Der Senat kann einem Privatdozenten/einer Privatdozentin auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" bzw. "außerplanmäßige Professorin" verleihen (§ 39 (4) LHG vom 23.12.2004). Die Voraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Der Fakultätsrat hat einen Apl-Ausschuss eingerichtet. Als Mitglieder sind die drei Vorsitzenden der Habilitationskommissionen, einer/eine der Studiendekane/der Studiendekaninnen, ein/-e Vertreter/-in der Akademischen Mitarbeiter/-innen und ein/-e Vertreter/-in der Studierenden in den Ausschuss gewählt worden. Für das Mitglied aus dem Kreis der Studierenden wurde ein/-e Stellvertreter/-in benannt.
Der Ausschuss
- befasst sich mit den Anträgen,
- gibt gfs. Empfehlungen an die Antragsteller,
- berät den Fakultätsrat in der abschließenden Beschlussfassung.
Zu laufenden Verfahren und Verfahrensständen werden keine Auskünfte gegeben.