Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wohin bei welchen Themen?

Es gibt - je nach Thema - unterschiedliche Anlaufstellen, die Sie beraten können und Ihnen Handlungswege aufzeigen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den zuständigen Instanzen und die entsprechenden Ansprechpersonen bei Fragen und dem Wunsch nach einer Beratung.

Eine vertrauliche Beratung ist auch ohne formelle Beschwerde möglich.

Unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität Tübingen

Die zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung  beraten auf der Grundlage von § 4a LHG und unterliegen in dieser Funktion nicht der Aufsicht von anderen Personen und der Universität, sie sind weisungsungebunden. Alle hier unter diesen Punkt genannten Ansprechpersonen beraten vertraulich unter Einhaltung der Schweigepflicht nach § 12 Absatz 4 Satz 1,3 LHG. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber den Organen der Hochschule.

Ansprechperson: Zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle

Team Equity an der Universität Tübingen

Die Referentinnen für Gender Equality sind zuständig für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium und Wissenschaft. Sie unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, die Senatsgleichstellungskommission und die Gleichstellungsbeauftragten und -kommissionen der Fakultäten bei ihrer Arbeit, sind zuständig für die Entwicklung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen und stehen für Auskünfte zur Verfügung.

Die Referentinnen bieten Beratungen zu allen Fragen rund um das Thema Gleichstellung in Wissenschaft und Studium an. Beratungen sind telefonisch, per Mail und Zoom sowie persönlich möglich.

Ansprechperson: Referentinnen für Diversität - Gleichstellung - Care-Aufgaben

AK Anlaufstelle der Verfassten Studierendenschaft (VS)

Der AK ist verantwortlich für den Aufbau und die Organisation einer Anlaufstelle für betroffene Personen von sexualisierter Gewalt an der Uni Tübingen, die Verweisberatung anbieten soll. Hierbei ist der AK jedoch nicht gleichbedeutend mit der Anlaufstelle, sodass der demokratische Grundgedanke gewährt werden kann, ohne, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Anlaufstelle in Gefahr gerät.

Ansprechperson: Verfasste Studierendenschaft der Universität Tübingen

Direkter Kontakt zu den Fachbereichen

Bei Problemen in den Lehrveranstaltungen haben einzelne Fächer bereits feste Ansprechpersonen definiert, die ebenfalls direkt angesprochen werden können.

Ansprechpersonen der Fächer (Navigation über die Lehrveranstaltungen)

Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Fakultät

Auch als Studierende können Sie mit wissenschafltichem Fehlverhalten konfrontiert werden. Die Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät bieten grundlagenwissenschaftlich und klinisch wissenschaftlich Arbeitenden eine vertrauliche Beratung an bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie bei konkreten Konfliktfällen. Die Beratung ist an den Regeln der GWP (guten wissenschaftlichen Praxis) ausgerichtet und bietet eine lösungsorientierte Konfliktmoderation.

Ansprechperson: Ombudsgeschäftsstelle

Studiendekanin

Der/die Studiendekanin ist zuständig bei Beschwerden rund um die Lehre. Dazu gehört Fehlverhalten durch Lehrende wie beispielsweise schlechte Betreuung, Ausfall von Lehrveranstaltungen, respektloses Verhalten und Willkür aber auch Grenzverletzung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, usw.. Mögliche Konsequenzen können von der Einforderung einer Stellungnahme über didaktische Auflagen und Supervision bis hin zum Entzug der Lehraufgabe sowie dienstrechlichen Konsequenzen (Abmahnung, Disziplinarverfahren) reichen. Erster Ansprechpartner im Falle eine Beratung sollte die Studienfachberatung sein. Hier können Sie Ihr Anliegen in geschütztem Rahmen besprechen. Weitere Schritte erfolgen nur mit Ihrer Zustimmung.

Ansprechperson: Studienfachberatung oder direkt bei den Fächern (Navigation über die Lehrveranstaltungen)

Studiendekanin

Auch Fehlverhalten durch andere Studierende muss und darf nicht toleriert werden. Sollten Sie Fälle von Bedrohung, Beleidigung, respektlosem Verhalten, Willkür, Grenzverletzung, Diskriminierung, usw. beobachten oder direkt davon betroffen sein, wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung. Hier können Sie Ihr Anliegen in geschütztem Rahmen besprechen. Weitere Schritte erfolgen nur mit Ihrer Zustimmung. Mögliche Konsequenzen für die betroffenen Studierenden können das Einfordern einer Stellungnahme, Hausverbot, Ordnungsmaßnahmen gem. LHG bis hin zu Exmatrikulation umfassen.

Ansprechperson: Studienfachberatung

Prüfungsausschuss

Sollten Probleme in Verbindung mit universitären Prüfungen (Fristen, Benotung, Prüfungsfragen, Prüfungsablauf, usw.) auftreten, ist der Prüfungsausschuss dafür verantwortlich, Beschwerden zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer Überdenkung, über Ablehnung/Abhilfe eines Bescheids/einer Entscheidung bis hin zum Entzug von Prüfungsbefugnis/-bestellung und Dienstrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Disziplinarverfahren) reichen. Erster Ansprechpartner bei Problemen ist das Prüfungsamt.

Ansprechperson: Prüfungsamt

Nicht sicher wohin?

Grundsätzlich und bei Unsicherheiten können Sie sich auch immer erstmal an die zuständige Studienfachberatung wenden. Je nach Vorfall, kann Ihnen dort direkt geholfen werden, oder Sie erhalten Informationen, wohin Sie sich wenden können.

Was passiert nach einer Kontaktaufnahme?

  • 1.

    Eine zuständige Person meldet sich.

  • 2.

    Sie entscheiden, ob Sie eine Beratung, Meldung oder Beschwerde möchten.

  • 3.

    Die nächsten Schritte werden erklärt.

  • 4.

    Bei Bedarf werden Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen besprochen.