalten, bitte prüfen Sie das nochmal vor Ort nach.

Siehe FAQs unter APL.

Titelführung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass man als habilitierte Person die Bezeichnung Privatdozent/in nur in Zeiten führen darf, wenn man tatsächlich lehrt.

In Absprache mit dem Lehrbeauftragten des Fachs könnten Sie weiter Lehre machen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall Bescheid, weil wir das dann entsprechen in unserer Datenbank vermerken.

Umhabilitation

In der Regel werden Personen, die hauptberuflich an Einrichtungen der Fakultät oder des Uniklinikums angestellt sind, bei ihrer Umhabilitation unterstützt. Das Antragsformular finden Sie unter „Informationen“. Auf der letzten Seite des Antragsformulars finden Sie alle benötigten Unterlagen. Die Einreichung erfolgt über das Habilitationsportal.

Dies erfolgt in zwei Schritten nach einem Ablauf von mindestens 2 Jahren und dem Nachweis der geforderten evaluierten Lehrleistung. Gerne können wir Sie hierzu beraten.

Für die Umhabilitation werden keine weiteren Gutachten eingeholt. Der Antrag wird in der Habilitationskommission beraten und entschieden. Die Vorlage einer Stellungnahme durch einen Fachvertreter ist erforderlich. Für den Antrag auf APL Professur, der erst nach einem Ablauf von 4 Semestern gut evaluierter Lehre für die Universität Tübingen erfolgen könnte, werden 1 internes und 2 externe Gutachten eingeholt

Ab der Umhabilitation nach Tübingen. Es soll sich hierbei um Forschungsprojekte handeln, die aus Kooperationsprojekten mit uns entstanden sind.