Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wie können Vorfälle gemeldet werden?

Es gibt drei Möglichkeiten um einen beobachteten oder erlebten Vorfall zu melden:

  • Anonymer Hinweis

  • Vertrauliche Meldung

  • Offizielle Beschwerde

Weg

Zweck

Anonymität

Mögliche Folgen

Anonymer Hinweis via Online-Formular

Muster erkennen, Risiko einschätzen, Qualitätssicherung

Ja

keine personenbezogene Sanktion, aber Prävention/Sonderevaluation/Schulung möglich

Vertrauliche Meldung über Ansprechperson

Optionen klären, Unterstützung, Schutzmaßnahmen

vertraulich, Weitergabe nur mit Einwilligung

Interventionen mit Einwilligung, z. B. Gespräch, Begleitung, Wechsel von Prüfung/Gruppe

Formale Beschwerde mit offiziellem Antrag

verbindliche Prüfung konkreter Vorwürfe

nein

Untersuchung, Stellungnahme, Maßnahmen bis zu dienst-/disziplinarrechtlichen Folgen

Häufige Fragen

Sofern Sie anonym bleiben wollen und einen Vorfall lediglich zu Dokumentationszwecken melden wollen, können Sie das Online Formular nutzen. Der Eingang der Meldung erfolgt an ein fest definiertes Team, bestehend aus der Leitung sowie der Stellvertretung des Bereich Studium und Lehre, sowie ausgewählten Mitarbeitenden der Studienfachberatung des Studiengangs Medizin. Durch eine diverse Zusammensetzung soll sicher gestellt werden, dass alle Meldungen gleichermaßen gelesen, bewertet und verarbeitet werden. Die Meldungen werden dann den jeweiligen Studienabschnitten und Sachverhalten zugeordnet und dokumentiert.

Je nach Vorfall und Meldeweg sind unterschiedliche Maßnahmen möglich. Eine Entscheidung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung individuell. Folgende Kosequenzen sind beispielsweise möglich (Liste nicht vollständig):

Lehrbezogene Maßnahmen: Einholen einer Stellungnahme, Feedbackgespräch, verpflichtende Schulung, Coaching, Sonderevaluation, Monitoring, Anpassung von Prüfungs-/Lehrsettings, Entzug von Lehraufträgen.
Personal-/Rechtsmaßnahmen: Einbindung Dienstvorgesetzter, Dekanin, Fakultätsjustiziarin sowie Personalabteilung; ggf. arbeits-, dienst-, disziplinar-, prüfungs-, hochschul- oder strafrechtliche Prüfung.

Über angebrachten Maßnahmen und Konsequenzen entscheiden der/die Studiendekanin des betreffenden Studienabschnitts und die Prodekanin Lehre. Bei rechtlicher Relevanz wird der/die Fakultätsjustiziarin hinzugezogen, bei Personalmaßnahmen die Dekanin sowie der/die Dienstvorgesetzter.

  • Bereich Studium und Lehre: Eingangsstelle, Dokumentation, Traige, Fristenkontrolle, Schutz der meldenden Person, Koordination

  • Studiendekanin des Studienabschnitts: fachliche Bewertung im Studienabschnitt, Kontakt zu Kurs-/Modul-/PJ-Verantwortlichen, Entscheidung über lehrbezogene Maßnahmen.

  • Prodekanin Lehre: übergeordnete Verantwortung, Eskalationsinstanz, Entscheidung bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen, Bericht an Dekanin/Fakultätsleitung.

  • Fakultätsjustiziarin: rechtliche Einordnung, Beratung der Prodekanin Lehre, Prüfung von Zuständigkeiten, Datenschutz, Anhörung, Arbeits-/Dienst-/Disziplinar-/Prüfungsrecht.

  • Dekanin/Dienstvorgesetzte: bei Personalmaßnahmen, disziplinarischen Konsequenzen oder struktureller Relevanz.

Im Fall von Vertraulichen Meldungen und Formalen Beschwerden erhalten meldende Personen im rechtlich zulässigen Umfang Rückmeldung. Der Fall wird nach 6–12 Wochen nachverfolgt. Wiederholte Muster führen zu strukturellen Maßnahmen.

Bei einer Anonymen Meldung ist keine Rückmeldung möglich.