Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wohin bei welchen Themen?

Es gibt - je nach Thema - unterschiedliche Anlaufstellen, die Sie beraten können und Ihnen Handlungswege aufzeigen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den zuständigen Instanzen und die entsprechenden Ansprechpersonen bei Fragen und dem Wunsch nach einer Beratung.

Eine vertrauliche Beratung ist auch ohne formelle Beschwerde möglich.

Unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität Tübingen

Die zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung  beraten auf der Grundlage von § 4a LHG und unterliegen in dieser Funktion nicht der Aufsicht von anderen Personen und der Universität, sie sind weisungsungebunden. Alle hier unter diesen Punkt genannten Ansprechpersonen beraten vertraulich unter Einhaltung der Schweigepflicht nach § 12 Absatz 4 Satz 1,3 LHG. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch gegenüber den Organen der Hochschule.

Ansprechperson: Zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle

Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Fakultät

Die Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät bieten grundlagenwissenschaftlich und klinisch wissenschaftlich Arbeitenden eine vertrauliche Beratung an bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie bei konkreten Konfliktfällen. Die Beratung ist an den Regeln der GWP (guten wissenschaftlichen Praxis) ausgerichtet und bietet eine lösungsorientierte Konfliktmoderation. 

Ansprechperson: Ombudsgeschäftsstelle

Studiendekanin

Der/die Studiendekanin ist zuständig bei Beschwerden rund um die Lehre. Dazu gehört Fehlverhalten durch Lehrende wie beispielsweise schlechte Betreuung, Ausfall von Lehrveranstaltungen, respektloses Verhalten und Willkür aber auch Grenzverletzung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, usw.. Mögliche Konsequenzen können von der Einforderung einer Stellungnahme über didaktische Auflagen und Supervision bis hin zum Entzug der Lehraufgabe sowie dienstrechlichen Konsequenzen (Abmahnung, Disziplinarverfahren) reichen. Erster Ansprechpartner im Falle eine Beratung sollte die Studienfachberatung sein. Hier können Sie Ihr Anliegen vertraulich besprechen. Weitere Schritte erfolgen nur mit Ihrer Zustimmung.

Ansprechperson: Studienfachberatung

Studiendekanin

Auch Fehlverhalten durch andere Studierende muss und darf nicht toleriert werden. Sollten Sie Fälle von Bedrohung, Beleidigung, respektlosem Verhalten, Willkür, Grenzverletzung, Diskriminierung, usw. beobachten oder direkt davon betroffen sein, wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung. Hier können Sie Ihr Anliegen vertraulich besprechen. Weitere Schritte erfolgen nur mit Ihrer Zustimmung. Mögliche Konsequenzen für die betroffenen Studierenden können das Einfordern einer Stellungnahme, Hausverbot, Ordnungsmaßnahmen gem. LHG bis hin zu Exmatrikulation umfassen.

Ansprechperson: Studienfachberatung

Prüfungsausschuss

Sollten Probleme in Verbindung mit universitären Prüfungen (Fristen, benotung, Prüfungsfragen, Prüfungsablauf, usw.) auftreten, ist der Prüfungsausschuss dafür verantwortlich, Beschwerden zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer Überdenkung, über Ablehnung/Abhilfe bis hin zum Entzug von Prüfungsbefugnis/-bestellung und Dienstrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Disziplinarverfahren) reichen. Erster Ansprechpartner bei Problemen ist das Prüfungsamt.

Ansprechperson: Prüfungsamt

Nicht sicher wohin?

Grundsätzlich und bei Unsicherheiten können Sie sich auch immer erstmal an die zuständige Studienfachberatung wenden. Je nach Vorfall, kann Ihnen dort direkt geholfen werden, oder Sie erhalten Informationen, wohin Sie sich wenden können.

Was passiert nach einer Kontaktaufnahme?